Schwangerschaftsabbrüche:Urteil gegen Ärztin bleibt

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft für rechtskräftig erklärt und die Revision verworfen. Die Homepage der Medizinerin informiere nicht nur darüber, dass Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt würden, sondern enthalte auch ausführliche Informationen über das "Wie", hieß es. Damit könne sie sich nicht auf die im Strafgesetzbuch geregelte Ausnahme berufen, hieß es in einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung. Hänel kündigte in einer Erklärung an, gegen die nicht anfechtbare Entscheidung Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Die Gießener Ärztin war im November 2017 vom Amtsgericht Gießen wegen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

© SZ vom 20.01.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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