Das türkische Verfassungsgericht hat eine Beschwerde des inhaftierten Intellektuellen und Kulturförderers Osman Kavala abgelehnt. Sein Recht auf Freiheit und Sicherheit sei durch die Untersuchungshaft nicht verletzt worden, entschied das Gericht am Dienstag. Eine Mehrheit von acht Richtern stimmten für die Ablehnung des Antrags, sieben dagegen. Kavala ist seit November 2017 inhaftiert. Er war im Februar zunächst von dem Vorwurf eines Umsturzversuchs freigesprochen worden, blieb aber wegen eines neuen Haftbefehls im Gefängnis. Seit 18. Dezember steht er erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Spionage sowie einen Umsturzversuch vor.
Türkei:Kavala bleibt in Haft
© SZ vom 30.12.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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