Anschlag in Dresden:"Attentäter bezeichnete sich als "schlafende Zelle"

Nach tödlicher Messerattacke - Verdacht islamistischer Tat

Kriminaltechniker am Tatort in Dresden. Wenige Tage nach seiner Haftentlassung soll Abdullah al-H. auf zwei Touristen eingestochen haben.

(Foto: Roland Halkasch/dpa)

Anfang Oktober werden zwei Männer mit einem Messer attackiert, einer stirbt. Der mutmaßliche Täter: ein 20-jähriger Syrer, der offenbar mit der IS-Terrorgruppe sympathisiert.

Von Ulrike Nimz und Antonie Rietzschel

Die Tat geschah im Herzen Dresdens, in der inneren Altstadt, hinter dem Kulturpalast. Am Abend des 4. Oktober waren zwei Touristen aus Nordrhein-Westfalen angegriffen und schwer verletzt worden. Ein Mann aus Krefeld, 55, starb wenig später im Krankenhaus. Ein Mann aus Köln, 53, überlebte schwer verletzt und ist inzwischen nach Hause zurückgekehrt. Am Tatort stellte die Polizei ein Küchenmesser sicher.

Die Polizei richtete eine 29-köpfige Sonderkommission mit dem Namen "Schloßstraße" ein, ging mehreren Hinweisen nach, die unter anderem nach der MDR-Sendung "Kripo Live" eingegangen waren. Am Mittwoch vermeldete die Polizeidirektion Dresden gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft die Festnahme eines 20-jährigen Tatverdächtigen. Der syrische Staatsbürger sei im Zuge der Spurenauswertung in den Fokus der Ermittlungen geraten.

Inzwischen ist ein Haftbefehl wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erlassen worden. Der Generalbundesanwalt übernimmt die Ermittlungen, weil von der Möglichkeit eines islamistischen Tathintergrunds auszugehen sei. Eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft verwies auf frühere Verfahren gegen den Beschuldigten, die ein entsprechendes Motiv nahelegen.

Denn Abdullah al-H. ist erheblich vorbestraft. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte ihn im Dezember 2019 wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und einem Monat. Das geht aus einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden hervor.

Der Entscheidung vorausgegangen war ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 30. November 2018. Dort war der Beschuldigte unter anderem wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Körperverletzung und Bedrohung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Wie damals die Sächsische Zeitung berichtete, beschäftigte sich Abdullah al-H. seit dem Frühjahr 2016 mit dem "Islamischen Staat" und dem Dschihad und warb in Chat-Beiträgen für das Terrornetzwerk. Er soll bei Facebook IS-Symbole verwendet, den Kampf gegen sogenannte Ungläubige propagiert und Gleichgesinnte dazu aufgerufen haben.

Im Chat habe er sich als "schlafende Zelle" bezeichnet und sich für Anleitungen zum Bau von Sprengstoffgürteln sowie Schriften wie "Rechtsleitende Kunde für den Selbstmordattentäter" interessiert. Als mögliche Ziele für Terroranschläge hatte Abdullah al-H. offenbar das Festgelände an der Dresdner Marienbrücke und die Kinonächte am Elbufer im Visier.

Ende September aus dem Gefängnis entlassen

Der Beschuldigte war erst am 29. September 2020 nach vollständiger Verbüßung seiner Jugendstrafe aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen entlassen worden, wo er einen Vollzugsbeamten angegriffen hatte. Er stand unter einer gerichtlich verordneten fünfjährigen Führungsaufsicht.

Laut Sächsischer Zeitung hatte das Amtsgericht Borna den 20-Jährigen angewiesen, sich drei Mal pro Woche persönlich beim Polizeirevier Dresden-Mitte vorzustellen sowie Kontakte zu Angehörigen extremistischer Gruppen zu unterlassen.

Auch die Nutzung dschihadistischer Webseiten sowie Kampfsportarten seien ihm untersagt worden. Eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung sei den Behörden aus personellen Gründen nicht möglich gewesen. Abdullah al-H. sei aktuell im Besitz einer Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz. Die Behörden hätten zudem eine Abschiebung erwogen, dazu sei es jedoch nicht gekommen.

Anmerkung der Redaktion

In der Regel berichtet die SZ nicht über ethnische, religiöse oder nationale Zugehörigkeiten mutmaßlicher Straftäter. Wir weichen nur bei begründetem öffentlichen Interesse von dieser im Pressekodex vereinbarten Linie ab. Das kann bei außergewöhnlichen Straftaten wie Terroranschlägen oder Kapitalverbrechen der Fall sein oder bei Straftaten, die aus einer größeren Gruppe heraus begangen werden (wie Silvester 2015 in Köln). Ein öffentliches Interesse besteht auch bei Fahndungsaufrufen oder wenn die Biografie einer verdächtigen Person für die Straftat von Bedeutung ist. Wir entscheiden das im Einzelfall und sind grundsätzlich zurückhaltend, um keine Vorurteile gegenüber Minderheiten zu schüren.

Inzwischen hat sich auch der Bundesinnenminister zu der Causa geäußert. Horst Seehofer erklärte an diesem Mittwoch, sollte sich der Verdacht erhärten, führe die Tat "erneut die Gefährlichkeit islamistischer Gewalt vor Augen". Der CSU-Politiker führte aus: "Egal welche Form von Extremismus und Terrorismus, es ist höchste Wachsamkeit angezeigt." Den Angehörigen und Hinterbliebenen der in Dresden attackierten Männer drückte er sein Mitgefühl aus.

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