Coronavirus:Klarsichtmasken sind unzureichend

honorarfreies Pressebild zu Studie zu Klarsichtmasken an der Hochschule München

Wie sich Aerosole trotz Klarsichtmaske verbreiten.

(Foto: Christian Schwarzbauer/Hochschule München)

Nach Kritik wird der Plastikschutz vor Mund und Nase nicht mehr mit Alltagsmasken gleichgestellt.

Von Werner Bartens

Die Kritik an Klarsichtmasken hat Folgen. Der populäre Plastikschutz vor Mund und Nase ist vom Bayerischen Gesundheitsministerium neu bewertet und als unzureichend klassifiziert worden. Zuletzt hatten Wissenschaftler der Hochschule München gezeigt, dass sich Aerosole weitgehend ungehindert zu den Seiten und mit etwas Verzögerung auch nach oben verbreiten, weil zwischen Plastik und Gesicht ein erheblicher Spalt offen bleibt.

Aerosole werden nicht nur beim Sprechen, sondern schon beim Atmen freigesetzt. "Da sie deutlich kleiner als Tröpfchen sind, ist es besonders wichtig, dass die Mund-Nasen-Bedeckung dicht an der Haut anliegt, um auch eine Freisetzung an der Seite oder nach unten zu minimieren", teilt ein Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums auf SZ-Anfrage mit. "Deshalb ist eine Mund-Nasen-Bedeckung eine an den Seiten eng anliegende, Mund und Nase bedeckende textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung sowohl von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln als auch von Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie."

Als sicher gelten nur eng anliegende Masken. Beim Klarsichtschutz bleibt aber ein Spalt

In der Vergangenheit habe ein Fokus darauf gelegen, Tröpfcheninfektionen zu vermeiden, wozu bereits einfache Hygienemaßnahmen beitragen. "In einer Erstbewertung galt dies vereinzelt zunächst auch für die Nutzung unkonventioneller Alltagsmasken", so der Sprecher. Ende September hatte das Ministerium die belüftete Plastikvorrichtung noch mit Alltagsmasken gleichgesetzt. Da die Erkenntnisse über das Coronavirus mittlerweile "weit fortgeschritten" seien und als gesichert gelte, dass neben der Übertragung durch Tröpfchen diese auch durch Aerosole erfolgen könne, "wurden verschiedene Mund-Nasen-Bedeckungen infektionsschutzfachlich hinsichtlich ihrer generellen Eignung neu beurteilt und bewertet".

Aktuelles zum Coronavirus - zweimal täglich per Mail oder Push-Nachricht

Alle Meldungen zur aktuellen Lage in Deutschland und weltweit sowie die wichtigsten Nachrichten des Tages - zweimal täglich im SZ am Morgen und SZ am Abend. Unser Newsletter bringt Sie auf den neuesten Stand. Kostenlose Anmeldung: sz.de/morgenabend. In unserer Nachrichten-App (hier herunterladen) können Sie den Nachrichten-Newsletter oder Eilmeldungen auch als Push-Nachricht abonnieren.

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat die Anforderungen an geeignete Mund-Nasen-Bedeckungen aus infektionshygienischer Sicht präzisiert: "Da Aerosole deutlich kleiner als Tröpfchen sind, ist es besonders wichtig, dass die Mund-Nasen-Bedeckung dicht an der Haut anliegt, um auch eine Freisetzung an der Seite oder nach unten zu minimieren." Eine lückenhafte Abdeckung sei nicht ausreichend. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege schließe sich dieser Bewertung ausdrücklich an, so der Sprecher. Die infektionsschutzrechtlichen Anforderungen an eine zulässige Mund-Nasen-Bedeckung werden daher insofern überarbeitet, als zur Reduzierung von Aerosolen nur eine eng anliegende, den Mund und die Nase bedeckende textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden sollte. "Klarsichtmasken aus Kunststoff, auch wenn sie eng anliegen, entsprechen diesen Vorgaben an eine Mund-Nasen-Bedeckung regelmäßig nicht und sind den Visieren damit quasi gleichgestellt."

Zur SZ-Startseite
Coronavirus - Kontrolle am Brenner

Covid-19
:Die typischen Symptome des Coronavirus

Trockener Husten, Fieber und Atemnot: Was bisher über den Verlauf einer Infektion bekannt ist - und was nicht.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: