Gerichte in Corona-Zeiten:Anwalt soll trotz Grippesymptomen zu Verhandlung kommen

Lesezeit: 3 min

Marco Bruns meldet sich beim Verwaltungsgericht Bayreuth mit Attest krank. Kein Risiko eingehen in Corona-Zeiten, findet er. Aber die Richterin sieht das anders.

Von Julia Bergmann, Bayreuth

Mit dem Attest würde sich die Sache erledigt haben, dachte Rechtsanwalt Marco Bruns. Das Verwaltungsgericht Bayreuth wollte die ärztliche Bescheinigung sehen, weil Bruns krank war und um die Verlegung seiner Verhandlungstermine am folgenden Tag gebeten hatte. Wie hätte er die Termine wahrnehmen sollen, mit Husten, Schnupfen in Zeiten von Corona und Hygieneregeln? Allein die Anreise wäre ein Problem gewesen. Von Frankfurt nach Bayreuth im Zug. "Wenn sie Husten und Schnupfen haben, können Sie sich heute schlecht in die Bahn setzen", sagt er. Was, wenn es Corona wäre? Und im Verhandlungssaal wären Richter, Mandanten, Zeugen, Dolmetscher. Sie alle hätte er im Ernstfall anstecken können. Die Verhandlung durchziehen: für Bruns unmöglich. Die zuständige Richterin sah das anders.

Am Morgen des Verhandlungstags, der Anfang November stattfand, erreichte Bruns, wie er erzählt, ein Fax aus dem Bayreuther Verwaltungsgericht. Darin nicht nur der Verweis darauf, dass es ja möglich sei, auch anderweitig anzureisen als mit der Bahn, sondern auch die Erklärung, dass die Hausspitze des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth auf Grundlage des vorgelegten Attests kein Betretungsverbot des Gerichtsgebäudes für den Anwalt festlegt. Bruns hätte kommen können, auch mit Grippesymptomen.

Vor Gericht
:Im Live-Stream des Volkes

An den Münchner Zivilgerichten finden immer mehr Verhandlungen digital statt - so viele, dass es schon erste Engpässe gibt. Trotzdem wirbt die Justiz für diese Möglichkeit.

Von Andreas Salch

Ist er aber nicht. Auch weil die Antwort des Gerichts erst am Verhandlungstag bei ihm eintraf. Eine rechtzeitige Anreise von Frankfurt, wo Bruns lebt, nach Bayreuth wäre nicht mehr möglich gewesen. "Außerdem hatte ich zwischenzeitlich auch Fieber bekommen", sagt Bruns. Der Corona-Test brachte Tage später zwar ein negatives Ergebnis. Nur wer hätte das am Verhandlungstag wissen können?

Bruns hat inzwischen eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim bayerischen Innenministerium eingereicht. Das Verwaltungsgericht Bayreuth weiß davon. Sprecher Philipp Hetzel erklärt: Wer um die Verlegung eines mündlichen Verfahrens bitte, müsse dafür erhebliche Gründe nachweisen. "Je kurzfristiger die Verlegung eines Termins beantragt wird, desto höher sind allerdings die Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Gründe." Ob im Einzelfall ausreichende Gründe vorliegen und ob eine Verhandlung stattfindet, entscheiden die für das Verfahren zuständigen Richter auf Grundlage ihrer richterlichen Unabhängigkeit.

Im konkreten Fall von Marco Bruns habe das Attest zwar seine Symptome bestätigt, die Diagnose einer möglichen Coronavirus-Infektion sei darauf aber nicht festgehalten worden. Außerdem sei aus dem Attest nicht hervorgegangen, ob ein Corona-Test veranlasst worden war. Die zuständige Richterin sei auch deshalb zum Schluss gekommen, dass kein erheblicher Grund zur Aufhebung des Termins bestanden habe. Außerdem sollte die Verhandlung in einem abgetrennten Nebengebäude mit einem einzigen Verhandlungssaal stattfinden. Auch deswegen habe man entschieden, dass Bruns trotz seiner Symptome erscheinen könne.

Sprecher Hetzel beteuert, dass im Verwaltungsgericht Bayreuth grundsätzlich alle Maßnahmen zum Schutz vor Corona-Infektionen eingehalten werden. "So gilt insbesondere im gesamten Gerichtsgebäude und im Außenbereich eine Maskenpflicht", sagt er. Außerdem halte man sich an ein Lüftungskonzept, achte auf Mindestabstände und regelmäßige Desinfektion kritischer Flächen.

Im Wesentlichen orientieren sich die bayerischen Gerichte, auch das Bayreuther Verwaltungsgericht, an den Empfehlungen des Justizministeriums. Dazu gehören neben allgemein gültigen Schutzregeln wie der Einhaltung der Maskenpflicht und Abstandsregeln auch regelmäßiges Lüften, das Aufstellen von Trennwänden aber auch die Verlegung von Verhandlungen in größere Säle oder die Beschränkung von Besucherzahlen.

Sollten geladene Zeugen oder andere Verfahrensbeteiligte einer Risikogruppe angehören, können aber auch weitere Schutzmaßnahmen angeordnet werden. "In geeigneten Fällen kann in Zivilverfahren auch mittels Bild- und Tonübertragung verhandelt werden", sagt Florian Lindemann, Sprecher des Justizministeriums. In Strafverfahren sei zwar nicht die komplette Verhandlung via Videokonferenz möglich, aber einzelne Vernehmungen von Zeugen und Sachverständigen. An 75 bayerischen Gerichten stehen dafür momentan 76 Videokonferenzanlagen zur Verfügung. 14 weitere wurden bestellt.

Wer zu einer Verhandlung geladen wird und einer Risikogruppe angehört, dem wird vom Justizministerium geraten, sich so schnell wie möglich mit dem jeweiligen Gericht in Verbindung zu setzen. Der zuständige Richter entscheide dann, in welcher Form Verhandlungen oder Vernehmungen stattfinden können.

Ob in Bruns Fall richtig entschieden wurde, muss nun geprüft werden. Die Anwaltskammern in München und Nürnberg schätzen die Angelegenheit als Einzelfall ein. Ähnliche Fälle sind dort nicht bekannt. In Bamberg, in dessen Zuständigkeitsgebiet das Verwaltungsgericht Bayreuth liegt, möchte man sich nicht zu dem Fall äußern.

Bruns selbst sagt: "Diese Situation ist in einem Maße eskaliert, wie es wirklich ungewöhnlich ist." Er findet, grundsätzlich hätten Entscheidungen wie diese aber auch mit der Haltung eines Gerichts zu tun. Damit, ob man dort davon ausgehe, dass Anwälte solche Anträge nur stellen, um eine Verhandlung zu verzögern. Selbst dann noch, wenn der Anwalt ein ärztliches Attest vorlegt.

© SZ vom 21.12.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusCorona-Verstöße
:Das jüngste Gericht

Zu dritt in einem Restaurant essen, Gottesdienste abhalten, demonstrieren - bei Richter Michael Edelmann landen Vergehen, die es vor einem Jahr noch gar nicht gab. Über Lockdown-Sünder und das Gesetz der Pandemie.

Von Marcel Laskus

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: