Prozess in Altötting:Ganz schön was los in der Dorfmitte

Der ehemalige Bürgermeister von Unterneukirchen steht vor Gericht, weil er das Rathaus zu billig verscherbelt haben soll. Dafür gibt's jetzt einen Supermarkt.

Von Matthias Köpf, Altötting

Wären nicht vier von ihnen wegen der Corona-Pandemie in Quarantäne gewesen, dann wären schon die Zeugen im Altöttinger Amtsgericht beinahe beschlussfähig gewesen. Zwölf Gemeinderäte, wie sie das Schöffengericht für Montag als Zeugen geladen hatte, hätten für eine Ratssitzung der kleinen Gemeinde Unterneukirchen im Landkreis Altötting jedenfalls gereicht. Und die insgesamt acht ehemaligen und aktuellen Gemeinderäte, die dann tatsächlich da gewesen sind, waren sich auch im Gerichtssaal wieder einmal weitgehend einig - auch und gerade mit dem ehemaligen Bürgermeister, der nach 25 Jahren als Chef im Rathaus allerdings sichtlich darunter litt, dass die Sitzung dieses Mal nicht von ihm geleitet wurde, sondern von einem Richter. Der frühere Bürgermeister saß stattdessen wegen des Vorwurfs der Untreue auf der Anklagebank, weil er das ehemalige Rathaus der Gemeinde weit unter Wert an eine örtliche Geschäftsfrau verkauft haben soll.

Dieses marode Rathaus aus den Fünfzigerjahren habe man als nicht sanierungsfähig und schon gar nicht als barrierefrei ausbaubar angesehen, so lauteten die Aussagen der Gemeinderäte praktisch einstimmig und auch ganz unabhängig davon, ob sie der CSU/Bürgerliste, der SPD oder den Freien Wählern angehören. Demnach kam der Gemeinde und ihren Räten Anfang 2017 das Angebot der Geschäftsfrau gerade recht, das alte Rathaus zu kaufen und abzureißen. Das Grundstück daneben verkaufte die Gemeinde gleich mit, damit am Dorfplatz endlich der ersehnte Supermarkt und knapp drei Dutzend neue Wohnungen entstehen sollten.

Mit dem Kaufpreis ging es nach dem Ratsbeschluss im Mai 2017 noch ein bisschen hin und her, denn die Gemeinde hatte der Käuferin noch die zu erwartenden Abrisskosten für das alte Rathaus nachgelassen. Doch Abrisskosten fielen am Ende überhaupt nicht an, denn die Investorin ließ das aus Sicht der Gemeinde scheinbar vollkommen wertlose Gebäude dann doch sanieren und zum reinen Wohnhaus umbauen. Daneben ist inzwischen der Supermarkt entstanden, der den kleinen und über die Jahre hinweg stets existenzbedrohten Dorfladen der Frau ersetzt.

Die Gemeinde hat damit nach allgemeiner Aussage genau das erreicht, was sie zuvor 20 oder 25 Jahre lang gewollt und geplant und wofür ihr die neue Umgehungsstraße 2004 den Spielraum eröffnet hatte: Wohnungen, eine gesicherte Nahversorgung in der Ortsmitte und einen neu gestalteten Dorfanger.

Obwohl eine Anwaltskanzlei ausdrücklich dazu geraten hatte, habe man vor dem Verkauf kein Wertgutachten eingeholt und sich stattdessen auf den eigenen Eindruck und auf die Kalkulation des damaligen Geschäftsleiters verlassen. Das bekräftigten die Gemeinderäte als Zeugen, darunter der heutige Bürgermeister Jochen Englmeier. Er hat das Ehrenamt nach der Wahl im Frühjahr übernommen, zu der sein Vorgänger nicht mehr angetreten war.

"Da möchte jemand offensichtlich Ärger machen", sagte Englmeier zu der Anzeige, auf die das Verfahren zurückgeht. Abseits des Zeugenstands erzählte er von persönlichen Querelen. Sein Vorgänger vermutet die Motive in "Neid und Missgunst". Gestellt haben die Anzeige einige Mitglieder im örtlichen Gewerbeverband. Wenn das alte Rathaus je zum Verkauf ausgeschrieben worden wäre, hätten sie dafür viel mehr bezahlt als jene 450 000 Euro, welche die Gemeinde von der Geschäftsfrau bekommen hat. So argumentierten die Anzeigensteller, die im Gegensatz zu einer ganzen Reihe von Unterneukirchnern einschließlich des Pfarrers nicht als Zuschauer im Saal erschienen.

Die Staatsanwaltschaft ging von einem gutachterlich geschätzten Gesamtwert von gut 800 000 Euro aus - doch nach Anhörung der Räte habe sich ergeben, dass der Ex-Bürgermeister sie voll informiert habe und sie ihre Entscheidung für die Käuferin und deren Supermarkt bewusst so getroffen hätten, um zum Wohl der Gemeinde die Nahversorgung zu sichern. Der Staatsanwalt plädierte am Ende ebenso für Freispruch wie der Verteidiger, das Gericht folgte beiden.

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