Ewiges Baurecht am Flughafen:Der Teufel steckt im Detail

Ewiges Baurecht am Flughafen: Offenbar hält sich die Staatsregierung für dn Bau der dritten Startbahn am Flughafen ein Hintertürchen offen.

Offenbar hält sich die Staatsregierung für dn Bau der dritten Startbahn am Flughafen ein Hintertürchen offen.

(Foto: Marco Einfeldt)

Juristen müssen jetzt klären, ob die Genehmigung der dritten Startbahn von anderen Projekten wie dem Ringschluss abtrennbar ist. Landrat Petz sieht Indizien, die durchaus dafür sprechen.

Von Birgit Goormann-Prugger und Petra Schnirch, Freising

Die Nachricht hat die Startbahngegner im Landkreis aufgerüttelt. Eigentlich waren sie davon ausgegangen, dass sich das Thema dritte Startbahn erledigt hat, seit Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigte, in seiner Amtszeit werde der Ausbau am Flughafen nicht mehr angepackt. Viele haben dies als endgültiges Aus gewertet. Doch offenbar hält sich die Staatsregierung ein Hintertürchen offen - sie argumentiert, dass die Genehmigung nicht verjähre, weil mit Projekten wie dem Ringschluss bereits begonnen worden sei.

Landrat Helmut Petz (FW) spricht von einer juristisch ausgesprochen komplizierten Angelegenheit. Sollte die Staatsregierung an ihrer Einschätzung festhalten, dass auch nach Ablauf der Zehnjahres-frist 2026 weiter Baurecht für die dritte Startbahn bestehe, müssten wohl wieder die Gerichte entscheiden. Die spannende Frage sei, ob die Genehmigung der dritten Startbahn im "98. Änderungsplanfeststellungsbeschluss für den Verkehrsflughafen München" abtrennbar sei von den übrigen dort genannten Projekten wie dem S-Bahn-Tunnel für den Ringschluss oder der Erweiterung des Vorfelds-Ost, die bereits realisiert werden. Die Staatsregierung geht offenkundig davon aus, dass deshalb die gesamte Baugenehmigung ihre Gültigkeit nicht mehr verlieren könne.

Petz, viele Jahre lang am Bundesverwaltungsgericht tätig, sieht aber Indizien, die gegen diese Einschätzung sprechen - und dafür, dass die Staatsregierung dies einmal anders beurteilt habe und sehr wohl davon ausgegangen sei, dass der Beschluss teilbar sei: Dies zeige das geltende Moratorium für den Bau einer Startbahn, aber auch der Münchner Bürgerentscheid gegen das Großprojekt. Die übrigen Projekte seien trotzdem weiterverfolgt worden.

Sollte diese Teilbarkeit, also eine Teilverjährung, anerkannt werden, wäre eine Verlängerung der Zehnjahresfrist der Startbahngenehmigung um weitere fünf Jahre nicht so ohne Weiteres möglich, sagt Petz. Denn inzwischen wisse man, dass die Prognosen für 2020, die dieser zu Grunde liegen, nicht eingetreten seien. Er spricht von einer "Beobachtungspflicht" der Gerichte. Außerdem glaubt der Landrat, dass die Menschen nach der Corona-Krise alte Gewohnheiten umstellen würden, Geschäftsflüge würden wohl nicht mehr in der alten Größenordnung aufrechterhalten. "Die Zeichen zeigen in eine andere Richtung." Auch die Klimasituation lasse "keine Verschnaufpause". Petz rechnet mit einem "Sinneswandel".

Die Grünen-Fraktion im Landtag will nun einen Juristen, einen ausgewiesenen Spezialisten, damit beauftragen, den Punkt der Teilverjährung zu klären. Der Landtagsabgeordnete Johannes Becher hat die aktuelle Diskussion mit einer parlamentarischen Anfrage ins Rollen gebracht. Entscheidend sei wohl Paragraf 75, Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, das den Beginn der Durchführung des Plans definiert, sagt Becher nach ersten Gesprächen mit Juristen. Eigentliches Planvorhaben sei der Bau einer Startbahn - und der Ringschlusses habe damit nichts zu tun.

Franz Spitzenberger, Vorsitzender der BI Attaching, kommt gerade vom Lotto-Spielen, als ihn der Anruf der SZ erreicht. Allzu geknickt wirkt er über die Nachricht, für die dritte Startbahn gebe es laut Staatsregierung ewiges Baurecht, nicht.

"Wir lassen hier in Attaching den Kopf nicht hängen, schließlich sind wir ja in der Beziehung schon einiges gewohnt", versichert er. Jetzt müsse man erst einmal abwarten, wie das Gericht in dieser Angelegenheit entscheide, der Bund Naturschutz (BN) beabsichtige ja, Klage einzureichen. "Und wir von der BI Attaching überlegen auch, ob wir unseren Anwalt einschalten, müssen uns da aber erst mit dem Bund Naturschutz abstimmen", so Spitzenberger weiter.

Es sei überdies unbestritten, dass die dritte Bahn am Flughafen nicht gebraucht werde. "Die bestehenden zwei Bahnen waren ja schon nicht voll ausgelastet, als die Konjunktur noch gebrummt hat", sagt der Vorsitzende der BI Attaching. Überdies hätten sich die Zeiten geändert. Die Folgen des Klimawandels hätten viele Menschen beim Thema Fliegen nachdenklich werden lassen. Nur die ewig Gestrigen seien noch davon überzeugt, dass der Flughafen ohne eine dritte Startbahn nicht auskomme. "Mir kommt es so vor, als ob da einige in der Politik den Schuss nicht gehört hätten", formuliert es Spitzenberger drastisch. Er glaube auch nicht, dass nach der Pandemie wieder so viel geflogen werde wie vor der Krise. Viele Firmen hätten auf digitale Arbeit umgestellt, Geschäftsreisen würden darum nicht mehr in dem Maße nötig sein. Und ob die Menschen nach der Krise mit den drastischen wirtschaftlichen Folgen überhaupt noch das Geld haben würden, um oft zu verreisen, das sei fraglich, meint Spitzenberger.

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