Königsplatz-Prozess in Augsburg:Staatsanwalt fordert sechs Jahre Haft für 17-Jährigen

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Der Hauptangeklagte steht im Saal des Landgerichts in Augsburg. (Foto: dpa)

Der Jugendliche habe aus Streben nach Dominanz den Schlag abgegeben und den 49-Jährigen auf dem Augsburger Königsplatz getötet. Die Verteidigung beantragte eine Bewährungsstrafe.

Florian Fuchs

Am Ende ihres Plädoyers verliest Isabel Kratzer-Ceylan noch einige Worte ihrer Mandantin, der Witwe des getöteten 49-Jährigen. "Der Schmerz, den ich verspüre, ist kaum zu beschreiben", lässt Daniela S. ausrichten. Ein schwarzer Abgrund habe sich für ihre Mandantin am Tag der Tat aufgetan, sagt Kratzer-Ceylan, der sich bislang nicht geschlossen hat. "Ich hatte Angst, ihn bei einem Einsatz als Feuerwehrmann zu verlieren", zitiert die Anwältin die Witwe. "Aber nicht durch solch eine grausame Tat."

Sechs Jahre Haft fordert Staatsanwalt Michael Nißl für den Hauptangeklagten Halid S., der Roland S. am Nikolaustag des vergangenen Jahres einen tödlichen Faustschlag verpasst hat. Körperverletzung mit Todesfolge lautet die Beschuldigung. Dazu muss sich Halid S. wie die beiden Mitangeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten, weil die Gruppe auch den Begleiter des getöteten Mannes angegriffen hat. Verteidiger Marco Müller dagegen fordert Freispruch, was den Tod des 49-Jährigen anbelangt: Er stuft den Faustschlag als Nothilfe ein.

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"Grausame Tat", diese Beschreibung ist während der Plädoyers am Donnerstag mehrfach zu hören, nicht nur vom Staatsanwalt und den Nebenklägern. Auch Verteidiger Moritz Bode, der einen der beiden Mitangeklagten vertritt, verwendet diese Worte. Er wolle "klar zum Ausdruck bringen, dass die Verteidigung das nicht bagatellisieren möchte". Und dennoch gibt es, was den Hauptangeklagten anbelangt, deutliche Unterschiede in der Bemessung des Strafmaßes.

Die Frage nach dem "Warum" hat Staatsanwalt Nißl als zentrale Frage des Prozesses identifiziert. Die Verhandlung habe gezeigt, dass keine marodierende Jugendbande durch Augsburg gezogen sei, die auf Gewalt aus gewesen wäre. Warum, mit dieser Frage im Hinterkopf müsse man deshalb auch das Verhalten des Opfers Roland S. bewerten, der auf die Frage nach einer Zigarette auf einen der jungen Männer losgeht, ihn schubst und den Streit so erst losgetreten hat. Dennoch bleibe die zentrale Frage, warum Halid S. so brutal zuschlug.

Verteidiger Müller beantwortet das "Warum?" damit, dass Roland S. auf die Jugendlichen losgegangen sei. "Er legt ganz offensichtlich eine gewisse Aggressivität an den Tag." Sein Mandant habe nur seinen Kumpel beschützen wollen, den Roland S. geschubst hatte. Der Faustschlag sei also eine Reaktion gewesen. Am Amtsgericht werde so etwas täglich mit 90 Tagessätzen verurteilt. "Jetzt stellen wir uns hin und sagen, das ist ganz verwerflich, was da passiert ist." Allein eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung sieht Müller als gerechtfertigt an, wegen des Angriffs auf den Begleiter des getöteten Opfers.

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Staatsanwalt Nißl dagegen sieht zwar den Schubser von Roland S. Er betont aber auch, dass S. in den Videoaufnahmen dann nur reglos dagestanden habe, als ihn unvermittelt der Faustschlag am Kinn traf. Die Argumentation des Hauptangeklagten, er habe seinen Freund verteidigen wollen, sei deshalb "Käse". Halid S. habe sein Opfer nicht töten wollen, das sei plausibel. Ansonsten sieht die Staatsanwaltschaft kaum einen Punkt, den sie Halid S. zu Gute halten könnte: Nachdem er einen Mann zu Boden geschlagen habe, sei er gleich auf den nächsten losgegangen. In Untersuchungshaft habe er damit geprahlt, einen Menschen getötet zu haben. Was sei vor diesem Hintergrund seine durch die Anwälte zu Prozessbeginn verlesene Entschuldigung wert?

Vor allem aber ringe man um Worte, wenn man das psychiatrische Gutachten höre, sagt der Staatsanwalt. Da antwortete Halid S. auf die Frage nach seinem Idol, dass er sich selbst ein Idol sei. "Und das nach Monaten der Möglichkeit, über die Tat nachzudenken." Das, sagt Staatsanwalt Nißl, "ist schon der Hammer." Er sehe es noch immer als Bagatelle, kritisiert auch eine der Nebenklagevertreterinnen den Hauptangeklagten. "Da ist nichts passiert bei ihm, dass da irgendeine Reflexion wäre."

Am Freitag fällt die Jugendkammer ein Urteil. Für die beiden Mitangeklagten fordert die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe.

© SZ vom 06.11.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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