Corona-Maßnahmen:"Querdenker" scheitern auch vorm Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Corona-Maßnahmen: Teilnehmer der "Querdenker"-Veranstaltung auf der Theresienwiese. Statt einer Demo soll das Ganze ein Gottesdienst gewesen sein.

Teilnehmer der "Querdenker"-Veranstaltung auf der Theresienwiese. Statt einer Demo soll das Ganze ein Gottesdienst gewesen sein.

(Foto: Sebastian Gabriel)

Die Bewegung wollte angeblich eine Großdemo auf der Theresienwiese abhalten und sieben weitere Kundgebungen in der kommenden Woche. Das Gericht bezweifelt, dass es dafür "reale Absicht" gab.

Von Ingrid Fuchs

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Samstag zwei Eilanträge der Initiative "Querdenken 089" abgelehnt. Die Bewegung hatte bei der Stadt beantragt, eine Woche lang Kundgebungen auf der Münchner Theresienwiese abhalten zu dürfen. Dazu sollte es angeblich eine Auftaktveranstaltung mit bis zu 120 000 Teilnehmern geben, ein zweiter Antrag umfasste sieben weitere Kundgebungen: von Montag bis Freitag für jeweils bis zu 10 000 Menschen und am kommenden Wochenende für bis zu 50 000 Menschen.

Beide Anträge hatte das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) abgelehnt. Dagegen haben die sogenannten "Querdenker" Klage eingereicht, erst beim Verwaltungsgericht München (VG) und nachdem sie dort scheiterten nochmal bei der nächsthöheren Instanz, dem VGH. Gegen dessen Beschlüsse können die Verantalter nun keine Rechtsmittel mehr einlegen.

Die Kundgebungs-Pläne der Bewegung kommen zu einem Zeitpunkt, zu dem die zweite Infektionswelle besonders hoch ist. Genau darum geht es aber offenbar: Der Ulmer Anwalt Markus Haintz, ein bekannter Unterstützer der "Querdenker", wollte vor Gericht anzweifeln, dass es überhaupt eine Pandemie gibt. Das Motto der Großdemo am Sonntag lautete "Wir feiern das Ende der Pandemie" - die Kundgebung konnte in dieser Form nur abgelehnt werden. Ein Sprecher des KVR sagte dazu: "Da schon im Antrag von den 'Querdenkern' erklärt wurde, auf Masken und Abstand zu verzichten und gar zu Umarmungen aufgerufen wurde, haben wir einen negativen Bescheid erteilt." Dem schlossen sich auch die beiden Gerichte an. Man folge der Einschätzung der Stadt, dass von der Versammlung "voraussichtlich infektionsschutzrechtlich nicht vertretbare Gefahren ausgehen würden", teilte das VG mit.

Gericht bezweifelt, dass die Kundgebung wirklich geplant war

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bezweifelt in seinem Bescheid vom Samstag, dass es die "reale Absicht", die Kundgebungen durchzuführen, überhaupt gegeben habe, so ein Sprecher. Der Veranstalter habe trotz entsprechender Aufforderung durch den Senat nicht glaubhaft gemacht, dass er diese angekündigten Versammlungen tatsächlich durchführen wolle.

Anders als bei den bisherigen Versammlungen in München und der für Samstag geplanten Versammlung in Leipzig würden Demonstrationen zwischen dem 8. und 15. November in München auf den Internetseiten und Social-Media-Kanälen der "Querdenken"-Bewegung nicht erwähnt. Auch sonst sei nicht ersichtlich, dass diese Veranstaltungen in irgendeiner Form beworben oder vorbereitet würden, so das Gericht weiter. Anwalt Haintz hatte bereits bei der Anmeldung der Großdemo angekündigt, sich notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht durchklagen zu wollen. Das lässt in Summe vermuten, dass es der Bewegung bei dieser Aktion nicht wirklich um die Durchführung der Kundgebung ging, sondern darum, alle Möglichkeiten auszureizen.

Vergangenen Sonntag hatten die "Querdenker" Auflagen des KVR umgangen, indem sie kurzerhand die angemeldete Versammlung absagten und stattdessen ankündigten, einen Gottesdienst abzuhalten - ohne Teilnehmerbeschränkungen. Vertreter von Politik, Kirchen und Gesellschaft reagierten empört. Das bayerische Innenministerium kündigte an, Polizei und Versammlungsbehörden würden künftig "solche Ablenkungsmanöver von Beginn an unterbinden". Und so stellt sich die Münchner Polizei trotz des Demo-Verbots an diesem Sonntag auf Arbeit ein: Einsatzkräfte sollen an der Theresienwiese sein und "das Verbot durchsetzen".

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