Prozess:Mann schießt mit Feuerwerksraketen auf Menschen - und wird verurteilt

Kühl lagern, sicher zünden: Feuerwerk soll in die Luft gehen

Pyrotechnik und Alkohol sind keine gute Kombination.

(Foto: dpa-tmn)

Der 35-Jährige war an Silvester mit Nachbarn in Streit geraten. Nur ein "glücklicher Zufall" verhinderte, dass jemand verletzt wurde.

Von Lea Arbinger

Dass Pyrotechnik und Alkohol keine gute Kombination sind, hat ein 35-Jähriger Münchner einmal mehr bewiesen. Weil er in der vergangenen Silvesternacht nach einem Streit mit den Nachbarn Feuerwerksraketen in eine Menschenmenge geschossen hatte, wurde er nun vom Amtsgericht München wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde gegen eine Zahlung von 1500 Euro an eine gemeinnützige Straffälligenhilfe zur Bewährung ausgesetzt.

Eine erhebliche Menge Whiskey habe zur Tat geführt, erklärte der 35-jährige Friseur dem Schöffengericht: "Ehrlich gesagt, ich habe nicht aufgepasst. Man ist fröhlich durch Alkohol." In einem Hinterhof in Pasing hatte er um kurz nach Mitternacht zunächst Knallerbsen in Richtung von drei Familien - darunter fünf Kinder - geworfen. Drei Feuerwerksraketen folgten. Bei zwei davon brach er zuvor den Holzstab ab, was diese laut der Vorsitzenden Richterin noch unkontrollierbarer machte. Insgesamt haben sich in dem Hinterhof zwischen 50 und 70 Personen aufgehalten.

Zwei der Mütter beleidigte der 35-Jährige bei einem nachfolgenden Streit auch noch massiv.

Derartige Auseinandersetzungen hatte es laut Angeklagtem zwischen ihm und den Geschädigten - seinen Nachbarn - zuvor nie gegeben: "Ich hatte bisher nie Ärger in Deutschland. Ich will gar keine Probleme machen oder Ärger. Meine Kinder spielen draußen mit den Kindern von den Nachbarn. Wir begrüßen uns gegenseitig. Es ist eine normale Beziehung." Alle Beteiligten seien auch heute noch Nachbarn.

Ein umfangreiches Geständnis des 35-Jährigen und die Enthemmung durch den Alkohol wertete das Gericht zugunsten des Angeklagten. Strafrechtlich ist er zudem bisher nicht in Erscheinung getreten. Gegen ihn sprach laut der Vorsitzenden Richterin, dass "die Wirkung des Entzündens sowie der Explosion der Raketen völlig unkontrollierbar war". Mit der Gefährdung anderer hätte der Friseur rechnen müssen. Lediglich ein "glücklicher Zufall" habe verhindert, dass die Feuerwerksraketen Personen verletzt hätten. Das Urteil ist rechtskräftig.

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