Polizei in Nordrhein-Westfalen:Hitler-Parodie statt rechter Chat

Rechtsextremismusvorwürfe gegen Polizisten in NRW

Im Rahmen der Ermittlungen um die rechtsextremen Chatgruppen bei der Polizei in NRW sind neue Details bekannt geworden.

(Foto: Roland Weihrauch/dpa)

Eine Polizistin wehrt sich in einem Eilverfahren erfolgreich gegen ihre Suspendierung. In dem Chat habe eine Person Hitler verspottet, ein "schwerwiegendes Dienstvergehen" will das Verwaltungsgericht nicht erkennen.

Von Christian Wernicke, Düsseldorf

Im Skandal um mutmaßlich rechtsextremistische Chats zwischen 31 Polizisten aus Essen und Mülheim/Ruhr hat Nordrhein-Westfalens Polizeiführung eine peinliche Ohrfeige kassiert: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hob am Donnerstag mit sofortiger Wirkung die Suspendierung einer Beamtin auf, auf deren Handy die internen Ermittler angeblich eine Datei mit Hitlerbildern gefunden hatten. Tatsächlich handelte es sich dabei um ein Youtube-Video, in dem Hitler vor dem Foto eines deutschen Schäferhundes Weihnachtslieder singt und, so das Gericht, "der Lächerlichkeit preisgegeben" wird.

Unklar blieb zunächst, ob die Eilentscheidung vom Donnerstag eine Wende in dem Polizeiskandal bedeutet. Im vorliegenden Fall hatten die Ermittler des für Disziplinarverfahren zuständigen Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) offenbar nur ein einziges Bild auf dem privaten Handy der Beamtin moniert. Dies war im "Chat Anton" verbreitet worden, einer von insgesamt fünf WhatsApp-Gruppen in Kreisen des Polizeipräsidiums Essen.

43 Handys, 20 Laptops und neun Tablets wurden ausgewertet

Schon bei der Enthüllung des Falles Mitte September allerdings hatte NRW-Innenminister Herbert Reul von insgesamt "wenigstens 126 Bilddateien mit strafrechtlich relevanten Inhalten" gesprochen, die auf einem Handy eines anderen Chat-Teilnehmers gefunden worden waren. Neben Hitler-Bildern hatte der CDU-Politiker damals etwa "die fiktive Darstellung eines Flüchtlings in der Gaskammer eines Konzentrationslagers" erwähnt. Und seither haben die Ermittler die Auswertung von weiteren 43 Handys, 20 Laptops und neun Tablets vorangetrieben. All diese Endgeräte waren bei einer Razzia am 16. September in den Dienststellen und Privatwohnungen der beschuldigten Beamten sichergestellt worden.

Der Sprecher des ermittelnden LAFP Victor Ocansey erklärte der Süddeutschen Zeitung am Donnerstag auf Anfrage, die Disziplinarverfahren liefen in allen aktuell 31 Fällen weiter. Dies sei unabhängig von der Entscheidung des Gerichts, die Polizistin nun wieder zum Dienst zuzulassen. Auch Innenminister Reul erklärte, die Ermittlungen würden unbeirrt fortgeführt: "In allen Verfahren gilt die Unschuldsvermutung. Trotzdem sollte niemand Zweifel an meiner grundsätzlichen Entschlossenheit haben: Ich werde meine Null-Toleranz-Linie im Kampf gegen Rechtsextremismus in den eigenen Reihen weiter konsequent fortführen."

Das LAFP deutete am Donnerstag an, dass die Ermittler das eher alberne Hitler-Video durchaus "als erkennbare Parodie" eingeordnet hätten. Man habe aber eben auch den Chatverlauf im Umfeld der Datei bewertet. Behördensprecher Ocansey fügte hinzu, einige der Beamten hätten sich weitaus aktiver mit über hundert inkriminierten Bildern an den rechtsextremen Chats beteiligt: "Wer rassistische oder fremdenfeindliche Aussagen vertritt,", so Ocansey weiter, der habe "in der Polizei keinen Platz!"

Offen blieb am Donnerstag, wie viele weitere Polizisten inzwischen gegen ihre Suspendierung vom Dienst gerichtlich vorgehen. Dem LAFP war am Donnerstag nur das nun entschiedene Verfahren der Polizistin bekannt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat aber offensichtlich mehrere Disziplinarverfahren geprüft. Denn die Richter bemängeln in ihrer Eilentscheidung, gegen zahlreiche Polizisten, die im "Chat Anton" kommunizierten, seien "wohl gleichlautende Bescheide ("formularmäßig") ergangen." Damit habe die Behörde nicht den Erfordernissen einer Einzelfallprüfung genügt.

Richter verspotten die Ermittler

In der Begründung der Eilentscheidung lassen die Richter Spott anklingen für das Vorgehen der Ermittler. Schon nach "einer verhältnismäßig kurzen Recherche" lasse sich die Parodie im Internet auffinden, das Video zeige Hitler mit Weihnachtsmütze und Rentiergeweih. Man könne nicht erkennen , wie die Beamtin damit ihre "politische Treuepflicht" verletzt habe. "Äußerst fernliegend" sei zudem, dass die Beamtin durch die Kenntnisnahme eines Bildes aus dem Video bereits "den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen haben könnte." Obendrein sei die Bilddatei bereits vor sieben Jahren versandt worden - und es bleibe unklar, ob die Polizistin das Bild aus dem Chat je betrachtet habe."

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