Urteil im Aderlass-Prozess:Vier Jahre und zehn Monate Haft für Mark Schmidt

Jahreswechsel

Der Angeklagte Mark Schmidt sitzt seit Frühjahr 2019 in Untersuchungshaft.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Das Landgericht München befand den Hauptangeklagten in 24 Fällen der Anwendung von Dopingmethoden für schuldig. Auch Schmidts Helfer wurden verurteilt.

Der Hauptangeklagte Mark Schmidt ist im Doping-Prozess um die aufsehenerregende Operation Aderlass zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München II befand den Erfurter Sportmediziner in 24 Fällen der Anwendung von Dopingmethoden sowie in zwei Fällen des unerlaubten Inverkehrbringens von Arzneimitteln für schuldig. Zudem belegte das Gericht Mark Schmidt mit einem Berufsverbot von drei Jahren und einer Geldstrafe von 158 000 Euro.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schmidt mehrere Winter- und Radsportler über Jahre mit Blutdoping behandelte. Zudem verabreichte er einer österreichischen Mountainbikerin in einem Fall ein Präparat, das nicht für den Gebrauch an Menschen zugelassen war. Der 42-Jährige wurde deshalb von der Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Marion Tischler auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung hielt eine Strafe von drei Jahren für angemessen. Der knapp vier Monate dauernde Prozess war der erste große "Stresstest" für das 2015 verabschiedete Anti-Doping-Gesetz.

Auch die Mitangeklagten wurden verurteilt. Dirk Q. bekam zwei Jahre und vier Monate, die Krankenschwester Diana S. ein Jahr und vier Monate auf Bewährung. Der Rettungssanitäter Sven M. (320 Tagessätze à 20 Euro) sowie der Vater von Mark Schmidt (280 Tagessätze à 35 Euro), kamen mit Geldstrafen davon. Gegen die Urteile sind Rechtsmittel möglich, sie sind noch nicht rechtskräftig.

Das Netzwerk war Anfang 2019 aufgeflogen. Bei Razzien in Erfurt und während der Nordischen Ski-WM in Seefeld in Tirol wurden im Rahmen der "Operation Aderlass" vier der fünf Angeklagten verhaftet. In dem Prozess legten alle fünf - teils umfassende - Geständnisse ab.

Deutsche Sportfunktionäre und Anti-Doping-Kämpfer hoffen, dass von dem Verfahren ein abschreckendes Signal an Betrüger ausgeht. Nachdem Doping Ende 2015 in Deutschland als Straftat eingestuft worden war, war dieses Verfahren das erste aus dem Spitzensport. DOSB-Präsident Alfons Hörmann prognostizierte zuletzt, dass der Prozess und das Urteil "Auswirkungen auf den gesamten Weltsport" haben werden.

Einige involvierte Athleten wurden in ihren Heimatländern separat angeklagt und verurteilt; zumeist sprangen dabei Bewährungsstrafen heraus. Deutsche Sportler waren nicht Teil der Anklage in München.

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