Störvorfälle im Bundestag:AfD-Fraktion straft zwei ihrer Abgeordneten ab

Die Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion Alice Weidel und Alexander Gauland (rechts), dazwischen der Parteichef Tino Chupalla. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Den Parlamentariern Bystron und Hemmelgarn wird bis Februar die Redemöglichkeit im Bundestag entzogen. Sie hatten Personen ins Reichstagsgebäude eingeladen, die andere Abgeordnete bedrängten.

Die AfD-Fraktion hat zwei Abgeordneten, die an den Zwischenfällen mit Störern vor einer Woche im Bundestag beteiligt waren, für drei Monate die Redemöglichkeiten entzogen. Der Fraktionsvorstand werde bis Ende Februar keine Redevorschläge für Petr Bystron und Udo Hemmelgarn akzeptieren, erklärte ein Sprecher am Dienstag. Selbst Kurzinterventionen und Befragungen der beiden sollen in dieser Zeit ebenfalls nicht weitergeleitet werden.

Damit straft die AfD-Fraktion die beiden Abgeordneten dafür ab, dass sie in der Vorwoche jenen Besuchern den Zugang ins Reichstagsgebäude ermöglicht hatten, die als Störer aufgefallen waren.

Während der Debatte zum umstrittenen Infektionsschutzgesetz im Plenum belästigten, bedrängten und beleidigten die Störer Parlamentarier anderer Parteien. Die AfD-Fraktionsführung warf Bystron und Hemmelgarn nun fraktionsschädigendes Verhalten vor. Sollte dieses anhalten, werde der Fraktionsvorstand beantragen, sie aus den Ausschüssen, in denen sie sitzen, abzuwählen. Der Beschluss ist nach SZ-Informationen im Fraktionsvorstand einhellig gefallen und in der Fraktionssitzung auf breite Zustimmung gestoßen.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) lässt die Verwaltung alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, gegen die Täter und diejenigen vorzugehen, die ihnen Zugang in den Bundestag verschafft haben. Ein Ergebnis liegt laut Bundesverwaltung noch nicht vor. Es werde noch ermittelt, sagte ein Sprecher. Eine Entscheidung über Sanktionen gegen bestimmte Personen könne erst nach Abschluss dieser Ermittlungen getroffen werden.

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