Ausflüge über die Grenze:Es bleiben kleine Fluchten

Lienz THEMENBILD Bergsteiger mit Rucksack und Seil vor der Bergkulisse aufgenommen am 09 August

Auf die Berge kann man auch im grenznahen Ausland noch steigen, zumindest für 24 Stunden - ohne Quarantänepflicht.

(Foto: Eibner Europa/imago images)

Im Frühling wurden die Grenzen geschlossen - doch in diesem November bleibt ein Tagesausflug ins benachbarte Ausland trotz des Teil-Lockdowns möglich. Aber wo gilt was?

Von Hans Gasser

Am Gipfel der Hinteren Goinger Halt (2192 Meter) im Wilden Kaiser, an einem sonnig warmen Novembersamstag, wartet der Österreicher mit einer kleinen Hiobsbotschaft auf, als er hört, dass die zwei gerade angekommenen Wanderer Deutsche sind: "Ab Montag müsst ihr in Bayern 14 Tage in Quarantäne, wenn ihr zum Wandern herkommt, dann gilt die 48-Stunden-Regelung nicht mehr." Man erschrickt kurz und verflucht innerlich den Österreicher und den Söder, angesichts des herrlichen Blicks bis zum Großglockner und Großvenediger und der warmen Sonnenstrahlen im Gesicht.

Aber eine kurze Nachrecherche zeigt, dass der Österreicher glücklicherweise nicht recht hat. Zwar wurde die Regelung, wonach man sich bis zu 48 Stunden in einem Risikogebiet im Ausland aufhalten darf, ohne sich Quarantäne und Tests unterziehen zu müssen, aufgehoben. Sie ist aber ersetzt worden durch eine 24-Stunden-Regelung gleichen Inhalts. Diese folgt einer Musterverordnung des Bundes, die nicht nur von Bayern, sondern auch von anderen Bundesländern umgesetzt wurde. So haben etwa die Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Saarland und Baden-Württemberg in einer gemeinsamen Erklärung verkündet, dass sie die Grenzen nach Belgien, Luxemburg, Frankreich und in die Schweiz offen lassen wollen: "Wir sind uns einig, dass an keiner dieser Außengrenzen das tägliche Leben, Arbeiten und Studieren durch einen kompletten Lockdown lahmgelegt werden kann."

Anders als im ersten Lockdown im Frühling, bei dem die Grenzen geschlossen wurden, will man diesmal einen pragmatischeren Umgang pflegen, der die Lebenswirklichkeit vieler in Grenznähe wohnender Menschen respektiert. Zum Arzt, zum Einkaufen, zu den eigenen Kindern oder eben auch zum Wandern, Radfahren oder anderen Aktivitäten in der Natur: Da das Virus dies- wie jenseits der Grenze ähnlich stark grassiert, war und ist nach wie vor nicht ersichtlich, weshalb man unter Einhaltung der überall ähnlichen Infektionsschutzregeln etwa in Tirol ein größeres Risiko eingehen sollte als in Bayern. Und so kann man nun, da das Reisen wieder durch Risikogebiets- und Quarantäneregelungen für die meisten Menschen äußerst unattraktiv geworden ist, immerhin kleine Fluchten in Form von Tagesausflügen unternehmen.

Die Karlsruher könnten theoretisch zum Wandern in die Vogesen, allerdings gelten in Frankreich weitreichende Ausgangsbeschränkungen. Die Konstanzer aber dürfen bis zu 24 Stunden ins Rätikon oder das Schweizer Alpsteingebirge, die Brandenburger nach Polen, das keinerlei Einschränkungen oder Quarantäne für einreisende EU-Bürger verhängt hat. Und die Münchner können eben in die nahen Tiroler Berge fahren. Immerhin. Umgekehrt ist es übrigens genauso möglich, auch Schweizer, Franzosen, Österreicher dürfen für 24 Stunden nach Deutschland. Allerdings sind die Kurztrips nicht in alle Nachbarländer möglich. Tschechien erlaubt die Einreise aus Deutschland nicht. Auch Dänemark lässt keine touristischen Einreisen zu, da es Deutschland als Hochrisikogebiet eingestuft hat. In den Niederlanden gilt die 24-Stunden-Regelung nicht. Wer einreist, muss sich dort zehn Tage in Quarantäne begeben.

Wer länger als 24 Stunden in den offenen Nachbarländern bleiben will, beziehungsweise wer als Deutscher länger in einem Risikogebiet im Ausland war, der unterliegt hier seit 8. November einer neuen Quarantäneverordnung. Der Zeitraum wurde von 14 auf zehn Tage gesenkt, allerdings kann man sich frühestens fünf Tage nach Rückkehr testen lassen. Im Fall eines negativen Ergebnisses ist die Quarantäne beendet. Kurz vor der Rückkehr muss man nun eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen (einreiseanmeldung.de). Sie soll den Gesundheitsbehörden die Überwachung der Quarantänepflicht erleichtern.

So gesehen sind die Tagesausflüge in die Grenzgebiete eine Kurzurlaubsform ohne Restriktionen - mal davon abgesehen, dass zurzeit auch fast überall in den Nachbarländern Hotels, Hütten und Restaurants geschlossen sind.

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