Aufhebung der Jobgarantie:"Die MAN behandelt uns ungerecht"

Aufhebung der Jobgarantie: ährend eines Werksbesuchs von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger Ende Oktober protestierten junge MAN-Mitarbeiter gegen die Pläne des Konzerns, Arbeitsplätze nach Polen zu verlagern.

ährend eines Werksbesuchs von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger Ende Oktober protestierten junge MAN-Mitarbeiter gegen die Pläne des Konzerns, Arbeitsplätze nach Polen zu verlagern.

(Foto: N.P.JØRGENSEN)

MAN will in Deutschland 9500 Stellen streichen und in Polen neue Arbeitsplätze schaffen. Gegen die Kündigung der Jobgarantie für das Münchner Werk klagt der Betriebsrat und spricht vor Gericht von einem "Kulturbruch".

Von Christiane Bracht, München/Dachau

Von einer Einigung sind Vorstand und Betriebsrat der MAN Bus & Truck weit entfernt. Das ist in der zweieinhalbstündigen Verhandlung vor dem Münchner Arbeitsgericht am Dienstagabend sehr deutlich geworden. Der Vorstand pocht auf sein unternehmerisches Ziel, trotz schlechter Zeiten eine Umsatzrendite von acht Prozent einfahren zu wollen. "Die Kasse ist mit 1,8 Milliarden Euro im Minus", sagte Personalvorstand Martin Rabe auf dem Gütetermin. "Das ist ein fetter Brocken", kommentierte Richterin Camilla Rösch. Deshalb müsse man in Deutschland und Österreich 9500 Stellen streichen, weltweit seien es 10 800, erklärte Professor Georg Annuß, der Vertreter des Vorstands.

Für das Münchner Stammwerk, zu dem auch die Niederlassungen in Karlsfeld und Dachau zählen, bedeutet das: Jeder Dritte muss um seinen Job bangen. Davon sind auch 2600 Mitarbeiter betroffen, die im Landkreis Dachau wohnen. Gleichzeitig plant das Unternehmen, in Polen Tausende Jobs aufzubauen. Dagegen wehrt sich der Betriebsrat vehement: "Die MAN behandelt uns ungerecht", so der Vorsitzende Saki Stimoniaris.

Mit der Kündigung der Vereinbarung, die den Mitarbeitern nicht nur garantierte, bis Ende 2030 ihren Job behalten zu können, sondern auch am jeweiligen Standort beschäftigt zu sein, wollte das Unternehmen Ende September den Weg für betriebsbedingte Kündigungen frei machen. "Ein Kulturbruch", schimpfte Stimoniaris damals. Der Betriebsrat erhob Klage. "Die Vereinbarung war nicht für gute Zeiten, sondern genau für solche Zeiten, wie wir sie jetzt haben", erklärte der Betriebsratsvorsitzende. Die Belegschaft habe im Gegenzug "sehr gute Arbeit geleistet" und sei dem Unternehmen "immer entgegengekommen".

Die "Gewitterklausel" zu ziehen und wegen schlechter wirtschaftlicher Lage zu kündigen, sei aber nicht nur ein Vertrauensbruch und Ausdruck mangelnder Wertschätzung, sondern auch unzulässig. "Erst müssen die Möglichkeiten ausgeschöpft werden", forderte die Anwältin des Betriebsrats, Nihal Ulusan. Es gebe einen Sozialplan. Zudem habe man nicht versucht, sich einvernehmlich von Mitarbeitern zu trennen, so Stimoniaris. Das sei doch der erste Schritt, bevor man als letztes Mittel betriebsbedingt kündige.

Die Erhöhung der CO₂-Grenzen und die Corona-Pandemie hätten den Markt verändert

Natürliche Fluktuation und einvernehmliche Trennungen reichten bei Weitem nicht aus, hielten Annuß und Rabe dem entgegen. Etwa 400 Arbeitsplätze könne man vielleicht über Strukturmaßnahmen abbauen, es müssten in München jedoch 3000 sein. "Der Arbeitgeber würde sich lächerlich machen", wenn er erst mit allen Mitarbeitern in gesicherter Stellung über einen Aufhebungsvertrag reden müsste, befand Richterin Camilla Rösch. Dass das Unternehmen noch bis Ende Dezember Leiharbeiter beschäftigt habe, sei aber ein Argument für den Betriebsrat. "Wir können genau belegen, warum", warf Personalvorstand Rabe ein.

Große Differenzen offenbarten sich bei der Definition der "Verschiebung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen". Dies ist Voraussetzung dafür, dass überhaupt die sogenannte Gewitterklausel gezogen werden darf. Das Geschäft mit Nutzfahrzeugen unterliege Schwankungen von bis zu 40 Prozent, argumentierte der Betriebsratsvorsitzende Stimoniaris. Alle acht bis zwölf Jahre sei ein Abschwung in dieser Größenordnung zu erwarten, das habe man im Basisvertrag seinerzeit auch festgehalten. Deshalb dürfe der Vorstand erst kündigen, wenn die wirtschaftlichen Veränderungen so groß seien, dass sie darüber hinaus gingen, argumentierte Stimoniaris.

Die Gegenseite sah das anders: Die Erhöhung der CO₂-Grenzen im Jahr 2019 und jetzt auch noch die Corona-Pandemie hätten den Markt verändert, so Annuß. "Eine Veränderung reicht nicht", mahnte die Richterin. Es müsse tief greifender sein, sonst könnte man jeden Tag kündigen. "Eine nicht ganz unerhebliche Hürde muss schon sein." Ob sie so hoch sein muss, wie der Betriebsrat es sieht, stellte sie infrage. Die Krise von 2008/09 könne jedenfalls nicht als Referenz herangezogen werden, da die Situation damals anders gewesen sei. Man wollte den Euro stabilisieren.

"Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Deutschland bluten muss, damit man anderswo Stellen wieder aufbauen kann."

Als wichtige Voraussetzung nannte Rösch auch, dass am Tag, als die Verlängerung der Jobgarantie unterzeichnet wurde (im Juni 2018), die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit nicht absehbar gewesen sein dürfte. Wenig Verständnis zeigte die Richterin für das Vorhaben des Vorstands, einerseits die Umsatzrendite von acht Prozent zu halten, obwohl sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geändert haben, und andererseits in Deutschland im großen Stil Stellen abbauen zu wollen, während man in Krakau mehr als 3000 Arbeitsplätze aufbauen will. Der Betriebsrat spricht sogar von 4500 neuen Stellen im Ausland.

"So nicht", sagte Rösch nur. "Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Deutschland bluten muss, damit man anderswo Stellen wieder aufbauen kann. Es geht nicht ohne Änderung der Zielvorgaben. MAN hat 2018 und 2015 immerhin eine Standortsicherung abgegeben." Beide Parteien haben nun Zeit, ihre Standpunkte zu begründen. Im Sommer wird voraussichtlich ein Urteil fallen, Richterin Rösch geht aber nicht davon aus, dass es das einzige bleiben wird. "Das geht sicher ans Bundesarbeitsgericht."

Zur SZ-Startseite

ExklusivHartz IV
:Ökonomen loben Hartz-IV-Pläne

Den Vorstoß von SPD-Arbeitsminister Heil unterstützen viele Praktiker und Wirtschaftsforscher. Manches geht ihnen jedoch zu weit.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: