Kommentar:Keine ungedeckten Schecks mehr

Herbert Fromme, Köln
(Foto: Schifferdecker)

Die Finanzaufsicht Bafin hat zwei Pensionskassen das Neugeschäft verboten - zu Recht. Rund ein Viertel der von ihr beaufsichtigen Kassen hat ernsthafte Probleme.

Von Herbert Fromme

Es ist richtig, dass die Finanzaufsicht Bafin zwei angeschlagene Pensionskassen für das Neugeschäft stilllegt. Die Pensionskasse der Caritas und die Kölner Pensionskasse dürfen keine neuen Verträge mehr annehmen und bestehende Pensionszusagen nicht erhöhen. Sie werden abgewickelt.

Die Krise vieler Pensionskassen sollte zu einem Umdenken in der Wirtschaft führen. Ihre Lobbyverbände wehren sich seit Jahren dagegen, dass für die betriebliche Altersversorgung und damit für alle Pensionskassen ähnliche Vorschriften wie für Lebensversicherer gelten. Dieser Sonderbehandlung muss der Gesetzgeber ein Ende machen. Pensionskassen müssen die EU-Regeln Solvency II befolgen und vorsichtig kalkulieren - und sie dürfen keine unrealistischen Zusagen machen.

Derzeit kontrolliert die Finanzaufsicht 36 von 135 Pensionskassen besonders intensiv. Mehr als ein Viertel von ihnen ist also in echten Schwierigkeiten. Für die betroffenen Rentner oder Anwärter bedeutet das meistens höhere Beiträge und geringere Betriebsrenten. Es sind vor allem die niedrigen Zinsen, die Kassen in Probleme stürzen. Aber es gibt auch Konstruktionsfehler in der gesetzlichen Basis, die solche Krisen überhaupt erst möglich machen.

Das gilt insbesondere für die sogenannten regulierten Pensionskassen, die, anders als ihr Name suggeriert, deutlich mehr Freiheiten haben, als deregulierte Kassen. Sie dürfen nämlich eine höhere Verzinsung zusagen. Im Gegenzug können sie die Leistungen und die Zusagen bei ihren Versicherten kürzen.

Die beiden jetzt geschlossenen Pensionskassen gehören zu diesem Typ. Dasselbe gilt für die Steuerberater-Pensionskasse, die sich zurzeit vor Gericht gegen die Schließung durch die Bafin wehrt. Mit ihren hohen Zinsversprechen punktete sie im scharfen Wettbewerb um die betriebliche Altersversorgung jahrelang bei kleinen und mittleren Betrieben - bis sie 2018 einen Loch von 158 Millionen Euro in der Bilanz melden und die Leistungen drastisch kürzen musste.

Normalerweise haften Arbeitgeber dafür, dass die Betriebsrenten ausgezahlt werden

Eigentlich haften Arbeitgeber dauerhaft dafür, dass die vereinbarten Betriebsrenten auch gezahlt werden. Gerät beispielsweise eine Pensionskasse in Probleme, muss der Arbeitgeber Mittel nachschießen. Doch bei vielen der Kassen, die gerade Probleme haben, ist kein einzelner Arbeitgeber betroffen, sondern es sind viele kleinere Betriebe. Es ist nicht leicht, sie zur Bereitstellung von Mitteln zu bewegen. Manche existieren auch nicht mehr. Und auch bei größeren Firmen gibt es selten Begeisterung, hohe Millionensummen für die Absicherung der Mitarbeiter locker zu machen. Betroffene könnten vor Gericht ziehen und die Firmen darauf verklagen - aber wer macht das schon?

Da die Unterstützung durch die Arbeitgeber wackelig ist, gibt es Auffangeinrichtungen für den Fall der Pleite einer Pensionskasse. Manche Kassen sind Mitglied bei Protektor, der Schutzeinrichtung für Kunden der Lebensversicherer. Für die anderen Kassen hat die Bundesregierung inzwischen geregelt, dass ihre Versicherten ab 2022 durch den Pensionssicherungsverein geschützt, der die Betriebsrenten der Industrie absichert. Für 2021 gilt, dass der Bund einspringt.

Die Betroffenen müssen in einem solchen Fall mit erheblich weniger Leistungen rechnen. Sie haben Recht, wenn sie sich darüber ärgern. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass kein Anbieter in der betrieblichen Altersversorgung mehr ungedeckte Schecks ausstellt.

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