Demokratie:Digital Wählen ist besser als nichts, manchmal jedenfalls

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Digitale Wahlsysteme funktionieren oft nach dem Prinzip Blackbox: Man kann sie nicht überprüfen. Das ist mit den Wahlgrundsätzen des Grundgesetzes nicht vereinbar.

(Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn)

Partizipation und demokratische Prozesse müssen in der Pandemie möglich sein. Computer-Wahlsysteme bieten Möglichkeiten, aber auch Grenzen. Ein Lösungsvorschlag.

Von Henning Tillmann

Seit Beginn der Pandemie ist das klassische Partei- und Vereinsleben nicht mehr möglich. Doch auch wenn es derzeit an menschlichem Kontakt mangelt, müssen Beschlüsse gefällt und Vorstände gewählt werden; prominentestes Beispiel ist die CDU, die mittlerweile seit mehr als einem halben Jahr auf die Wahl eines neuen Vorsitzenden wartet. Auch andere Parteien können keine Parteitage abhalten, kleine und auch große Vereine wie Borussia Dortmund keine Mitgliederversammlungen stattfinden lassen. Aktuell bemühen sich Parteien im Bundestag um eine Lösung für dieses Problem.

Der Ruf nach digitalen Abstimmungen und Wahlen wird in diesem Zusammenhang wieder lauter - und er ist nicht ganz unberechtigt: Denn die Demokratie muss handlungsfähig bleiben. Allerdings können Online-Wahlsysteme schnell zur Blackbox werden, zu geschlossenen Systemen also, die keine Transparenz ermöglichen.

Was sich digital relativ unproblematisch machen lässt, sind Abstimmungen über Sachthemen. Dabei werden Debatten ja offen geführt; korrekte Stimmabgabe und Auszählung sind somit für alle nachvollziehbar. Natürlich sind Manipulationen möglich - kein System ist unhackbar -, sie würden aber sofort auffallen. Schwieriger ist es bei geheimen Wahlen. Von einer tatsächlichen Manipulation der Ergebnisse einmal abgesehen, würde schon das Misstrauen in ihre prinzipielle Integrität genügen, um am Ende zu einem Legitimitätsverlust der Gewählten zu führen. Denn wer kann bei einer Blackbox schon sagen, ob sie richtig zählt?

Hinzu kommt, dass jeder etwaige Fehler in einem solchen digitalen System das Potenzial hat, die Wahl als Ganzes zu korrumpieren. Solche Fehler können Verarbeitungsfehler sein oder aber Sicherheitslücken, die ausgenutzt werden, um Chaos zu stiften und so die Integrität der Demokratie zu schwächen. Will man digitale Wahlen abhalten, darf blindes Vertrauen in eine Wahl-Blackbox nicht zur Grundvoraussetzung werden.

Vereine sind in ihrer Organisation weitgehend frei - anders als Parteien

Für staatliche Wahlen wie die Bundestagswahl gibt es folglich keine Alternative zum klassischen Gang zur Wahlurne oder zur Briefwahl. Gleiches gilt für Wahlen, die wiederum staatliche Wahlen vorbereiten, wie etwa die Aufstellungen von Listen der Parteien für Bundestags- oder Landtagswahlen. Anders sieht es bei Vereinen aus. Sie sind in ihrer Organisation weitgehend frei und können somit auch ihr Wahlverfahren selbst bestimmen.

Komplizierter gestaltet sich dies bei Parteien. Sie sind Organe des Verfassungslebens, die vom Grundgesetz beauftragt werden, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Daraus ergibt sich eine engere Bindung an die grundgesetzlichen Wahlgrundsätze (allgemein, gleich, frei und geheim). Prinzipiell gilt: Je näher eine Wahl in einer Partei einer staatlichen Wahl kommt, desto strenger gelten die Wahlgrundsätze des Grundgesetzes. Dies betrifft die bereits angesprochenen Listenwahlen. Je eher die Wahl jedoch nur parteiintern ist, etwa bei Vorstandswahlen, desto mehr Organisationsfreiheit hat die Partei.

Wie kann die Nachvollziehbarkeit einer Wahl gegeben, aber gleichzeitig weitestgehend sichergestellt sein, dass eine Stimme nicht einer Person zugeordnet werden kann? Anders gefragt: Wie kann eine geheime Wahl auch wirklich geheim stattfinden?

Nimmt man einen Parteitag als Modell, könnte dies wie folgt aussehen: Vor der Wahl erhält jeder Delegierte auf sicherem Wege Zugangscodes für die digitale Teilnahme. Ein Anbieter für Online-Wahlsysteme, der in keinerlei Verbindung zur Partei stehen darf, erhält ausschließlich die Liste aller Codes, nicht aber deren Zuordnung zu Personen. Wird ein Wahlgang aufgerufen, wählt sich der oder die Delegierte mit dem entsprechenden Zugangscode bei besagtem Wahlanbieter ein und gibt die Stimme ab. In diesem Moment wird eine zufällige Prüfzahl generiert und dem beziehungsweise der Delegierten angezeigt. Im System des Wahlanbieters wird nur die Prüfzahl mit der individuellen Wahlentscheidung gespeichert, nicht jedoch der Zugangscode oder eine sonstige Verknüpfung zur Person.

Die Infrastruktur für digitale Wahlen muss als Teil der öffentlichen Infrastruktur gesehen werden

Ist der Wahlgang vorüber, wird eine Liste der Prüfzahlen mit den Stimmabgaben öffentlich angezeigt. Nun können die Delegierten, die ihre eigene Prüfzahl kennen, sicherstellen, dass ihre Stimme korrekt gezählt wurde. Auf diese Weise kann jeder seine eigene Stimme nachvollziehen und sichergehen, dass sie korrekt im System gespeichert ist. Gleichzeitig ist es für keinen Dritten einsehbar, wie Einzelpersonen abgestimmt haben. So ist das System nicht davon abhängig, dass auf eine Wahl-Blackbox vertraut werden muss. Manipulationen würden unmittelbar auffallen.

Natürlich ist auch dieses System nicht perfekt. Da jede wählende Person nur ihre eigene Stimme nachvollziehen kann, könnte eine Person, die mit dem Ergebnis einer Wahl nicht einverstanden ist, behaupten, dass ihre eigene Stimme falsch gezählt wurde. Nachvollziehen könnte das niemand. In solchen Fällen müssten sich wohl Wahlvorstände und Parteischiedsgerichte damit auseinandersetzen, wie glaubwürdig der Zweifel des Einzelnen ist.

Hohe Anforderungen sind auch an den Wahlanbieter zu stellen. Das verwendete technische System sollte von einer öffentlichen Stelle, wie etwa dem Bundeswahlleiter, zur Verfügung gestellt werden. Die Infrastruktur für digitale Wahlen muss als Teil der öffentlichen Infrastruktur gesehen werden, die wiederum Engagement, nicht nur in Parteien, sondern auch in den vielen Vereinen in Deutschland, möglich macht. Unabdingbar ist es auch, dass das Herzstück der Wahl-Software, der Quellcode, öffentlich einsehbar ist und das System regelmäßig von unabhängigen Stellen geprüft wird.

Auch in Pandemie-Zeiten bleiben Stift und Zettel die wichtigsten Materialien der demokratischen Beteiligung. Aber wenn Wahlen in Vereinen und Parteien digital abgehalten werden müssen und die Öffentlichkeit der Wahl - also die Nachvollziehbarkeit - gegen die perfekte Geheimhaltung steht, sollte die Öffentlichkeit bevorzugt werden. Eine Blackbox, wie sie von manchen Unternehmen angeboten wird, bei der blind auf das System vertraut werden muss, kann und darf nicht die Lösung sein.

Henning Tillmann ist Softwareentwickler und Co-Vorsitzender des Thinktanks D64 - Zentrum für digitalen Fortschritt.

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