Große Koalition:Scholz' Kabinetts-Stückchen

FILE PHOTO: German Finance Minister Olaf Scholz presents the federal government's 2021 draft budget, in Berlin

Finanzminister, Vizekanzler, SPD-Kanzlerkandidat: Olaf Scholz, hier in der Bundespressekonferenz

(Foto: FABRIZIO BENSCH/REUTERS)

Was kommt heraus, wenn der Finanzminister als Vizekanzler eine Sitzung des Bundeskabinetts leiten darf? Außerplanmäßige Steuererleichterungen. Wie Olaf Scholz die Union in Verlegenheit gebracht hat.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Angela Merkel hat es sich zur Tradition gemacht, dass ihr Vizekanzler in jedem Sommer eine Sitzung des Bundeskabinetts leiten darf. Der Stellvertreter sitzt nicht physisch auf dem Kanzlerinnenstuhl, hat aber das Sagen in der Runde der Ministerinnen und Minister.

Nun sind die Kollegen von CSU und CDU erfahrungsgemäß nicht besonders geneigt, wichtige Gesetze zu beschließen, wenn die Chefin nicht da ist. Olaf Scholz, der amtierende Vizekanzler, hatte sich deshalb einen Kniff einfallen lassen, damit seine einstündige Kanzlerzeit am 28. Juli nachhaltig in Erinnerung bleiben würde.

Der Bundesfinanzminister und Vizekanzler von der SPD inszenierte, wie sich herausgestellt hat, ein feines Kabinetts-Stückchen. Er schaffte, an jenem Mittwoch im Juli das durchzusetzen, was die Union seit Langem fordert: außerplanmäßige Steuererleichterungen.

Scholz, der ja als Ressortchef über gewisses Insiderwissen bei den Finanzen verfügt, ließ auf der Kabinettssitzung kurzerhand den Inflationsausgleich für die Jahre 2021 und 2022 mit beschließen - viel zu früh, weil die entsprechenden Berichte noch gar nicht vorlagen. Die Union aber zog mit. Herauskam eine üppige Steuerentlastung.

Generalprobe für den Vizekanzler

Drei Monate später ist klar, dass die Inflation deutlich niedriger ausfällt als damals angesetzt. Die Koalition müsste also - theoretisch - die Steuerentlastung kürzen. Das Geld in der Staatskasse ist ja inzwischen knapp. Aber wie käme eine nachträgliche Kürzung beim Bürger an in Corona-Zeiten? Schlecht.

Es bleibt also bei dem zusätzlichen Geldregen von mehr als einer Milliarde Euro. Wäre ja ein bisschen schräg, heißt es bei CDU und CSU, wenn man stets entlasten will, jetzt aber Entlastungen zurücknehmen würde, weil man sich vertan hat. Man wird also am Donnerstag das entsprechende Gesetz im Bundestag beschließen. Obwohl sich die Union ein bisschen so fühlt, als habe sie der Sozialdemokrat an der Nase herumgeführt.

Im Nachhinein kann man sagen, dass diese Kabinettssitzung wohl so etwas wie eine Generalprobe für den Vizekanzler war, jedenfalls aus Sicht seiner Partei. Zwei Wochen später kürten die Sozialdemokraten Olaf Scholz zum Kanzlerkandidaten, der sie im Herbst 2021 dauerhaft ins Kanzleramt führen soll.

Was aber war am 28. Juli passiert? Scholz hatte sich von seinen Kabinettskollegen das "Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen" abnicken lassen.

Den zweiten Teil des Gesetzes, die weiteren steuerlichen Regelungen, hat Scholz für seine außerplanmäßigen Entlastungen genutzt: Als das Gesetz vorgelegt und beschlossen wurde, hatte der Bundesfinanzminister einen Kaufkraftausgleich von 1,52 Prozent für 2021 zugrunde gelegt. Dieser stammte allerdings aus dem Herbst 2019 - und damit aus Vor-Corona-Zeit.

Für die Steuerzahler gibt es 1,2 Milliarden Euro mehr als eigentlich vorgesehen

Nach der Sommerpause stellte sich heraus: Das Virus hat auch die Voraussagen bei der Inflation zunichtegemacht, es müssten nur 0,47 Prozent ausgeglichen werden. Das Kabinett hatte also 1,2 Milliarden Euro mehr steuerliche Entlastungen beschlossen als nötig. Auch für 2022 fällt sie üppiger aus als nötig, um rund 400 Millionen Euro. Man habe "deutlich überkompensiert", schreibt Scholz am 18. September 2020 an seine Kabinettskollegen. Zumindest für 2021 soll es aber dabei bleiben.

Die Bundesregierung ist verpflichtet, regelmäßig den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und die kalte Progression an die Inflation anzupassen. In der Regel findet dies alle zwei Jahre im Herbst statt, wenn die Projektionen der wissenschaftlichen Dienste vorliegen.

Diese Voraussagen schwanken auch in Nicht-Krisen-Zeiten; es war deshalb absehbar, dass die Abweichungen in der schweren Corona-Krise besonders groß sein würden. Scholz hat in diesem Wissen im Sommer die Anpassungen - insbesondere bei der kalten Progression, die andernfalls dafür sorgt, dass Lohnerhöhungen durch die Inflation aufgefressen werden können - vornehmen lassen.

Mit dem zweiten Familienanpassungsgesetz wird der Bundestag auch höhere Grundfreibeträge sowie Kinderfreibeträge beschließen. Der Grundfreibetrag steigt 2021 auf 9744 Euro und im darauffolgenden Jahr auf 9984 Euro. Der Kinderfreibetrag wird 2021 um 288 Euro auf 5460 Euro angehoben, er steigt 2021 nochmals um diesen Betrag.

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