Memmingen:Weiter Streit um Frauen beim Ausfischen

Der juristische Streit über die Rechte von Frauen beim Memminger Fischertag wird fortgesetzt: Der Fischertagsverein kündigte am Mittwoch an, Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts einzulegen, wonach Frauen künftig beim jährlichen Ausfischen des Stadtbachs teilnehmen dürfen. Laut Mitteilung des Vereins hält eine Mehrheit der Mitglieder des Vereinsausschusses eine Beurteilung des Landgerichts für sinnvoll, gerade was die Begründungen des Amtsgerichts Memmingen "zum Grundgesetz hinsichtlich Gleichberechtigung und Vereinsautonomie" betreffe.

Das Urteil aus dem August fand bundesweite Beachtung, weil es die Forderung nach Gleichberechtigung von Mann und Frau in Artikel drei des Grundgesetzes als schwerwiegender betrachtet als die Vereinsfreiheit. Der Fischertagsverein hatte wiederholt argumentiert, dass er sich auf die Tradition berufe, wonach schon früher nur Männer beim Ausfischen mitmachen durften. Es liege in der Autonomie des Vereins, über Teilnehmer an seinen Aktivitäten selbst zu entscheiden. Die Richterin hatte dagegen deutlich gemacht, dass ein Ausschluss von Frauen bei einer so öffentlichen Veranstaltung aus mehreren Gründen nicht rechtskonform sei.

© SZ vom 05.11.2020 / ffu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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