Pläne für die Weihnachtszeit:Welche Corona-Regeln die Länderchefs wollen

Familie schmückt Haus zur Weihnachtszeit mit 60 000 Lichtern

Das Feiern soll "in kleinerem Rahmen möglich sein": Weihnachtsmannfigur, nun natürlich mit Maske.

(Foto: dpa)

Selbstquarantäne, Kontaktbeschränkungen, Betriebsferien: Bis zum 20. Dezember soll es strenge Auflagen geben, zu Weihnachten und Silvester dann Lockerungen.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Dieses Mal ist alles anders - und damit wieder so, wie es vor Corona war. Wenn die Ministerpräsidenten sich an diesem Mittwoch zusammenschalten mit dem Kanzleramt, um das weitere Vorgehen in der Pandemie zu beschließen, werden erstmals wieder ihre eigenen Vorschläge die zentrale Verhandlungsgrundlage sein - nicht, wie zuletzt eingeübt, die des Kanzleramtes. Der Hintergrund: Nachdem es beim Treffen am 16. November geknirscht hat zwischen Bund und Ländern, weil das Kanzleramt den Ministerpräsidenten kurz vor knapp eine sehr weitreichende Beschlussvorlage serviert hatte, haben sich die Länder dieses Mal, wie in den guten alten Zeiten, zuvor auf ein Länderpapier geeinigt - das sie jetzt dem Bund auftischen. Der Kreis der Länderchefs ist ein äußerst selbstbewusstes Gremium, auch gegenüber dem Kanzleramt.

Insofern passt dieser Modus besser zum Selbstverständnis der Runde. Ob er auch besser zur Pandemiebekämpfung passt, wird sich zeigen. Zumindest dieses Mal aber dürften Angela Merkel oder ihr Kanzleramtschef Helge Braun eher nicht im großen Stil versuchen, den Ministerpräsidenten schärfere Regeln abzuringen. Was aber wollen die Länder? Eine Übersicht.

Wie ist die Lage?

Nicht gut genug. Das "eigentliche Ziel einer deutlichen Reduktion der Neuinfektionen", heißt es in der Beschlussvorlage der Länder, sei "bisher nicht erreicht". Die Infektionszahlen seien vielerorts zu hoch, statt einer Trendwende gebe es nur einen "Seitwärtstrend". Die am 28. Oktober getroffenen Maßnahmen könnten daher nicht aufgehoben werden. Das bedeutet: Der ursprünglich für November beschlossene Teil-Lockdown wird verlängert, und zwar "bis zum 20. Dezember".

Was bedeutet das für Restaurants, Hotels und Geschäfte?

"Insbesondere die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen", heißt es in dem Papier. Auch Übernachtungen "für touristische Zwecke" bleiben verboten. Die Finanzhilfen für Unternehmen, Selbständige und Vereine, die davon betroffen sind, werden deshalb in den Dezember verlängert. Der Einzelhandel soll sicherstellen, dass sich in Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 (bisher 10) Quadratmetern Verkaufsfläche aufhält.

Was ist mit Weihnachten?

Für Weihnachten soll es, was die Kontaktbeschränkungen angeht, Ausnahmen geben. Bis zum 20. Dezember darf man sich nach wie vor nur mit einem weiteren Hausstand treffen. Höchstens fünf Personen dürfen zusammenkommen, Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht gezählt. Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar dagegen sollen bis zu zehn Personen zusammenkommen dürfen, Kinder bis 14 Jahre wieder nicht mitgezählt. So sollen "Weihnachten und andere zum Jahresende stattfindende Feierlichkeiten auch in diesem besonderen Jahr als Feste im Kreise von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein", heißt es in dem Papier. Diese Tage seien "für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig".

Überarbeitungen in dem Papier zeigen, dass die Bundesländer für die Festtagslockerungen auch andere Zeiträume diskutiert hatten. Da der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bereits Bedarf angemeldet hat, die Ländervorschläge "nachschärfen" zu wollen, könnte sich das Feiertagszeitfenster noch verschieben. So oder so wird den Bürgern eine "möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne" vor den Festtagen empfohlen. Mit den Kirchen sollen Vereinbarungen über kontaktreduzierte Gottesdienste verhandelt werden.

Und Silvester?

Statt eines allgemeinen "Böllerverbots" wird nur "empfohlen", auf Feuerwerk zu verzichten. Auf belebten Straßen kann es Verbote geben; öffentliche Feuerwerke fallen aus. Ein Böllerverbot liegt in der Hand der Kommunen, einzelne Städte hatten schon in der Vergangenheit ein begrenztes Verbot verhängt.

Bleiben die Schulen und Kitas offen?

Ja, beides habe "höchste Bedeutung", der Präsenzunterricht an Schulen weiterhin "höchste Priorität". Allerdings soll es in Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner von der siebten Klasse an Maskenpflicht geben - jedenfalls dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann. Schulen ohne Infektionsgeschehen können davon ausgenommen werden. In Hotspots sollen "weitergehende Maßnahmen" umgesetzt werden, etwa Hybridunterricht - also eine Mischung aus Unterricht im Klassenzimmer und Lernen zu Hause. Aber nur für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe sieben. Der Beginn der Weihnachtsferien soll nach einem Vorschlag des Kanzleramtes auf den 19. Dezember vorgezogen werden, auch um Familien eine Quarantäne vor den Feiertagen zu ermöglichen. Bayern hatte zuvor schon angekündigt, den Ferienbeginn vom 23. auf den 21. Dezember vorzuziehen. Baden-Württemberg plant dies ebenfalls.

Die Arbeitgeber werden gebeten, eine Schließung ihrer Betriebsstätte zwischen dem 23. Dezember und Neujahr zu prüfen - durch Betriebsferien oder "großzügige Home-Office-Lösungen". Vom Arbeitgeberverband BDA hieß es, Unternehmen würden mobile Arbeit und flexible Arbeitszeiten anbieten, wo es praktisch umsetzbar sei. "Klar sein muss aber, dass ganz ohne Beschäftigte und nur noch virtuell Betriebe nicht am Laufen gehalten und Kundenwünsche nicht erfüllt werden können."

Wie soll mit Infektionsfällen in den Schulen umgegangen werden?

Geplant ist eine einheitliche "Kontrollstrategie". Gibt es einen positiv getesteten Schüler, entscheidet das Gesundheitsamt, wer in fünftägige "Verdachtsquarantäne" muss. Danach folgt ein Antigen-Schnelltest. Ist der negativ, darf das Kind zurück in die Schule.

Wie geht es weiter?

Die Verlängerung der November-Beschränkungen gilt zunächst bis zum 20. Dezember. Der einzige Beschluss, der schon jetzt über diesen Stichtag hinausreicht, ist der zu den gelockerten Kontaktbeschränkungen über Weihnachten. Ob Hotels und Restaurants über die Feiertage öffnen dürfen oder nicht, lässt sich dagegen nicht aus dem Papier herauslesen. Wohin die Reise mittelfristig gehen dürfte, wird dennoch deutlich: "Die Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen auch über den Jahreswechsel hinaus erforderlich sein werden." Gleichzeitig sind Lockerungsmöglichkeiten vorgesehen für Regionen mit niedrigen Infektionszahlen.

Der letzte Punkt des Papiers lautet: "Bund und Länder werden sich bis zum 15. Dezember über das weitere Vorgehen abstimmen." Wenn die Länderchefs und die Kanzlerin an diesem Mittwoch in ihrer virtuellen Konferenzrunde zusammenkommen, müssen sie sich also nicht schon vorab ein gutes neues Jahr wünschen. Sie werden sich vorher noch mal wiedersehen.

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