Aus dem Amtsgericht:Gutachten belastet Hans Urban

Aus dem Amtsgericht: Als Redner unfallfrei: Hans Urban beim politischen Aschermittwoch 2019 im Klosterbräustüberl Schäftlarn.

Als Redner unfallfrei: Hans Urban beim politischen Aschermittwoch 2019 im Klosterbräustüberl Schäftlarn.

(Foto: Harry Wolfsbauer)

Der Landtagsabgeordnete soll den Unfall mit einem Google-Auto auf seinem Bauernhof nur inszeniert haben. Eine Entscheidung dürfte in den nächsten zwei Wochen anstehen.

Von Florian Zick, Eurasburg/Wolfratshausen

Im Verfahren gegen den Landtagsabgeordneten Hans Urban (Grüne) zeichnet sich ein Schuldspruch ab. Der Forensiker Jochen Buck, der vom Amtsgericht Wolfratshausen mit einem biomechanischen Gutachten beauftragt worden ist, kommt zu dem Ergebnis, dass die Sturzszenarien alle willentlich durch den Angeklagten eingeleitet oder inszeniert worden seien. In den zur Beweisaufnahme vorgelegten Videos fehle jeder Hinweis darauf, dass Hans Urban tatsächlich wie vorgegeben angefahren worden sei, so Buck. Statt der typischen Bewegungsabläufe sei bei den Aufnahmen eher ein absichtliches In-sich-Zusammensacken zu erkennen.

Andreas Hofreiter, der Anwalt des Eurasburger Abgeordneten, will sich zu der Angelegenheit momentan noch nicht näher äußern. Das Gutachten sei erst am Wochenende bei ihm eingegangen, sagt er. Das Amtsgericht habe ihm zwei Wochen Zeit gegeben, die 120 Seiten zu prüfen. "Und diese Zeit werden wir auch brauchen", so Hofreiter. Erst danach wolle man entscheiden, wie man in dem Fall weiter verfahre.

Urban war im Oktober 2019 auf seinem Bauernhof in Oberherrnhausen mit dem Fahrer eines Google-Autos aneinandergeraten, der sich mit seinem Kamerawagen offenbar auf das Privatgelände verirrt hatte. Im Zuge des Streits soll der Google-Fahrer Urban mehrfach angefahren und zu Sturz gebracht haben - so zumindest die Schilderung des Landtagsabgeordneten. Urban stellte deshalb Anzeige wegen Körperverletzung. Der Münchner Staatsanwaltschaft kamen im Lauf der Ermittlungen allerdings Zweifel, ob Urban tatsächlich im klassischen Sinn umgefahren worden ist - oder ob er sich nicht eher hat fallen lassen. Der Google-Fahrer hatte die Szene mit seiner Dachkamera und seinem Smartphone mitgeschnitten. Diese Aufnahmen legten offenbar einen anderen Hergang nahe.

Mitte Juli dieses Jahres hat das Amtsgericht Wolfratshausen deshalb einen Strafbefehl gegen Urban erlassen. Der 42-Jährige sollte wegen Vortäuschens einer Straftat 10 500 Euro bezahlen. Der Landtagsabgeordnete legte Einspruch ein und beantragte das biometrische Gutachten, das nun vorliegt. Statt seine Version zu stützen, belastet das Gutachten Urban indes nun zusätzlich. Innerhalb der nächsten zwei Wochen muss Urban deshalb entscheiden, ob er das Gutachten noch einmal anfechten will.

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