Brennernordzulauf:Gericht weist Klage gegen Trassenplanung ab

Das Landgericht München I hat eine Klage der Gemeinde Neubeuern gegen die Trassenplanung der Deutschen Bahn im Landkreis Rosenheim als unbegründet abgewiesen. Die Gemeinde hatte versucht, der Bahn zivilrechtlich jede weitere Planungsaktivität für den umstrittenen neuen Brennernordzulauf verbieten zu lassen. Denn bisher sei nicht belegt, dass der volkswirtschaftliche Nutzen die Kosten übersteige, so wie es für derlei Verkehrsprojekte vorgeschrieben sei. Für die Zivilklage entscheidend ist aus der Sicht des Gerichts aber die Frage, ob das Eigentumsrecht der Gemeinde an einem bestimmten Grundstück beeinträchtigt wird. Eine solche Beeinträchtigung gebe es jedoch nicht durch Planungen, sondern allenfalls durch den späteren Bau der Gleise. Über das fragliche Grundstück verläuft eine von fünf Trassenvarianten für ein drittes und viertes Zulaufgleis zum neuen Brennerbasistunnel zwischen Tirol und Italien. Die Bahn will sich Anfang kommenden Jahres auf einen Trassenvorschlag festlegen.

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