Geschichte:Was das Ermächtigungsgesetz von 1933 wirklich war

Am 23. März 1933 ermöglichte das Ermächtigungsgesetz den Weg zu Hitlers Diktatur

Das Ermächtigungsgesetz von 1933 bildete die scheinlegale Grundlage zur Errichtung der Nazidiktatur in Deutschland - im Bild die Beratungen in der Krolloper mit Adolf Hitler am Rednerpult.

(Foto: Scherl/Süddeutsche Zeitung Photo)

Manche setzen das neue Infektionsschutzgesetz zur Pandemie-Eindämmung mit dem Beginn der Hitler-Diktatur gleich - eine absurde Ansicht, wie der Blick in die Geschichte zeigt.

Von Robert Probst

Nicht alles, wo das Wort "ermächtigen" vorkommt, ist gleich ein Ermächtigungsgesetz. Wenn Kritiker des Infektionsschutzgesetzes nun die ganz große historische Keule schwingen und mit ihrer Warnung vor einem neuen Ermächtigungsgesetz implizit auf die Ausschaltung der Demokratie im März 1933 verweisen, dann ist ein genauer Blick angebracht. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) etwa bezeichnet den Vergleich als "geschichtsvergessen und zynisch".

Ermächtigungsgesetze gab es sowohl im Kaiserreich - etwa zu Beginn des Ersten Weltkriegs im August 1914 - als auch in der Anfangszeit der Weimarer Republik. Nach der Einführung der parlamentarischen Demokratie übertrug der Reichstag zehn Mal zwischen 1919 und 1927 der Regierung außergewöhnliche Vollmachten, vor allem zum zeitlich begrenzten Erlass von Verordnungen mit Gesetzeskraft.

Dies geschah etwa während der Waffenstillstandsverhandlungen nach Kriegsende oder im innenpolitischen Krisenjahr 1923. Die Reichsverfassung sah dies nicht ausdrücklich vor, doch da die Übertragung von Befugnissen von der Legislative auf die Exekutive stets mit der für Verfassungsänderungen nötig Zweidrittelmehrheit erfolgte, wurde dies von den damaligen Staatsrechtlern anerkannt.

Doch wer von einem neuen Ermächtigungsgesetz spricht, der meint in aller Regel das verharmlosend so genannte "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" vom 24. März 1933. Die neue Reichsregierung unter Adolf Hitler nutzte den damals vergleichsweise neutralen und anerkannten Begriff des Ermächtigungsgesetzes, um nach der bewährten Taktik der Scheinlegalität den Reichstag auszuschalten und eine Diktatur zu errichten.

Der entscheidende Unterschied war: Dieses Gesetz gab der Reichsregierung das Recht, ohne Mitwirkung des Parlaments und des Reichspräsidenten Gesetze zu beschließen, selbst solche Gesetze, durch die die Reichsverfassung geändert wurde. Auf diese Weise - und im Zusammenwirken mit der berüchtigten Reichstagsbrandverordnung vom Februar 1933 - wurden auch die Grundrechte faktisch außer Kraft gesetzt, obwohl die Reichsverfassung formal weiter galt. Das Gesetz bildete die Grundlage für Gleichschaltung von Staat und Gesellschaft.

Nur die dezimierte SPD-Fraktion widerstand am 23. März 1933 dem Druck, diesem Gesetz zuzustimmen (alle Parlamentarier der KPD waren zuvor von der Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen worden, befanden sich entweder bereits in Haft oder waren untergetaucht). SA-Männer bedrohten alle Gegner vor und im Sitzungssaal.

Für die SPD sprach der Parteivorsitzende Otto Wels die später berühmt gewordenen Worte: "Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht. Kein Ermächtigungsgesetz gibt Ihnen die Macht, Ideen, die ewig und unzerstörbar sind, zu vernichten." Allein 24 der 94 Genossen bezahlten ihr Nein während der NS-Zeit mit ihrem Leben.

Mit 444 Stimmen der Regierungskoalition aus NSDAP und DNVP sowie vom Zentrum und den anderen bürgerlichen Parteien wurde das Gesetz angenommen. Die formale Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit lag also vor. Sie öffnete der Willkür Tür und Tor.

Das Grundgesetz enthält eine sogenannte Ewigkeitsklausel

In der Bundesrepublik sind derartige Gesetze nicht mehr möglich. Artikel 79 des Grundgesetzes enthält zudem eine "Ewigkeitsklausel", die eine Änderung verfassungstragender Prinzipien untersagt, darunter die föderale Struktur Deutschlands, die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes sowie die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze, das heißt die Unantastbarkeit und Achtung der Menschenwürde sowie die Staatsprinzipien der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit einschließlich der Gewaltenteilung oder des Föderalismus.

Auch begrifflich wird nun in der Rechtswissenschaft unterschieden: Ein Gesetz, das im Rahmen des Artikel 80 Grundgesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, wird nicht als Ermächtigungsgesetz, sondern als ermächtigendes Gesetz bezeichnet.

Zur SZ-Startseite
Otto Wels, 1930

SZ PlusReichstagsabgeordneter Otto Wels
:Der Sozialdemokrat, den Hitler glühend hasste

Otto Wels hielt am 23. März 1933 die letzte freie Rede im Reichstag - es wurde die Totenrede der Weimarer Demokratie. Erinnerung an einen demokratischen Helden.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: