Ehegatten-Splitting:Eine Frage der Ziele

Da viele Ehen heute kinderlos bleiben und es immer mehr alleinerziehende Arbeitnehmer gibt, steigt der Druck, die Steuerregeln für Paare und Familien anzupassen. In welche Richtung, ist umstritten und hängt von der Perspektive ab.

Paar beim gemeinsamen Fensterputzen Berlin Deutschland Couple is cleaning windows Berlin G

Wie viel Haus- und wie viel Erwerbsarbeit leisten die Eheleute jeweils? Die Aufteilung ist selten gleich - was sich oft auf die erzielbaren Gehälter auswirkt. Hier setzt das Splitting an, das Reformer gerne an der Kinderzahl ausrichten würden.

(Foto: Ute Grabowsky/imago images)

Zu "Das Stück vom Kuchen" vom 24./25. Oktober:

Alleinerziehende besserstellen

Die Autorin kritisiert völlig zu Recht, dass Alleinerziehende ungerecht besteuert werden. Ihre Idee, nun auch klassische Familien mit Hausfrau oder Hausmann ähnlich ungerecht zu besteuern, ist aber der falsche Weg. Das Ehegatten-Splitting ist keine Subvention. Es bedeutet nur, dass sich der Staat aus der ehelichen Aufgaben- und Geldaufteilung heraushält. Ob beide halbtags arbeiten oder der eine voll und der andere gar nicht, ist dem Finanzamt egal, die Steuerlast ist dieselbe. Auch die Aufteilung von sonstigen Einnahmen auf die Ehegatten spielt keine Rolle.

Die Aufhebung des Ehegatten-Splitting käme einer Mehrbelastung von bis zu 18 300 Euro jährlich für einen klassischen Haushalt mit Hausfrau oder Hausmann gleich. Es wird oft argumentiert, dass der andere Partner, wenn er eine Arbeit aufnimmt, sehr hoch besteuert wird. Das ist richtig, liegt aber nicht am Ehegatten-Splitting, sondern an unseren Steuersätzen. Wenn der andere Partner sein Einkommen um denselben Betrag erhöht, muss er exakt dieselben hohen Steuern zahlen.

Man kann das Ehegatten-Splittung auch anders betrachten. Der Hauptverdiener zahlt seinem Partner die Hälfte seines Gehalts als Lohn für die Betreuung der Kinder und das Führen des Haushalts. Dieser versteuert das ganz normal. Er selbst kann diese Ausgaben bei sich als eine Art "Werbungskosten" absetzen. Was ja auch einzusehen ist, da er sonst nicht arbeiten könnte. Die Steuer ist dann dieselbe wie beim Ehegatten-Splitting. Diese Betrachtung würde auch zu einer möglichen Reform des Ehegatten-Splittings führen. Man könnte das Gehalt von Hausfrau oder Hausmann begrenzen. Das führt gleich zu weiteren Fragen: Ist der Mindestlohn angemessen? Ist die 40-Stunden-Woche realistisch? Dieses Gehalt könnte man nach Anzahl der Kinder staffeln und endlich die Alleinerziehenden entlasten, denen natürlich ein ähnlicher "Werbungskostenabzug" zugestanden werden muss. Fazit: Man sollte nicht das Splitting abschaffen, sondern die Steuersätze für Familien, und vor allem die Steuer von Alleinerziehenden reduzieren.

Christian Vester, Kirchheim

Es geht nicht ums Steuersparen

Mit dem Artikel "Das Stück vom Kuchen" tut Autorin Wilhelm dem Anliegen von Frau Reina Becker, alleinerziehende Eltern nicht zu benachteiligen, keinen Gefallen. Die Verteufelung des Ehegatten-Splittings geht völlig an der Idee der Zugewinngemeinschaft vorbei: Es geht doch darum, mehr vom gemeinsamen Einkommen zu haben und nicht darum, Steuern zu sparen, indem ein Ehepartner zu Hause bleibt. Wenn beide arbeiten, haben beide zusammen auch mehr in der Haushaltskasse. Und das ist gut so!

Wir sind viel zu fixiert auf die Idee, Steuern zu sparen. Das vielseits geforderte Familien-Splitting würde sicher einige Missstände verbessern - aber wiederum vor allem Familien mit hohem Einkommen überproportional begünstigen. Und bestimmt kommt dann jemand auf die absurde Idee: Familien-Splitting demotiviere junge Leute, in den Arbeitsmarkt einzutreten - denn dann müssten Familien ja mehr Steuern zahlen. Um vor dem Verfassungsgericht Erfolg zu haben ist, braucht man bessere Argumente.

Christian Sonner, Dachau

Eheleute entscheiden selbst

Der Effekt des Ehegatten-Splittings beruht auf dem progressiven Steuertarif, wie Hannah Wilhelm es zutreffend erläutert. Unzutreffend ist dagegen, dass die Anreize zur Arbeitsaufnahme für Frauen dadurch gering sind. Denn die Progression bremst den Arbeitseifer gleichermaßen von Ehefrauen wie von Ehemännern und Alleinstehenden. Dieses Argument der zitierten Experten Bach und Spangenberg geht deshalb meines Erachtens ins Leere. Das Splitting gibt Eheleuten die Freiheit, die Arbeit so aufzuteilen, wie sie es gerne möchten, und nicht einen Steuerberater nach dem optimalen Verhältnis fragen zu müssen. Es ist deshalb auch nach über 60 Jahren kein Relikt, sondern immer noch sinnvoll.

Torsten Ermel, Lübbecke

Vergleich mit Frankreich

Der Steuerstaat darf eine Familie mit zwei Bruttoeinkommen von 50 000 Euro nicht anders behandeln als mit einem Einkommen von 100 000 Euro. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerbürgers ist Kriterium für die Steuerlast, und dabei können Unterhaltslasten, auch gegenüber dem Ehegatten, nicht unberücksichtigt bleiben. Als Alternative, die alle Kritiker befriedigen müsste, bietet sich das Familien-Splitting an, dabei wird vor Steuer das Familieneinkommen durch die Familienmitglieder geteilt. In Frankreich war dies in den 50er- und 60er-Jahren gültig und hatte als nicht unerwünschten Nebeneffekt eine erstaunliche Fertilität Besserverdienender zur Folge.

Eckhard David, Hannover

Gerechtigkeit der Geschlechter

Das Steuersplitting-Modell ist aus der Zeit gefallen. Ich kann überhaupt nicht verstehen, dass es noch nicht abgeschafft ist. Jede Frau, die verheiratet ist und halbtags arbeitet, muss sich bei Durchsicht des Lohnzettels fragen, ob es sich überhaupt lohnt zu arbeiten; und es ist kein Trost zu sehen, dass der Ehemann so wenig Steuer zahlt.

Die Frage ist auch, ob in unserer Zeit die Ehe finanziell so zu unterstützen ist. Auf die Weise werden Alleinstehende benachteiligt. Familien, Alleinerziehende schützen und steuerlich unterstützen - ja. Aber den Vermögendsten der Gesellschaft Steuervorteile durch Splitting verschaffen - nein. Warum die Politik das Thema nicht aufgreift, verstehe ich nicht. Die Abschaffung des Steuersplitting-Modells wäre ein Schritt in Richtung Geschlechtergerechtigkeit.

Viktoria Stöhr, München

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