Doping:Neue Kronzeugenregelung

Das Anti-Doping-Gesetz soll um eine Kronzeugenregelung ergänzt werden. Damit soll Sportlern ein "sichtbarer Anreiz" geschaffen werden, Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke preiszugeben. Diese Empfehlung wird im Entwurf eines Evaluierungsberichts der Bundesregierung zu den Auswirkungen der im Anti-Doping-Gesetz enthaltenen straf- und strafverfahrensrechtlichen Regelungen gegeben. Die Bundesregierung soll sich in der Sitzung des Kabinetts an diesem Mittwoch mit dem Bericht befassen. Eine solche zusätzliche Kronzeugenregelung würde Athleten "klarer als bisher aufzeigen, dass sie mit ihrer Aussage Vorteile im eigenen Strafverfahren erlangen können", heißt in dem Bericht, den die Bundesministerien des Innern, für Gesundheit und für Justiz gemeinsam vorlegen.

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