Hartz IV:Fairness muss in beide Richtungen gelten

Hartz-IV-Sanktionen vor Bundesverfassungsgericht

Demonstration in Karlsruhe gegen die Rechtmäßigkeit von Hartz-IV Sanktionen. (Archivbild)

(Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Der in der Pandemie vereinfachte Zugang zur Grundsicherung war bitter nötig. Die nun angedachten Hartz-IV-Reformen des Arbeitsministers dürfen jedoch nicht die außer Acht lassen, die die Hilfen für andere finanzieren.

Kommentar von Henrike Roßbach

Im Frühjahr, als die Pandemie über Deutschland hereinbrach, kam mit ihr das öffentliche, private und wirtschaftliche Leben beinahe zum Erliegen. Eine ungeheure Emsigkeit dagegen herrschte in den Ministerien, allen voran im Bundesarbeitsministerium. Wenn ein Land ins Home-Office und in die Kurzarbeit geschickt wird, wenn Eltern nicht zur Arbeit können, weil ihre Kinder plötzlich den ganzen Tag zu Hause sitzen, wenn Corona-Ausbrüche in Fleischfabriken ein besonders grelles Licht auf das Thema Arbeitsschutz werfen - dann gibt es eben einiges zu tun für das Haus von Minister Hubertus Heil (SPD).

Zu den Maßnahmen, die in den frühen Pandemie-Monaten verabschiedet wurden, gehörte auch der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung. Was unspektakulär klingt, war ein Paradigmenwechsel - und bitter nötig. Soloselbständige, denen sämtliche Aufträge wegbrachen, konnten so die staatlichen Hilfen zum Leben und zu den Wohnkosten beantragen, ohne vorher die Quadratmeterzahlen ihrer Wohnungen mit den Hartz-IV-Regularien abzugleichen oder ihre Ersparnisse zu plündern; Kurzarbeiter mit Niedriglohnjobs, die plötzlich aufstocken mussten, ebenfalls.

Nun aber will Heil diese Krisenregelung über die Krise hinaus beibehalten. Wer arbeitslos ist und vom Arbeitslosengeld in die Grundsicherung fällt, soll zwei Jahre lang in jedem Fall in seiner Wohnung bleiben können, auch wenn sie eigentlich zu groß ist für eine Finanzierung durch das Jobcenter. Zudem sollen bis zu 60 000 Euro Vermögen in diesen zwei Jahren nicht für den eigenen Lebensunterhalt verwendet werden müssen, plus weitere 30 000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied, hinzu kommt die Altersvorsorge.

Der Koalitionspartner wittert ein bedingungsloses Grundeinkommen durch die Hintertür

Der Koalitionspartner ist, vorsichtig ausgedrückt, mäßig begeistert und wittert ein bedingungsloses Grundeinkommen durch die Hintertür. Das ist eine Interpretation, die den Sozialdemokraten so gar nicht behagt, weil sie als Partei der Arbeit und der Arbeiter ein solches immer von sich gewiesen haben.

Ganz falsch aber liegen die Kritiker nicht. Klar, für kurze Episoden ohne Job wären allzu strenge Regeln weder angemessen noch vom bürokratischen Aufwand her sinnvoll. Aber für wirklich kurze Episoden gibt es das Arbeitslosengeld, das eine Versicherungsleistung ist für alle, die in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben - und das einschränkende Regeln wie in der Grundsicherung nicht kennt.

Die Frage also ist, ob es sich wirklich noch um eine "vorübergehende" Arbeitssuche handelt, wenn jemand schon ein Jahr lang arbeitslos war und Arbeitslosengeld I bekommen hat und dann in die Grundsicherung fällt - mit weiteren zwei Jahren ohne größere Restriktionen. Fraglich ist auch, ob das eigentliche Ziel - den Weg zurück auf den Arbeitsmarkt zu finden - dadurch schneller erreicht wird oder ob der Anreiz nicht sogar sinkt. Und ob eine schrittweise Rückkehr in einen Job nicht vielmehr durch ein anderes Instrument erleichtert würde - die Möglichkeit, von Zuverdiensten deutlich mehr zu behalten, als das bislang der Fall ist.

Hinzu kommt: Fairness gegenüber denen, die Hilfe brauchen, ist ein wertvolles Gut. Fairness aber verdienen auch diejenigen, die diese Hilfe finanzieren. Wenn eine vierköpfige Familie in einer Notsituation 150 000 Euro Vermögen unangetastet lassen darf, dürften viele Bürger mit kleinen Einkommen und kleinen Ersparnissen das zumindest fragwürdig finden - und zwar zu Recht.

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