Koalition einig:Neue Regeln für Schlachthöfe

Nach langen Verhandlungen wollen Union und SPD Missständen in deutschen Schlachthöfen ab Anfang des neuen Jahres einen Riegel vorschieben. Nach massenhaften Corona-Infektionen in der Fleischindustrie im Frühjahr hatte das Kabinett das Arbeitsschutzkontrollgesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) beschlossen. Das Gesetz verordnet der Branche ein Verbot von Werkverträgen ab 1. Januar und von Leiharbeit ab 1. April 2021. Der Einsatz von Fremdpersonal beim Schlachten und Zerlegen soll damit verboten werden. Ausnahmen soll es für das traditionelle Fleischhandwerk sowie für Unternehmen mit Tarifverträgen geben. Es soll eine auf drei Jahre befristete Ausnahmeregelung geben: Auf Grundlage eines Tarifvertrags soll es möglich sein, Auftragsspitzen durch Leiharbeitnehmer aufzufangen.

© SZ vom 28.11.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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