Rechte Chatgruppen:Polizist unterhielt auch Kontakte zu "Bandidos"

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Im Rahmen der Ermittlungen um die rechtsextremen Chatgruppen bei der Polizei in NRW sind neue Details bekannt geworden. (Foto: dpa)

Ein wegen rechtsextremer Chatgruppen suspendierter Beamter in NRW soll Verbindungen zu Hooligans, einer rechtsextremistischen Gruppierung und zu einer Rockergruppe gepflegt haben.

Von Christian Wernicke, Essen

Im Umfeld der Ermittlungen zum Polizeiskandal um rechtsextreme Chatgruppen in Mülheim an der Ruhr mehren sich Hinweise auf weitere Vergehen. So soll einer der 31 beschuldigten Beamten enge Kontakte zu Hooligans, zur Rockergruppe "Bandidos" sowie zu einer rechtsextremistischen Gruppierung in Essen namens "Steeler Jungs" gepflegt haben.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) teilte in einem schriftlichen Bericht an Düsseldorfer Landtag mit, man habe im Handy des Polizisten etliche Fotos gefunden, die den Beamten mit Mitgliedern der "Bandidos" und mehreren Angehörigen der "Steeler Jungs" zeigen. Zudem habe man von einigen dieser Personen auch die Kontaktdaten auf dem Handy gefunden. Es sei jedoch "derzeit nicht bekannt", ob der Polizist sogar Mitglied der "Steeler Jungs" sei. Diese "Bürgerwehr" wird seit Jahren vom NRW-Verfassungsschutz beobachtet. In Reuls Bericht heißt es weiter, bisher gebe es keine Hinweise darauf, dass der Polizist an Straftaten beteiligt gewesen sei.

Zudem mehren sich Hinweise, dass zumindest einer an den rechtsextremen Chats beteiligter Vorgesetzter in Mülheim an der Ruhr den gewalttätigen Übergriff eines Polizisten vertuscht haben könnte. Anfang 2019 soll demnach ein 39-jähriger Polizist einen bereits gefesselten Mann mehrfach geschlagen haben.

Eine andere Beamtin bezeugte die Übergriffe

Die Ermittlungen wegen "Körperverletzung im Amt" verliefen zunächst im Sande, weil der Beamte nach jetzigen Stand der Ermittlungen von einer Kollegin zunächst gedeckt wurde. Als jedoch später gegen das mutmaßliche Opfer der Polizeigewalt - ein deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund - wiederum ein Strafverfahren wegen angeblich falscher Beschuldigungen begann, bezeugte eine andere Beamtin schließlich die Übergriffe.

Zudem kam raus, dass die Beamtin ihren Dienstgruppenleiter auf das Vergehen hingewiesen hat. Dieser Vorgesetze, so nun der Verdacht, habe sich mit einem anderen Dienstgruppenleiter offenbar verständigt, den Vorfall nicht zu melden. Nun laufen gegen beide Vorgesetzte strafrechtliche Ermittlungen wegen Verdachts der Strafvereitelung.

Andererseits wurde am Dienstag auch bekannt, dass die für polizeiliche Disziplinarverfahren zuständige Behörde (LAFP) acht Polizisten wieder zum Dienst zulässt. Die acht Beamten gehörten einer von vier Chatgruppen an, waren dort aber offenbar nur wenig aktiv. Das Ende der Suspendierung vom Dienst ist Folge eines Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom vorigen Donnerstag: Das Gericht hatte bemängelt, die internen Ermittler hätten unter anderem ein vermeintliches Hitler-Foto im Chat der Beamtin moniert, das tatsächlich jedoch aus einem Video einer Hitler-Parodie stamme.

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Eine Polizistin wehrt sich in einem Eilverfahren erfolgreich gegen ihre Suspendierung. In dem Chat habe eine Person Hitler verspottet, ein "schwerwiegendes Dienstvergehen" will das Verwaltungsgericht nicht erkennen.

Von Christian Wernicke

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