Ladestationen:Endlich tanken

Ein Elektroauto wird an einer Ladesaeule geladen Berlin 24 04 2018 Berlin Deutschland *** An elec

Ladesäule in Berlin. Bald können viele Autofahrer zu Hause auftanken.

(Foto: imago/photothek)

Neue Gesetze machen es Wohnungseigentümern von Dezember an einfacher, Ladestationen für Elektroautos zu errichten. Auch Mieter haben nun einen Anspruch auf eine Installation - unter bestimmten Bedingungen.

Von Ralph Diermann

Holger Giffers arbeitet als Windpark-Planer für ein Hamburger Erneuerbare-Energien-Unternehmen. Bei seiner privaten Energiewende kommt der Ingenieur jedoch an Grenzen. Zwar bezieht er daheim längst Ökostrom. Doch liebend gerne würde Giffers auch seinen VW Passat durch ein Elektroauto ersetzen. "Das macht für mich aber nur dann Sinn, wenn ich das Auto in meiner Tiefgarage laden kann", erklärt er. Giffers lebt in einer Eigentumswohnung im Stadtteil Eimsbüttel. Um eine private Ladesäule an seinem Tiefgaragen-Stellplatz zu installieren, braucht er nach derzeitiger Rechtslage die Zustimmung aller anderen Wohnungsbesitzer. Und da hakt es: "Unsere Eigentümergemeinschaft ist ziemlich zerstritten. Deshalb würde ich eine eigene Ladesäule niemals genehmigt bekommen", erklärt Giffers.

Die Elektromobilität hat zuletzt deutlich an Attraktivität gewonnen. Bund und Hersteller gewähren üppige Kaufprämien, die Modellpalette ist gewachsen, die Batterien reichen mittlerweile auch für längere Touren. Wer in einer Wohnung lebt, hat von all dem bislang aber nichts, sofern sich die Eigentümergemeinschaft nicht kooperativ zeigt. Denn ohne Lademöglichkeit im oder am Haus ist der Umstieg auf ein Elektroauto ziemlich unkomfortabel. Wenn nicht gerade der Arbeitgeber für seine Angestellten auf dem Firmenparkplatz Ladesäulen installiert hat, bleibt bei schwächelnder Batterie nur, eine der noch recht raren öffentlichen Stationen am Straßenrand oder auf Parkplätzen aufzusuchen. Das Problem betrifft vor allem innerstädtische Räume mit ihrem hohen Anteil an Mehrparteienhäusern - wo das Potenzial für die Elektromobilität eigentlich groß ist, weil die mit dem Auto zurückgelegten Wege oft kürzer sind als auf dem Land.

Gute Gründe also für die Bundesregierung, nun die Installation von Ladepunkten in Mehrparteienhäusern mit Eigentumswohnungen zu erleichtern. Dazu hat sie das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) reformiert. Die zum 1. Dezember 2020 in Kraft tretende Novelle sieht unter anderem vor, dass künftig nur noch fünfzig Prozent der Wohnungseigentümer, gerechnet nach Stimmanteilen, zustimmen müssen, wenn jemand eine sogenannte Wallbox an seinem Stellplatz in der Tiefgarage oder am Haus installieren will. Die Kosten muss der Antragsteller selbst tragen. "Die neue Regelung verbessert die Bedingungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden erheblich", erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV).

Die Kosten für eine Wallbox muss jeder selbst tragen. Aber es gibt Geld vom Bund

Auch Mieter profitieren von dem neuen Gesetz: Sie haben gegenüber ihrem Vermieter künftig einen Anspruch, auf eigene Kosten eine Wallbox zu installieren. "Vermieter dürfen das nur aus berechtigten Gründen ablehnen", erläutert Rechtsanwalt Christian Alexander Mayer, Elektromobilitäts-Experte bei der Münchner Kanzlei Noerr. Auf diese Klausel könnten sich die Eigentümer zum Beispiel berufen, wenn die Wallbox im Außenbereich installiert werden soll - mit dem Argument, dass sie den optischen Eindruck ihres Gebäudes beeinträchtigt. Oder wenn das Haus unter Denkmalschutz steht.

"In einer Tiefgarage sehe ich dagegen praktisch keine Gründe für den Vermieter, die Zustimmung zu verweigern", sagt Mayer. Auch der Brandschutz sei kein Argument für eine Ablehnung, da die Mieter die Möglichkeit haben, eine Brandschutzversicherung abzuschließen. Allerdings könnten die Vermieter ihre Mieter verpflichten, die Wallbox nach dem Auszug zurückzubauen. "Und sie können für diesen Rückbau Sicherheiten verlangen, etwa eine Kaution", erklärt der Anwalt. Der Rechtsanspruch auf die Installation einer eigenen Wallbox gilt allerdings nur für Mieter privater Eigentumswohnungen. Wer in einem Gebäude lebt, das einem genossenschaftlichen, kommunalen oder privaten Wohnungsunternehmen gehört, kann sich nicht darauf berufen.

Förderung gibt es nur bei Ökostrom

Neben dem Abbau rechtlicher Hemmnisse hat die Bundesregierung auch ein neues Förderprogramm für private Ladestationen eingerichtet. Wer eine Wallbox installieren will, muss dafür je nach deren Leistungsumfang und der baulichen Situation inklusive Montage etwa 1500 bis 3000 Euro bezahlen. Davon übernimmt der Bund künftig 900 Euro. Voraussetzung ist, dass der Ladepunkt eine Leistung von mindestens elf Kilowatt hat und mit Ökostrom betrieben wird. Zudem muss er fernsteuerbar sein, um die Stromnetze zu entlasten. Interessenten können den Zuschuss von 24. November an bei der staatlichen KfW-Bank beantragen. Wichtig: erst den Förderantrag stellen, dann die Ladestation bestellen, sonst gibt's keinen Zuschuss.

Die neue Förderung wird nicht nur privaten Immobilienbesitzern, sondern auch Wohnungsunternehmen und -genossenschaften sowie Bauträgern gewährt.

Scheut ein Eigentümer oder Bauherr trotz Zuschuss die Investition, kann er in vielen Städten auch die Dienste eines Energieversorgers in Anspruch nehmen - viele Unternehmen bieten mittlerweile an, Wallboxen in Mehrparteienhäusern auf eigene Kosten zu installieren. Sie refinanzieren das meist über eine einmalige Installationsgebühr sowie über den Ladestrom, den sie dann verkaufen können. Für Eigentümergemeinschaften sei das Angebot attraktiv, weil es gleiche Bedingungen für alle schaffe, meint Rechtsanwalt Mayer. "Denn in vielen Gebäuden muss der Hausanschluss erweitert und eine intelligente Ladesteuerung installiert werden, wenn mehrere Wallboxen betrieben werden", sagt der Experte. Würden die Eigentümer die Ladestationen auf eigene Faust installieren, kämen die ersten günstiger davon, weil der Hausanschluss für sie noch ausreicht. "Für die Nachzügler würde es dann umso teurer, weil sie die gesamten Kosten für den erweiterten Hausanschluss und die Intelligenz allein zahlen müssen."

Laden an der heimischen Steckdose? Davon raten Experten ab

Ein Problem, das die Eigentümer von Einfamilienhäusern nicht haben. "Die Hausanschlüsse sind im Regelfall so ausgelegt, dass selbst bei einer Ladeleistung von elf Kilowatt noch genügend Kapazität für die anderen Verbraucher im Haushalt bleibt", sagt Matthias Vogt, Elektromobilitäts-Experte beim ADAC. Eine solche Ladeleistung sei ideal für private Wallboxen, da sich damit auch Batterien größerer Fahrzeuge über Nacht voll aufladen lassen. Theoretisch könnten Elektroauto-Fahrer ihre Batterien zwar ebenso über die heimische Steckdose füllen. Davon rät Vogt aber ab - zumindest, wenn dies regelmäßig geschehen soll. "Das dauert lange und bringt zudem ein Sicherheitsrisiko mit sich", sagt Vogt. Bei den Steckdosen könne es im Laufe der Zeit zu Kontaktproblemen kommen, was dann wiederum zur Überhitzung und im Extremfall zu Schmorbränden führen kann.

Manche Stromversorger bieten eigene Stromtarife für Wallboxen, die etwas niedriger sind als die für den Haushaltsstrom. Mit Abstand am günstigsten fahren Elektroautos jedoch mit Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage. Die Marktforscher von EUPD Research haben ausgerechnet, dass sich damit pro Kilowattstunde im Durchschnitt fast siebzig Prozent sparen lässt. Allerdings gibt es bei der Koppelung von Wallbox und Photovoltaik-Anlage einiges zu beachten. "Die Wallbox muss mit dem Energiemanagementsystem des Hauses oder dem Wechselrichter der Photovoltaik-Anlage kommunizieren können", erläutert Vogt. Dafür gebe es jedoch keinen Standard. "Deshalb ist es wichtig, sich hier gut beraten zu lassen." Bei der Wahl der Wallbox hilft auch der ADAC. Der Verband testet immer wieder Ladestationen für den Privatgebrauch. Die Ergebnisse sind online frei abrufbar.

Neben der rechtlichen Vereinfachung und der Förderung will die Bundesregierung die Installation von Ladepunkten noch mit einer weiteren Maßnahme voranbringen: Bei Neubauten oder größerer Renovierung bestehender Wohngebäude mit jeweils mehr als zehn Stellplätzen soll es zur Pflicht werden, künftig jeden Stellplatz mit Schutzrohren für die notwendigen Elektrokabel auszustatten. Das sieht der Entwurf des neuen Gebäude-Elektromobilitäsinfrastrukturgesetz (GEIG) vor.

Bei neuen oder renovierten Nichtwohngebäuden soll dies für jeden fünften Stellplatz gelten. Zudem muss dort nach dem Willen der Bundesregierung mindestens ein Ladepunkt eingerichtet werden. Die vorverlegten Schutzrohre machen es später deutlich einfacher, Wallboxen oder Ladesäulen zu installieren. Der Immobilienverband GdW äußert in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf die Sorge, dass diese Pflicht zu höheren Wohnkosten führen werde. Alle Mieter würden damit belastet - auch diejenigen, die kein Elektroauto besitzen. Martin Kaßler vom Immobilienverwalter-Verband VDIV sieht das anders. "Im Neubau sind die Mehrkosten, die das GEIG verursacht, sehr überschaubar. Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden kann das aber anders aussehen", erklärt er. Der Gesetzesentwurf ist bereits im Kabinett abgestimmt, muss aber noch vom Bundestag verabschiedet werden.

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