Pandemie:Gesetzesreform unter lautem Protest

Nach kontroverser Debatte im Bundestag und Zustimmung des Bundesrates sind die Änderungen beim Infektionsschutz beschlossene Sache. Mehrere Tausend Menschen demonstrieren dagegen.

Von Daniel Brössler, Berlin

In aufgeheizter Stimmung haben Bundestag und Bundesrat am Mittwoch den Kampf gegen die Corona-Pandemie in Deutschland auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Eine mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen im Bundestag verabschiedete Reform des Infektionsschutzgesetzes präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Behörden in Bund, Ländern und Kommunen Maßnahmen treffen und Freiheitsrechte einschränken können. Die AfD machte sich den Protest in der Nähe des Reichstagsgebäudes gegen das angebliche "Ermächtigungsgesetz" zu eigen und stieß damit auf entschiedenen Widerspruch aller anderen Fraktionen.

"Dieses Gesetz ist nicht nur ein Bevölkerungsschutzgesetz. Es ist vor allen Dingen ein Parlamentsstärkungsgesetz", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer von CDU/CSU, Michael Grosse-Brömer. Es sorge für "Klarheit und Rechtssicherheit". Es gehe der AfD darum, die demokratischen Institutionen "in den Dreck zu ziehen und zu diskreditieren", sagte sein SPD-Kollege Carsten Schneider. "Das Gesetz, das die große Koalition vorlegt, ist schlecht, aber es errichtet keine Diktatur", betonte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP im Bundestag, Marco Buschmann. AfD-Fraktionschef Alexander Gauland sprach von der "größten Grundrechtseinschränkung in der Geschichte der Bundesrepublik". Es zeigten sich "Symptome einer nahenden smarten Gesundheitsdiktatur".

Im Regierungsviertel demonstrierten Tausende Menschen und widersetzten sich dabei Auflagen der Polizei. Diese setzte Wasserwerfer ein. Am Brandenburger Tor erklärte die Polizei eine Kundgebung mit mehreren Tausend Teilnehmern für beendet, nachdem die Demonstranten auf Aufforderungen, die Regeln zu Abstand und Mund-Nase-Schutz einzuhalten, nicht reagiert hatten.

Die vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetzesänderung benennt "besondere Schutzmaßnahmen", die zeitlich befristet zur Bekämpfung von Covid-19 von den Behörden verhängt werden können. Sie umfassen Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebote, Maskenpflicht, Beschränkungen oder Verbote von Kultur- oder Sportveranstaltungen oder auch die Schließung von Hotels, Geschäften und Lokalen. Teil des Katalogs sind auch Reisebeschränkungen.

"Das Virus ist dynamisch. Wir müssen es auch sein", fordert Gesundheitsminister Spahn

Ob und welche Schutzmaßnahmen regional oder bundesweit ergriffen werden dürfen, richtet sich nach der Intensität des Infektionsgeschehens. "Schwerwiegende Schutzmaßnahmen" kommen demnach "insbesondere" bei einer Überschreitung des Schwellenwertes von mehr als 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht. Wird dieser Wert in ganz Deutschland überschritten, werden "bundesweit einheitliche schwerwiegende Maßnahmen" angestrebt. In Deutschland lag dieser Wert am Mittwoch laut Robert-Koch-Institut bei 138,9. Entscheidungen über Maßnahmen sollen jeweils auf vier Wochen befristet werden.

Der Bundestag hatte im März eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" festgestellt und der Exekutive zum Teil weitreichende Freiheitseinschränkungen ermöglicht. Auf Kritik stieß, dass der Bundestag bei der konkreten Umsetzung außen vor blieb. Die Rolle des Bundestages werde nun wieder gestärkt, versicherten Vertreter der Koalition. "Wir weiten den Handlungsspielraum der Regierung nicht aus, sondern wir engen ihn ein", sagte die CDU-Gesundheitspolitikerin Karin Maag.

"Das Virus ist dynamisch. Wir müssen es auch sein", forderte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Das neue Gesetz sorge für die nötigen Vollmachten: "Diese Befugnisse können uns nur von dem vom deutschen Volk gewählten Bundestag gegeben werden." Eindringlich widersprach er Behauptungen, dass der Weg zu einer Impfpflicht geebnet werde: "Ich gebe Ihnen mein Wort: Es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben."

FDP-Parteichef Christian Lindner kritisierte das Vorgehen der Koalition. Diese stelle das "unverändert große Vertrauen der Bevölkerung in die Politik auf die Probe". Der "Aufzählung von Freiheitseinschränkungen" fehle eine "konkrete Zuordnung", unter welchen Bedingungen sie verhängt werden könnten. In einem eigenen Entwurf unterscheidet die FDP zwischen drei Infektionslagen, die bestimmte Maßnahmen erlauben. Ausgangssperren lehnt die FDP kategorisch ab. Auch die Linken lehnten das Gesetz ab, die Grünen stimmten zu.

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