Verordnung:Geflügel muss in den Stall

Nachdem am Montag am Lech ein toter Schwan aufgefunden worden war, der sich mit der Geflügelpest infiziert hatte, gilt im gesamten Landkreis Landsberg - und damit auch am Ammerseeostufer - von sofort an die Stallpflicht für Geflügel. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat den Ausbruch des hochansteckenden H5N8-Geflügelpestvirus damit erstmals amtlich in der Region festgestellt. Michael Veith vom Landsberger Veterinäramt geht davon aus, "dass das Virus sich bereits in der Umgebung ausgebreitet hat". Am Ammersee überwintern viele Wasservögel. Die kreisweite Stallpflicht gilt für gewerbliche Haltungen genauso wie für Hobbyhalter. "Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln, insbesondere wild lebenden Wasservögeln, müssen unbedingt verhindert werden."

© SZ vom 07.01.2021 / Jesc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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