Kriminalität:Weniger als ein Prozent

Rund jeder dritte Betrieb schickt Mitarbeiter in Kurzarbeit

Die Gastronomie war im Frühjahr vom Lockdown ganz besonders betroffen.

(Foto: Jens Kalaene/dpa)

Wie viele Betriebe betrügen beim Kurzarbeitergeld? Bisher liegen der Arbeitsagentur 2600 Hinweise auf Missbrauch vor - im Verhältnis ist das nicht viel.

Von Katharina Kutsche, Hannover

Seit dem Frühjahr wird in Deutschland wegen der Corona-Pandemie und ihren wirtschaftlichen Folgen kurzgearbeitet; im September bezogen 4,24 Millionen Menschen Kurzarbeitergeld. Parallel haben Bund und Länder erhebliche Summen als Corona-Soforthilfen ausgeschüttet. Doch die Maßnahmen wurden von Beginn an mit einem gewissen Misstrauen betrachtet: In welchem Umfang werden Kriminelle die Hilfestellung ausnutzen?

Ein gutes halbes Jahr später gibt es dazu erste Erkenntnisse. So liegen der Bundesagentur für Arbeit (BA), die das Kurzarbeitergeld auszahlt, in 2600 Fällen Hinweise auf Missbrauch der Leistungen vor. Gemessen an mehr als 600 000 Betrieben, die auf dem Höhepunkt der Krise in Kurzarbeit waren, sind es also weniger als ein Prozent, bei denen es Auffälligkeiten gibt. "Bekannt ist bislang ein finanzieller Schaden von circa 6,3 Millionen Euro", so ein BA-Sprecher: "Das Geld fordern wir zurück."

Rund 400 Hinweise wurden als unbegründet verworfen, 451 der Fälle an das Hauptzollamt weitergeleitet - die BA führt selbst keine Ermittlungen durch, sondern prüft auf lokaler Ebene in den einzelnen Agenturen. 21 konkrete Verdachtsfälle seien den Strafverfolgungsbehörden übergeben worden, die restlichen Hinweise werden noch geprüft. Zum Vergleich: Während der Finanzkrise 2008/2009 bezogen auf dem Höhepunkt 1,44 Millionen Menschen in 60 000 Unternehmen Kurzarbeitergeld. Damals gab es bei 1,4 Prozent der Betriebe Verdachtsmomente, die an Staatsanwaltschaft und Zoll weitergereicht wurden.

Mit falschen Identitäten erschleichen sich Betrüger das Geld

Mit Beginn der Hilfsmaßnahmen fanden auch Betrüger neue Möglichkeiten, den Staat zu schädigen. Schon im Mai hatten Ermittler des bayerischen Landeskriminalamts einen 30-Jährigen festgenommen: Er hatte mit falschen Identitäten innerhalb einer Woche 23-mal Corona-Soforthilfen allein bei der Stadt München und den Regierungen von Schwaben und Oberbayern beantragt. Der Beschuldigte, der weiter in U-Haft sitzt, hoffte auf eine Summe von mehr als einer Million Euro, die jedoch nicht in Gänze ausgezahlt wurde. Vergangenen Mittwoch durchsuchte die Berliner Polizei im Stadtteil Kreuzberg eine Moschee und mehrere Unternehmen wegen des Verdachts auf Corona-Subventionsbetrug in Höhe von 70 000 Euro.

Wie viele Taten noch auf die Strafverfolger zukommen, ist schwer abzuschätzen. Eine SZ-Anfrage bei Staatsanwaltschaften in mehreren Großstädten ergab, dass die Zahlen regional schwanken. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt in 145 Fällen, in Stuttgart sind 75 Verfahren anhängig, in Düsseldorf 447 Verfahren. Dazu kommen aber immer noch all jene Fälle, die bei der Polizei bearbeitet werden und noch nicht an die Ankläger weitergegeben wurden. So sind bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg bisher hundert Verfahren erfasst worden - doch die Polizei habe insgesamt rund 1000 Verfahren angekündigt.

Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelte in bislang 460 Fällen. Knapp ein Drittel ist abgeschlossen, etwa, weil Anklage erhoben oder Strafbefehl erlassen wurde. In vielen der vorerst erledigten Fällen aber seien die Beschuldigten ohne festen Wohnsitz und daher zur Fahndung ausgeschrieben, erklärte ein Sprecher der Behörde.

Das passt zum Modus Operandi: Die Mehrzahl der Beschuldigten täusche darüber, dass sie überhaupt ein Gewerbe habe. Ebenso machen sie häufig höhere laufende Kosten geltend, als tatsächlich vorhanden.

Hinweise auf die mutmaßlichen Straftäter kommen von Förderbanken und den kommunalen Stellen, die die Gelder bewilligen und auszahlen. Im Rahmen des Geldwäschegesetzes melden sich aber auch die Hausbanken der Verdächtigen bei den Ermittlern. Ihnen fällt zwangsläufig auf, wenn Soforthilfen für Kleinstunternehmer oder Solo-Selbständige eingehen - und das auf Konten von Menschen, die als Sozialhilfeempfänger oder Arbeitnehmer geführt werden.

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