Katholische Kirche:Auf der falschen Seite

Verleihung des Karlspreises 2015 an den Präsidenten des europäischen Parlaments Martin Schulz in Aac

Da waren sie noch im Amt: Der frühere Aachener Dompropst Manfred von Holtum und der frühere Bischof Heinrich Mussinghoff (von links) im Jahr 2015. Ein Gutachten wirft ihnen vor, sich mehr um den Schutz der Täter als das Leid der Opfer gekümmert zu haben.

(Foto: Rudolf Gigler/imago stock&people)

Gutachter bescheinigen dem Bistum Aachen eine jahrzehntelange "systemische Verantwortungslosigkeit" im Umgang mit Missbrauchstätern aus den eigenen Reihen. Nicht die Betroffenen der sexuellen Gewalt erfuhren Schutz - sondern die Verursacher.

Von Matthias Drobinski und Annette Zoch, München/Frankfurt

Der Fall scheint klar zu sein. Ein Pfarrer des Bistums Aachen wird zu Beginn der 90er-Jahre zu vier Jahren Haft wegen sexueller Gewalt gegen ein Kind verurteilt. Ein Gutachten stellt die Pädophilie des Pfarrers fest und eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit. Als der Mann aus dem Gefängnis kommt, handeln Bischof und Generalvikar konsequent: Der Priester arbeitet nicht mehr als Seelsorger, er steht unter Aufsicht. Bis zu seinem Tod lässt er sich keine Straftat mehr zuschulden kommen. Alles gut also?

Mitnichten, stellen die Rechercheure der Münchner Anwaltskanzlei Westpfahl, Spilker, Wastl (WSW) fest, als sie die Akten des Bistums Aachen durchforsten. Die sind zwar so unvollständig, dass sich der Verdacht der Manipulation aufdrängt, und doch zeigt sich: Die Missbrauchstat in den 90er-Jahren ist nur das letzte von zahlreichen Verbrechen des Priesters. Schon in den 60er-Jahren als Kaplan wird er auffällig, nach einem weiteren Missbrauch kommt er zur Militärseelsorge, wo er wieder Taten begeht. Er soll nun an ein Mädchengymnasium gehen, wogegen er heftig protestiert. Er wird also wieder als Pfarrer beschäftigt. Und begeht die Taten, die ihn dann ins Gefängnis bringen.

Anlässlich des Prozesses berichtet die Aachener Kirchenzeitung: Erschütternd sei "die Tatsache, dass die fatale Neigung seinen Vorgesetzten seit langem bekannt war oder hätte bekannt sein müssen". Der Generalvikar maßregelt daraufhin den Chefredakteur. Dem immerhin hat das nicht dauerhaft geschadet: Er ist heute Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen und heißt Armin Laschet.

Es sind solche Geschichten, die die Münchner Gutachter zu dem Urteil kommen lassen, es habe über Jahrzehnte hinweg im Bistum Aachen bei Bischöfen, Generalvikaren, Personalverantwortlichen eine "systemische Verantwortungslosigkeit" gegeben, wie es Ulrich Wastl bei der Vorstellung des Berichts am Donnerstag formuliert. Sie erheben schwere Vorwürfe gegen die früheren Aachener Bischöfe Johannes Pohlschneider, Klaus Hemmerle und Heinrich Mussinghoff sowie gegen die Generalvikare Karlheinz Collas und Manfred von Holtum. Heinrich Mussinghoff, 80, und Manfred von Holtum, 76, sind die einzigen noch lebenden der im Gutachten belasteten Personen.

Wie soll die katholische Kirche damit umgehen?

Es geht in dem Gutachten um Aachen - und um viel mehr. Es geht um die Frage, wie die katholische Kirche in Deutschland das Handeln und Unterlassen ihrer Bischöfe und Generalvikare bei Missbrauchsfällen aufklären und bewerten soll. Die Kanzlei WSW betont, dass sie nicht nur rechtliche und kirchenrechtliche Aspekte bewerten will, sondern vor allem, ob der Umgang mit den Betroffenen des Missbrauchs dem kirchlichen Selbstverständnis entspricht. Die Aachener haben sich darauf eingelassen.

Im benachbarten Erzbistum Köln, wo WSW eine gleiche Untersuchung erarbeitet hat, hat das dagegen zum größten anzunehmenden Konflikt geführt: Weil unter anderem der heutige Hamburger Erzbischof Stefan Heße sich ungerecht bewertet sieht und mit Klage droht, wurde die Veröffentlichung zunächst abgesagt. Kölns Kardinal Rainer Maria Woelki hat sich mittlerweile von der Kanzlei getrennt und wirft den Gutachtern vor, einen mangelhaften Bericht geliefert zu haben. Aus Protest gegen Woelkis Vorgehen hat nun auch der zweite Sprecher des Betroffenenbeirats sein Amt niedergelegt. Karl Haucke sagte dem ARD-Magazin Monitor, er fühle sich bei der Entscheidung des Erzbistums instrumentalisiert.Eine neue Untersuchung, geleitet vom Kölner Strafrechtler Björn Gercke, soll im März veröffentlicht werden.

Tatsächlich ist das Urteil der Münchner Anwälte hart. Gerade dort, wo sie verurteilte Missbrauchstäter einfach weiterversetzten, hätten die Verantwortlichen im Bistum Aachen das Risiko weiterer Opfer zumindest in Kauf genommen. Seit Mitte der 1990er-Jahre hätte ihnen zudem bewusst sein müssen, dass sie sich mit dieser Praxis möglicherweise selbst strafbar machen.

Schwer nachvollziehbar: die Zuwendung zu den Tätern

Aus den Aachener Bistumsakten der Jahre 1965 bis 2019 identifizierten die Anwälte 81 beschuldigte Kleriker. Anhand von 14 Fallbeispielen haben sie das Handeln der Verantwortlichen exemplarisch rekonstruiert. Das habe sich "primär am Täterschutz" ausgerichtet. "Bis zum Jahr 2010 sind in den Akten nahezu keinerlei Bemühungen des Bistums zu entnehmen, auf die Opfer aktiv seelsorgerisch zuzugehen", heißt es, und: "Demgegenüber ist das Verhalten der Bistumsleitung häufig von einer kaum noch nachvollziehbaren Zuwendung zu den Tätern geprägt."

So soll Mitte der 90er-Jahre ein wegen sexuellen Missbrauchs an einem Jugendlichen verurteilter Priester mit Wissen von Bischof Mussinghoff ins Ausland umgezogen sein und dort weiterhin als Seelsorger gearbeitet haben - bis der Erzbischof des dortigen Bistums intervenierte. Der Priester sei dann in einem weiteren deutschen Bistum tätig gewesen, ohne dass die dortigen Verantwortlichen von dessen Vorgeschichte informiert worden seien.

In einem Fall aus den 50er-Jahren soll ein verurteilter Kaplan von sich aus Johannes Pohlschneider gebeten haben, nicht wieder in der Jugendseelsorge eingesetzt zu werden, vergebens. Es gab neue Taten und eine erneute Haft, eine Versetzung als Krankenhausseelsorger ins Nachbarbistum, neue Übergriffe, die Rückversetzung ins Bistum Aachen. Nach einer weiteren Verurteilung wegen des Missbrauchs habe sich der trotz alldem zum Rektor beförderte Priester in ein Frauenkloster zurückgezogen. Dort sei ihm - von Bischof Mussinghoff - Mitte der 90er-Jahre noch der Titel Pfarrer verliehen worden.

35 Zeitzeugen kamen zu Wort

Insgesamt 35 Zeitzeugengespräche haben die Anwälte geführt, darunter auch mit Bischof Mussinghoff und Generalvikar von Holtum. Mussinghoff, der zwölf Jahre lang stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz war, weist die Vorwürfe über seine Anwälte zurück. Die Beurteilung des damaligen Umgangs mit dem Thema Missbrauch aus heutiger Sicht sei nicht zu rechtfertigen. Sowohl die gesellschaftspolitische Beurteilung als auch das Kirchenrecht habe sich im Laufe der Zeit geändert.

Manfred von Holtum dagegen sagt, er würde heute anders handeln. Er sei nun überzeugt, "dass die Opfer insbesondere auch mit der Leitungsebene des Bistums ins Gespräch kommen müssten". Bereits am Montag hatten sich beide in den Aachener Nachrichten zu Wort gemeldet. Man habe damals "wenig Erfahrung" gehabt mit Missbrauchsfällen, sagte Holtum der Zeitung. Den richtigen Umgang "haben wir erst mal lernen müssen". Mussinghoff sagte: "Ich fühlte mich überfordert - vor allem mit Opfergesprächen."

"Ich hoffe, dass nach Lektüre des Gutachtens eine kritische Selbstreflektion einsetzt", sagte Rechtsanwalt Wastl. Es gehe nicht darum, jemanden an den Pranger zu stellen. "Es geht darum, die Grundlagen für eine Aufklärung und Verarbeitung des Geschehenen zu schaffen, und dazu gehört auch, die Selbstreflektion zur persönlichen Verantwortlichkeit." Deshalb rechne er Generalvikar Holtum "hoch an", dass er zu seiner Verantwortung stehe.

Fragen zum Kölner Gutachterkrieg möchte Wastl nicht beantworten. Aachens Bischof Helmut Dieser und Generalvikar Andreas Frick, die das Gutachten in Auftrag gegeben haben, haben fast eineinhalb Stunden zugehört, schweigend. Nun gehen sie nach vorne, greifen sich je ein Exemplar des prachtrot gebundenen Berichts - und gehen wieder. Sie wollten erst einmal lesen, sagen sie.

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