Flughafen München:Ewiges Baurecht für die dritte Startbahn

Bewegungsflug der Lufthansa während Corona-Stillstand am Flughafen München, 2020

Wegen der Pandemie bleiben viele Flugzeuge am Boden. Geht es nach der FMG, werden Flieger irgendwann auf einer dritten Startbahn abheben.

(Foto: Sebastian Gabriel)

Weil bereits Projekte wie der Erdinger Ringschluss realisiert würden, verfalle die Genehmigung nicht mehr nach 15 Jahren, argumentiert die Staatsregierung. Kritiker sehen ihre schlimmsten Befürchtungen bestätigt.

Von Andreas Schubert

Als Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im September verkündete, während seiner Amtszeit werde es keine dritte Startbahn am Münchner Flughafen geben, war die Freude bei den Startbahngegnern nur verhalten. Sie befürchteten, dass sich doch noch ein Hintertürchen auftun könnte, das den Weg zum Bau der Piste ebnet. Und das ist nun geschehen. Nach Auffassung der Staatsregierung verliert der Planfeststellungsbeschluss, also die Baugenehmigung, seine Gültigkeit auch dann nicht, wenn die sonst übliche Verjährungsfrist überschritten wird.

Bisher ging man von folgender Sachlage aus: Das Baurecht für die dritte Piste besteht seit 2016 und ist zehn Jahre gültig. Theoretisch wäre eine Verlängerung um weitere fünf Jahre möglich. Da Söder, sofern er wieder gewählt wird und im Amt bleibt, nur bis 2028 Ministerpräsident bleiben will, würde die Baugenehmigung 2026, also noch während Söders Amtszeit, zunächst verfallen. Doch nun argumentiert die Regierung, dass ja bereits Projekte am Flughafen realisiert würden, die Teil des "98. Änderungsplanfeststellungsbeschlusses für den Verkehrsflughafen München" seien. Das geht aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Grünen-Abgeordneten Johannes Becher hervor.

Konkret nennt die Regierung die Verlängerung des S-Bahntunnels nach Osten mit Tunnelbauwerk für den sogenannten Erdinger Ringschluss, den Ausbau des Flughafenzubringers Ost, den vierspurigen Ausbau der Staatsstraße 2584 und die Anpassung des Kreuzungsbereichs mit der Kreisstraße ED 5 sowie die Erweiterung des Vorfeldes Ost. Weil also schon gebaut wird, könne der Planfeststellungsbeschluss nicht mehr nach dem Luftverkehrsgesetz und dem Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz außer Kraft treten. Das bedeutete quasi ewiges Baurecht, die Flughafengesellschaft FMG könnte nach Ansicht der Staatsregierung also auch erst in den 2030ern oder später mit dem Bau beginnen.

Für Johannes Becher ist diese Argumentation "ein dicker Hund" und ein "absoluter Irrsinn", wie er in einer Pressekonferenz am Donnerstag sagte. Das entspreche in keiner Weise seinem Rechtsempfinden, so Becher. Der Erdinger Ringschluss zum Beispiel habe nichts mit der dritten Startbahn zu tun. Und auch die Erweiterung des Vorfeldes sei erfolgt, weil dies dem Bedarf des Flughafens mit dem "Zwei-Bahnen-System" entspreche. Er kündigte an: "Wir kämpfen so lange, bis die dritte Bahn beerdigt ist."

Auch der frühere Grünen-Landtagsabgeordnete Christian Magerl, der nun als Sprecher des Aktionsbündnisses Aufgemuckt fungiert, spricht von einem Skandal. Die Staatsregierung agiere als "Winkeladvokat", so Magerl. Das Bündnis will nun die Argumente der Staatsregierung juristisch prüfen lassen. Das kündigt auch der Bund Naturschutz Bayern an. Dessen stellvertretende Landesbeauftragte Christine Margraf bewertet den neuen Kurs als eine "rechtlich extrem fragwürdige Spitzfindigkeit". Die Staatsregierung müsse ihre politischen Ankündigungen für Klima-, Flächen- und Naturschutz endlich ernst nehmen und die dritte Bahn rechtsverbindlich beenden, so Margraf.

Freisings Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher (Freisinger Mitte) hält die Angelegenheit juristisch für noch nicht geklärt. Noch immer schwebe die Startbahn als "Damoklesschwert" über der Region. Diese Hängepartie für die Bürger, aber auch für die zukünftige Stadtentwicklung müsse beendet werden, so Eschenbacher.

Flughafenchef Lammers hält an den Ausbauplänen fest

Das sieht die FMG, die nach den aktuellen Einbrüchen wegen der Corona-Pandemie in ein paar Jahren wieder mit einer hohen Auslastung rechnet, etwas anders. Flughafenchef Jost Lammers hatte während der ersten Hochphase der Corona-Pandemie erklärt, man halte an den Ausbauplänen fest. Das Moratorium Söders im September kommentierte die FMG dagegen nur knapp, solche Entscheidungen obliegen den Gesellschaftern. Das sind der Freistaat mit 51 Prozent Anteil, der Bund mit 26 Prozent und die Stadt München mit 23 Prozent. Die Stadt hält dabei an dem Bürgerentscheid von 2012 fest, der sich gegen den Bau der dritten Piste aussprach, und würde höchstens dafür stimmen, wenn sich die Münchner bei einer erneuten Abstimmung anders entscheiden.

Die Staatsregierung will sich aber die Option offen halten. Erst vergangene Woche scheiterten die Landtags-Grünen mit einem Antrag im Verkehrsausschuss, die Startbahn aus dem Landesentwicklungsprogramm zu streichen. Dagegen stimmten neben der CSU, FDP und AfD auch die Freien Wähler. Diese lehnen eigentlich die Piste ab, votierten aber nicht gegen ihren Koalitionspartner CSU.

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