Vom Jahr 2021 an:Poing erhebt höhere Steuer für Kampfhunde

Von bevorstehendem Jahr 2021 an soll in Poing die jährlich zu entrichtende Hundesteuer pro Hund 60 Euro sowie pro sogenanntem Kampfhund 400 Euro betragen. Auf diesen Beschlussvorschlag einigten sich die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in der jüngsten Sitzung einstimmig.

Die bisherige Hundesteuersatzung sieht vor, dass für einen Hund, der mindestens vier Monate alt ist, eine jährliche Steuer in Höhe von 55 Euro zu zahlen ist. Sollten zwei Hunde im Haushalt leben, sind für den zweiten 77 Euro fällig, für den dritten 99 Euro. Diese Staffelung soll zukünftig wegfallen; jeder Hund bedeutet 60 Euro an Steuern, egal wie viele in einem Haushalt gehalten werden. Neu ist die Differenzierung zwischen Hunden und sogenannten Kampfhunden, für die ein höherer Steuersatz verlangt wird. Kampfhunde sind laut neuer Satzung "Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist". Laut Rathausverwaltung sind in Poing aktuell fünf solcher Hunde gemeldet.

Die geänderten Steuerbeträge führen in der Summe zu keiner wesentlichen Veränderung der Steuereinnahmen. Unter der Annahme der 580 Hunde, die aktuell in der Gemeinde gemeldet sind, hat die Änderung ein Plus in Höhe von etwa 2800 Euro pro Jahr zur Folge.

© SZ vom 02.12.2020 / FEJO - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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