Arbeitsrecht:Betriebsbedingte Kündigung  ist ungültig

Eine betriebsbedingte Kündigung von Festangestellten ist unwirksam, wenn ein Arbeitgeber weiterhin Leiharbeitnehmer beschäftigt. Das entschied das Landesarbeitsgericht Köln im Fall eines Automobilzulieferers, der neben mehr als 100 Festangestellten auch Leiharbeitnehmer beschäftigte. Als ein Auftraggeber das Produktionsvolumen reduzierte, kündigte der Zulieferer fünf Stammarbeitnehmern aus betriebsbedingten Gründen. Allerdings hatte er in einem Zeitraum von etwa zwei Jahren vor den Kündigungen fortlaufend sechs Leiharbeitnehmer eingesetzt. Der Betriebsrat widersprach den Kündigungen. Nach dem Arbeitsgericht Köln gab nun auch das Landesarbeitsgericht Köln den Kündigungsschutzklagen der Stammarbeitnehmer statt. Sie hätten anstatt der Leiharbeitnehmer weiter beschäftigt werden können. Es habe sich in diesem Fall nicht um eine Vertretungsreserve gehandelt. Vielmehr wollte der Arbeitgeber mit der befristeten Beschäftigung einen dauerhaften Bedarf abdecken. (Az. 5 Sa 14/20 und 5 Sa 295/20)

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