Grundgesetz:Rassebegriff ersetzen?

Es wäre vorbildlich, wenn das Wort aus der Verfassung verschwände, meint ein Leser. Eine Änderung könnte den Artikel 3 verwässern, befürchtet ein anderer.

Zu " Unnötige Reform" vom 21. Oktober: Als das Grundgesetz formuliert wurde, war die Vorstellung einer Aufteilung der Menschen in Rassen nicht nur den Nazis zuzuschreiben, die die Juden zu einer eigenen Rasse erklärt und ihnen unterstellt hatten, einen schädlichen Einfluss auf die arische Rasse zu haben. Auch Nazi-Gegner stellten damals das Rassenkonzept an sich nicht infrage. Niemand sollte die Menschen allerdings daran hindern, sich weiterzuentwickeln, klüger zu werden und insbesondere auch Konstrukte, die Kolonialismus und Sklavenhaltung rechtfertigten, zu erkennen und zurückzuweisen. Das Problem bei der Benennung von "Rasse" in Artikel 3 des Grundgesetzes ist, dass dadurch weiterhin nahegelegt wird, es gäbe verschiedene menschliche Rassen. Tatsächlich gehen heutzutage jedoch lediglich rassistische Theorien davon aus, es gäbe diese wirklich. Streng genommen bedeutet Rassismus-Bekämpfung bei Beibehalt des Rassenbegriffs somit, dass eine antirassistische Ausrichtung zugleich auch das rassistische Menschenbild unausgesprochen anerkennt. Würde der Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz getilgt, würde unsere Verfassung damit zur Anerkennung des aktuellen Erkenntnisstandes und dadurch im besten Sinne vorbildlich zur Bewusstseinsbildung beitragen.

Siegfried Kowallek, Neuwied

Diese höchst überflüssige Initiative wurde ausgelöst entweder durch Ignoranz oder durch bewusstes Missverstehen des Gesetzestextes im Namen vermeintlicher "political correctness". Jeder Eingriff in den Wortlaut von Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3 birgt ein hohes Risiko der Verwässerung der klaren und eindeutigen Aussage des Textes und läuft damit dem Verfassungsauftrag meines Erachtens diametral entgegen. Ich habe die Hoffnung nicht aufgegeben, dass diese unsinnige Diskussion zu keinem Ergebnis führt und das Grundgesetz nicht beschädigt wird.

Hans-Peter Laqueur, Bremerhaven

© SZ vom 14.11.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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