Urteil zu Vattenfall:Der Atomausstieg wird nochmal teuer

Vattenfall-Logo im Stadtteil Lichterfelde in Berlin

Der Energiekonzern Vattenfall hatte geklagt, weil er Atomkraftwerke schließen musste.

(Foto: Daniel Naupold/dpa)

Fast 20 Jahre streiten Regierung und Unternehmen nun schon über den Atomausstieg. Jetzt stimmt das Bundesverfassungsgericht dem Energiekonzern Vattenfall zu - mit Folgen für die Steuerzahler.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der rasche Ausstieg aus der Kernkraft nach dem Reaktorunfall von Fukushima im Jahr 2011 könnte die Bundesrepublik nun doch mehr Geld kosten als zunächst erhofft. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Novelle des Atomgesetzes von 2018 beanstandet, mit dem Regelungen für einen angemessenen Ausgleich der Energiekonzerne geschaffen werden sollten. Der darin vorgesehene Ausgleichsmechanismus sei für die Unternehmen unzumutbar und verletze ihr Eigentumsrecht, weil sie damit wahrscheinlich auf Reststrommengen sitzen bleiben, deren Verstromung ihnen 2002 verbindlich zugesagt worden war. Damit gab das Gericht einer Beschwerde des schwedischen Konzerns Vattenfall sowie der Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel statt, an denen Vattenfall beteiligt ist.

Der Streit reicht zurück bis zum Atomkonsens von 2002, als die rot-grüne Regierung den Energiekonzernen Strommengen zusagte, mit denen sie bis zum Auslaufen der Kernkraft wirtschaftlich auf ihre Kosten gekommen wären. Nach Fukushima knüpfte die schwarz-gelbe Bundesregierung daran an, verfügte aber zugleich feste Abschalttermine - was insbesondere Vattenfall in Schwierigkeiten brachte, weil es konzernintern über kein Kraftwerk verfügte, auf die es die zugesagte Strommenge hätte verschieben können. 2016 billigte Karlsruhe den Ausstieg, mahnte aber einen angemessenen - wenn auch nicht zwingend vollständigen - Ausgleich für die einst zugesagten Restmengen an.

Der Versuch einer solchen Regelung im Jahr 2018 ist nach den Worten der Richter gleich doppelt gescheitert. Das Gesetz sei schon gar nicht in Kraft getreten, weil die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission nicht vorliege. Zwar hatte die EU-Generaldirektion Wettbewerb bescheinigt, eine Genehmigung sei entbehrlich - aber das Schreiben sei nicht mehr als eine "unverbindliche Mitteilung", befand das Gericht.

Noch gewichtiger sind die inhaltlichen Einwände an dem Gesetz. Es macht einen "angemessenen Ausgleich" davon abhängig, dass das Unternehmen sich "ernsthaft um eine Übertragung der ausgleichsfähigen Elektrizitätsmengen" bemüht haben. Grundsätzlich wäre der Verkauf der Strommengen laut Gericht eine zulässige Form der Kompensation. Allerdings gebe es dafür keinen wirklichen Markt mehr, weil im Wesentlichen nur noch E.ON als Abnehmer in Betracht komme. "Der Gesetzgeber müsste daher die Rahmenbedingungen der Weitergabe regeln", heißt es in dem Beschluss. Sonst hinge Vattenfall in der Luft und müsste sich womöglich auf schlechte Angebote einlassen, um den Ausgleichsanspruch nicht zu verspielen.

Dem Beschluss zufolge muss "alsbald" eine Neuregelung getroffen werden. Vattenfall pocht nun auf eine Entschädigung für die nicht angemessen verwertbaren Reststrommengen. Auch RWE erwartet einen "mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrag". Eine weitere Klage des schwedischen Konzerns ist beim internationalen Schiedsgericht der Weltbank anhängig; dort geht es um mehrere Milliarden Euro.

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