Großbritannien:Oberhaus stimmt gegen Binnenmarktgesetz

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Die Regierung von Premier Johnson will den bereits gültigen Austrittsvertrag mit der EU aushebeln. (Foto: Tolga Akmen/dpa)

Premier Johnson will damit den Brexit-Vertrag mit der EU aushebeln. Doch das House of Lords lehnt entscheidende Klauseln ab.

Von Alexander Mühlauer, London

Sie heißen Lord Cormack, Lord Howard of Lympne oder Baroness McIntosh of Pickering. Sie sind Mitglieder des britischen Oberhauses und Mitglieder der Konservativen Partei. Und sie sind mit der Regierung ganz und gar nicht einverstanden. Am Montag machten sie ihrem Ärger Luft. Die Debatte im House of Lords war in weiten Teilen eine Abrechnung mit der Regierung, die mit ihrem Binnenmarktgesetz vorhat, internationales Recht zu brechen. Es gab auch Stimmen, die anderer Meinung waren, aber sie waren, jedenfalls in der Debatte, in der Minderheit. Die Aussprache zog sich bis spät in den Montagabend hinein.

Erst gegen Mitternacht fand dann die angesetzte Abstimmung statt: Wie schon beim ersten Anlauf im Oktober stimmte das House of Lords mit überwältigender Mehrheit gegen die entscheidenden Klauseln des Binnenmarktgesetzes, im ersten Votum mit 433 zu 165 Stimmen. Premierminister Boris Johnson muss nun entscheiden, ob er dem Votum der Lords folgt oder nicht.

Mit Hilfe des Binnenmarktgesetzes will die Regierung den bereits gültigen Austrittsvertrag mit der EU aushebeln. Im Kern geht es um die Regelung staatlicher Beihilfen, die im Protokoll zu Irland und Nordirland festgelegt ist. Demnach gelten die strengen EU-Wettbewerbsregeln auch für den Warenhandel zwischen Großbritannien und Nordirland. Das bedeutet, dass London verpflichtet ist, Brüssel über alle Entscheidungen bei Staatsbeihilfen zu informieren, die Firmen in Nordirland betreffen. Außerdem müssen nordirische Unternehmen Exporterklärungen ausfüllen, wenn sie Waren nach Großbritannien liefern.

Im Dezember geht es im Unterhaus weiter

Der Gesetzentwurf sieht vor, diese Vereinbarungen de facto nicht anzuwenden. Nach Ansicht der Regierung bliebe sonst die Integrität des britischen Binnenmarktes nicht gewahrt, da zwischen Nordirland und Großbritannien Kontrollen nötig wären. Premier Johnson hatte allerdings dieser Regelung im Austrittsvertrag zugestimmt.

Den Vorwurf, das Binnenmarktgesetz würde den Frieden auf der irischen Insel gefährden, weist die Regierung zurück. Das Karfreitagsabkommen von 1998, das den blutigen Nordirland-Konflikt beendete, werde gewahrt. Das sieht die EU entschieden anders. Sie verlangt von Großbritannien, das Binnenmarktgesetz zurückziehen, andernfalls werde es keinen Handelsvertrag zwischen London und Brüssel geben. Am Montag begann in London die womöglich letzte Verhandlungsrunde.

Das Unterhaus wird sich im Dezember erneut mit dem Binnenmarktgesetz befassen. Sollte es bis dahin ein Handelsabkommen geben, werden die umstrittenen Punkte in dem Gesetz gestrichen, denn das ist die Voraussetzung für einen Deal. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, wird Johnson wohl auf dem Gesetz beharren.

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