Neue Verfügung:Es bleibt beim Präsenzunterricht

Schulklassen im Landkreis werden nicht erneut geteilt

Die Schulklassen im Landkreis Freising werden nicht erneut geteilt. Das hat das Landratsamt am Mittwoch bekanntgegeben. Man habe sich in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt gegen ein Inkrafttreten der Stufe 3 des Rahmenhygieneplans des Kultusministeriums entschieden. Die sieht für Kreise oder kreisfreie Städte mit einem Inzidenzwert über 50 Neuinfizierten pro 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen unter anderem diese Maßnahme vor. "Diese Entscheidung liegt im Interesse der Kinder und der Eltern", so Landrat Helmut Petz (Freie Wähler). Auch für Kindergärten, Kinderkrippen und Horte ändert sich vorerst nichts.

Auf eine Maskenpflicht auch für Grundschüler im Unterricht könne indes nicht verzichtet werden. Diese sei Teil der Anordnungslage der Staatsregierung, welche durch das Landratsamt Freising nicht verändert werden könne. Entsprechende Umstände, die eine Ausnahmeregelung rechtfertigen würden - wie etwa seitens der Stadt München - sei im Landkreis Freising nicht gegeben. Das Landratsamt stellt außerdem klar: Da der Rahmenhygieneplan für Schulen des Kultusministeriums im Kreis Freising nicht angeordnet worden sei, könnten Schulen von ihrem Hausrecht gebraucht machen und Maßnahmen ergreifen.

Gemäß der Siebten Bayerischen Infektionsschutzverordnung hat das Landratsamt Freising am Mittwoch auch die Bereiche festgelegt, in denen künftig die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie ein Alkoholkonsumverbot zwischen 22 und 6 Uhr herrscht. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt voraussichtlich von Freitag, 23. Oktober, bis vorerst 7. November. Die Regelung gilt für die angegebenen Plätze der folgenden sechs Gemeinden:

Allershausen: Glonntal-Terrassen, Johannes-Boos-Platz; Freising: Innenstadt im Bereich innerhalb der Kammergasse bis zur Bahnlinie und von der Johannisstraße/Saarstraße bis zur Isarstraße, dazu das Stein-Center und der Fürstendamm; Neufahrn: Bahnhofstraße, Marktplatz, Freizeitgelände Galgenbachweg/Keltenweg mit Skaterbahn östlich des Gymnasiums; Eching: Bahnhofstraße, Bahnhof mit Vorplätzen Nord und Süd, Bürgerplatz; Hallbergmoos: Rathausplatz; Moosburg: Bahnhofstraße, Auf dem Gries sowie die Landshuter Straße ab der Einmündung Viehmarktgäßl bis zur Kreuzung Stadtwaldstraße.

Von der Pflicht ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Außerdem ist das Abnehmen der Maske zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist. Seit Beginn der Pandemie haben sich im Landkreis Freising insgesamt 1540 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 48 Menschen sind mittlerweile mit oder an Covid-19 gestorben, 1351 Personen sind wieder genesen (Stand: 21. Oktober, 14 Uhr). Die 7-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner liegt im Landkreis derzeit bei 69,66.

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