Prozess um Markenrecht:In Solln steht kein Hofbrauhaus mehr

Lesezeit: 2 min

Unter Corona nur zum Mitnehmen: Eine Kundin versorgt sich im Sollner Wirthaus, das nicht mehr Hofbrauhaus-Stub'n heißen darf. (Foto: Robert Haas)

Auf Druck des Staatlichen Hofbräuhauses muss ein Gasthof an der Herterichstraße seinen Namen ändern. Die Wirtsleute sind verärgert, das Unternehmen verweist hingegen auf juristische Zwänge.

Von Jürgen Wolfram, Solln

In Solln, da steht kein Hofbräuhaus. Aber bis vor wenigen Tagen trug ein Gasthof an der Herterichstraße einen ähnlichen Namen: Hofbrauhaus-Stub'n. Nach einem bierernsten Streit zwischen den Wirtsleuten und dem staatlichen Hofbräuhaus München ist die Bezeichnung inzwischen verschwunden. Unter Klageandrohung hat das Pächterpaar Ingrid und Andreas Hanisch seine Gaststätte nolens, volens umbenannt. Sie heißt nun Brauhaus-Stub'n Solln, das "Hof" ist unter den Biertisch gefallen.

Klingt nach Petitesse, hat für die Hanischs aber gravierende Folgen. Wirtshausschild, Internet-Homepage, Speisenkarte, Briefpapier, Plakatwerbung - alles muss geändert werden. "Das ist ärgerlich, mir fehlt für das Vorgehen der Großbrauerei jedes Verständnis", sagt Ingrid Hanisch. Hofbräu-Pressesprecher Stefan Hempl hält dagegen: "Aus markenschutzrechtlichen Gründen blieb uns gar nichts anderes übrig, als auf die Namensänderung hinzuwirken."

Markenrecht
:Einmal Sonne? Macht 800 Euro

Die Hofpfisterei droht mit rigiden Anwaltsschreiben, wenn ein fremdes Brot den falschen Namen trägt. Gerade hat es einen kleinen Bäcker in Reit im Winkl erwischt. Anfangs dachte er, es sei ein Scherz.

Von Franz Kotteder

Im Sinne der Wirtsleute äußert sich hingegen eine Sprecherin jener mittelständischen Brauerei, die hinter der Sollner Gaststätte steht, das Gräfliche Hofbrauhaus Freising, zu dem Konflikt. Das nämlich darf sich so nennen, festgehalten in einer Koexistenz-Vereinbarung. In Sachen Sollner Wirtshaus erscheint der Freisinger Brauereisprecherin der Hinweis des Staatlichen Hofbräuhauses München auf "Verwechslungsgefahr" wie ein schlechter Witz. Vertiefen will sie diese Einlassung aber lieber nicht.

Denn mit dem berühmten Branchenverwandten aus München habe es noch mehr "Klärungsbedarf" gegeben, "und das haben wir kürzlich in einem Aufwasch erledigt". Zugleich lässt die Freisinger Brauerei-Sprecherin keinen Zweifel daran, auf wessen Seite ihr Haus steht: "Wir hängen uns immer rein für unsere Pächter." Zunächst haben die Freisinger mal die Kosten für das neue Wirtshausschild übernommen.

Spielt sich in Solln eine weitere David-gegen-Goliath-Geschichte ab, wie manche Leute glauben? Oder eine Posse? "So einfach liegen die Dinge leider nicht", beteuert Hofbräu-Pressesprecher Hempl. Markenrecht sei vielmehr eine ernste Angelegenheit. Das Staatliche Hofbräuhaus München habe überall in der Welt Lizenznehmer und Franchise-Partner, die für die Verwendung des Markennamens zahlen. "Und wir sind im Gegenzug verpflichtet, diesen zu schützen." Ob kleine Mitbewerber, wie das Gasthaus im Münchner Süden, oder größere Etablissements die Regeln missachten, spiele keine Rolle. Verstöße dürfe Hofbräu so oder so nicht durchgehen lassen, weil es sonst riskiere, seinen Markenschutz zu verlieren. Im Internet-Zeitalter blieben etwaige Ausnahmen nicht lange verborgen, "wir können schon deshalb generell keine machen".

Es sei im Übrigen nicht so, dass Hofbräu mit Schaum vor dem Mund die Welt nach Plagiatoren durchforste. Die Sache mit dem Sollner Gasthof und seiner unglücklichen Namenswahl sei dem Brauereidirektor vielmehr in Form einer Nachfrage durch einen Kunden bekannt geworden. "Dann haben wir einen Außendienstmitarbeiter hingeschickt, die Sache rechtlich untersucht und Herrn Hanisch freundlich erklärt, dass ausschließlich wir die Markeninhaber sind", schildert Hempl. Derlei Probleme habe Hofbräu nicht allein und auch nicht allzu selten. "Aber weder sind wir die Bösen noch die Großen. Im Vergleich mit den internationalen Braukonzernen befinden im Gegenteil wir uns schnell in der Rolle des David", so der Hofbräu-Sprecher.

Für die Wirtsfamilie Hanisch bleibt's eine unschöne Geschichte. Denn die früheren Pächter des "Brückenwirts" in Pullach hatten das Gasthaus an der Herterichstraße erst Anfang des Jahres übernommen und sogleich umbenannt. Zuvor firmierte es jahrzehntelang als "Schützenlust". Doch hatte dieser Gastronomiebetrieb neben seiner altbackenen Bezeichnung zuletzt keinen allzu lockenden Ruf mehr. Deshalb wollten die Gastronomen einen "kompletten Neuanfang".

Dann kamen Corona, Lockdown, Außer-Haus-Verkauf auf kleiner Flamme. Ingrid Hanisch: "Man kann sagen, dass wir in diesem Jahr schon genug Pech hatten. Da fehlte uns ein Streit um Namensrechte gerade noch." Auf einen Prozess wolle man es lieber nicht ankommen lassen. "Gegen einen Staatsbetrieb mit seinen Anwälten und in Anbetracht der komplizierten Rechtslage hätten wir wohl wenig Chancen", glaubt die Wirtin.

© SZ vom 06.11.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Markenrechtsstreit
:"PR-Desaster" für Hofpfisterei wegen Unterlassungserklärung

Im Internet erntet die Firma Protest für ihr Vorgehen gegen einen kleinen Bäcker aus Reit im Winkl - denn der hatte es gewagt, ein Brot mit dem Namen "Sonnenkorn" anzubieten.

Von Franz Kotteder

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: