Kommentar:Spekulieren oder kontrollieren

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Dass Beamte der Finanzaufsicht lange Zeit mit Wirecard-Aktien gehandelt haben, offenbart ein grundsätzliches Problem: Es fehlen klare Regeln, wie und wo Staatsdiener investieren dürfen.

Von Stephan Radomsky

Der deutsche Beamte, er macht in der Causa Wirecard leider gar keine gute Figur. Nicht nur, dass es der staatlichen Aufsicht ganz offensichtlich nicht gelungen ist, der Truppe von Milliarden-Betrügern aus Aschheim rechtzeitig auf die Schliche zu kommen. Immer deutlicher wird auch, dass sich etliche Staatsdiener mehr Gedanken über den richtigen Zeitpunkt zum persönlichen Ein- und Aussteigen an der Börse machten. Dass sie fleißig Aktien orderten, wenn der Kurs mal wieder in die Tiefe rauschte und darauf wetteten, dass schon alles seine Ordnung habe, statt den Vorwürfen nachzugehen.

Dieses krasse Versagen ist aber viel mehr als die Verfehlung Einzelner. Das Problem liegt im System - oder viel mehr im Fehlen eines solchen. Sicher, einige Staatsdiener haben offenbar lieber spekuliert, als zu kontrollieren. Möglich war ihnen das aber nur, weil die Regeln offensichtlich allzu lasch waren, wie und wo sie investieren durften.

Dass Bafin-Mitarbeiter mit Wirecard-Aktien handeln durften, ist verblüffend

Bestes Beispiel dafür ist der schwunghafte Handel mit Wirecard-Aktien ausgerechnet innerhalb der Finanzaufsicht Bafin: Dass Mitarbeiter dieser Behörde überhaupt direkt mit solchen Papieren handeln durften, ist, freundlich formuliert, verblüffend. Gerade bei Banken ist so etwas vielerorts längst undenkbar. Geschäfte, die für den einzelnen Mitarbeiter großes Potenzial für Interessenkonflikte haben - Deals mit bestimmten Einzelaktien oder Derivaten zum Beispiel - sind oft schlicht untersagt. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Abmahnung oder gar Kündigung rechnen.

Bafin-Chef Felix Hufeld dagegen verteidigt seine Leute mit dem Hinweis, die Wirecard-Aktie sei eben am Markt viel gehandelt worden. Außerdem habe die Bafin gut funktionierende Regeln, wonach jeder Mitarbeiter seine Deals melden und genehmigen lassen müsse. Ein Verbot solcher Geschäfte sei aber ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Ernsthaft?

Inzwischen hat die Bafin die Regeln zwar notgedrungen verschärft, wie schwach die Kontrolle in der Behörde war, zeigt, dass auch bald ein halbes Jahr nach dem Wirecard-Kollaps offenbar immer noch nicht ganz klar ist, wer da wie handelte. So sagte der Bafin-Chef noch Mitte November, dass "nach derzeitigem Wissensstand" alles rechtmäßig abgelaufen und genehmigt worden sei. Nur einen Monat später wurde dem Bundestag dann allerdings mitgeteilt, dass sich die Bafin doch von einem Mitarbeiter getrennt habe, weil er seine Deals zu spät gemeldet habe. Und, ach ja, bei drei weiteren Mitarbeitern werde die Sache noch geprüft. Fragt sich, ob das dann wirklich alles war.

Wer Aktien oder Derivate kauft, geht immer eine Wette ein

Ob nun ein Bafin-Mitarbeiter gehen muss, zwei oder vier, ändert nichts am Grundproblem: Wer einzelne Aktien oder Derivate kauft, geht immer eine Wette ein. So eine Wette kann aufgehen oder sie scheitert, in aller Regel ist das eine Privatangelegenheit. Das aber kann nicht gelten, wenn da jemand wettet, der neutraler Beobachter und, wenn nötig, konsequenter Regelwächter sein sollte oder der eben Insiderwissen besitzen könnte. Ob er es nun rechtzeitig gemeldet hat oder nicht.

Beamte genießen einen Sonderstatus unter allen Arbeitnehmern: unkündbar, auf Lebenszeit beschäftigt und alimentiert, unter dem gesetzlich garantierten Schutz einer besonderen Fürsorgepflicht des Staates für sich und ihre Familien. Dafür gehen sie aber nicht nur ein Dienst-, sondern eben auch ein Treueverhältnis ein. Und das verträgt sich kaum mit zwielichtigen Spekulationen auf eigene Rechnung.

Müssen nun also alle Beamten von der Börse verbannt werden? Nein. Staatsdiener sollen möglichst nah dran sein am echten Leben. Auch am Wirtschaftsleben. Niemandem nutzen weltfremde Bürokraten, die weltfremde Verordnungen ausarbeiten. Davor schützt am besten die persönliche Erfahrung. Interessenkonflikte müssen aber klar identifiziert und ausgeschlossen werden. Nach den Reformen der Corporate Governance in den vergangenen Jahren muss dafür dringend die Government Governance auf Stand gebracht werden. Bafin-Mitarbeiter sollten nicht mit Bank-Aktien spekulieren, Mitarbeiter des Umweltministeriums nicht mit Auto- oder Energie-Papieren und so weiter. Möglichkeiten, ohne Interessenkonflikte zu investieren, gibt es genug: Fonds, ETFs, Anleihen und vieles mehr.

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