Sonderregelung im Landkreis:Klassen könnten halbiert werden

Starnberg: LRA  Apetito PK mit Landrat Stefan Frey

Starnbergs Landrat Stefan Frey.

(Foto: Nila Thiel)

Sollte die Zahl der Corona-Infektionen weiter steigen und Fälle in zwei Klassen einer Schule auftreten, müsste dort überall der Mindestabstand eingehalten werden.

Von Astrid Becker

Eigentlich wollte das Landratsamt am Freitag seine neuen, verschärften Corona-Regeln für den Landkreis Starnberg veröffentlichen. Doch die Staatsregierung änderte diese Pläne mit der Ankündigung, am Samstag eine neue bayernweite Infektionsschutzverordnung zu erlassen, die von Sonntag an gelten soll. Landrat Stefan Frey hat sich daher dazu entschieden, erst am Samstag mit den neuen Regeln für den Landkreis herauszurücken - unter Berücksichtigung der aktuellen Verordnung und der Infektionszahlen. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz dann über 50 steigen, träten im Landkreis einige Sonderregelungen in Kraft, die sich von der bayernweiten Verordnung unterscheiden würden.

Wenn Corona in zwei Klassen einer Schule ausbrechen würde, schreibt der Landkreis den Schulen verpflichtend vor, den Mindestabstand in jedem Raum von 1,50 Metern einzuhalten. Konkret, so meint Landrat Stefan Frey, würde dies in den meisten Schulen wieder zu Klassenteilungen führen. Wenn Schülerinnen oder Schüler Erkältungssymptome zeigen, "verlangen wir einen Coronatest. Die Schule dürfen die Betroffenen erst wieder mit einem negativen Ergebnis betreten", so Frey. Etwas lockerer als die Staatsregierung will er aber an den Kitas bei einem Inzidenz-Wert von mehr als 50 umgehen: So will der Landkreis in diesem Fall noch feste Gruppen mit maximal zehn Kindern zulassen. Die bayernweite Verordnung sieht hier nach Freys bisheriger Kenntnis wohl nur fünf Kinder vor. Das hält Frey im Landkreis aber nicht für praktikabel. Um diese Regelung umzusetzen, hätten die Kitas bis Mittwoch Zeit. Die verlängerte Frist bis Mittwoch gelte auch für die Flüchtlingsunterkünfte, in denen dann ebenfalls Maskenpflicht in allen Gemeinschaftsräumen gelten soll - sofern der Inzidenzwert auf mehr als 50 steigt. Frey hält dies für recht wahrscheinlich: "Wir sind nur fünf, sechs Fälle davon entfernt." Er appelliert daher eindringlich an die Bürger, sich diszipliniert zu verhalten und die von Sonntag an ohnehin definitiv geltende Maskenpflicht im Freien an stark frequentierten Plätzen einzuhalten. Dazu werden die Seepromenaden gehören, Teile der Starnberger Innenstadt wie der Kirchplatz oder auch S-Bahnhöfe, an denen viele Menschen ein- und aussteigen wie Neugilching und Argelsried.

Auch der Landkreis Landsberg hat am Freitag erstmals den Warnwert von 35 Infektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb einer Woche überschritten und erreicht bei der Sieben-Tage-Inzidenz 40,8. Damit gelten von Sonntag an die gleichen Einschränkungen wie im Landkreis Starnberg.

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