Beim Verwaltungsgericht:AfD klagt gegen Verfassungsschutz

Weidel, Gauland, Meuthen: Die AfD-Spitze versucht sich in letzter Minute gegen den Verfassungsschutz zu wehren. (Foto: Stefan Boness/Ipon via www.imago-images.de/imago images/IPON)

Aktion in letzter Minute: Dem Verfassungsschutz soll verboten werden, die Partei künftig als sogenannten Verdachtsfall einzustufen.

Von Georg Mascolo, Sebastian Pittelkow und Ronen Steinke, Berlin

Die AfD versucht, eine weitergehende Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz mit juristischen Mitteln zu verhindern. An diesem Donnerstag hat die Partei nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung beim Verwaltungsgericht zwei Klagen eingereicht. Die Parteiführung will mit allen Mitteln verhindern, dass es angesichts der in diesem Jahr bevorstehenden Wahlen in sechs Ländern und im Bund zu einer solchen Entscheidung kommt. Sie beruft sich in den Klagen auf ihr Recht auf Chancengleichheit nach dem Grundgesetz. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts bestätigte auf Anfrage den Eingang der Klagen.

Die AfD geht davon aus, dass die Entscheidung des Verfassungsschutzes, die gesamte Partei künftig als sogenannten Verdachtsfall auf Rechtsextremismus einzustufen, unmittelbar bevorsteht. Entsprechende Medienberichte in den vergangenen Tagen nimmt sie nun zum Anlass für ihr Vorgehen. In einem war sogar die Rede davon, dass Innenminister Horst Seehofer (CSU) einem solchen Vorgehen bereits zugestimmt habe - was in Kreisen des Bundesinnenministeriums dementiert wird.

Seit zwei Jahren prüft das Bundesamt gemeinsam mit den Landesämtern die Frage des Umgangs mit der Gesamtpartei. Bislang wird nur der als besonders radikal geltende und inzwischen angeblich aufgelöste "Flügel" der Partei beobachtet - die Jugendorganisation "Junge Alternative" gilt als Verdachtsfall. Auch dies erlaubt allerdings bereits die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel, etwa den Einsatz von V-Leuten oder das Abhören von Telefonen. Im Fall der Gesamtpartei wird hingegen seit zwei Jahren geprüft, ob hinreichende Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung vorliegen. Entscheidend dafür ist die Frage, wie groß der Einfluss der "Flügel"-Strömung innerhalb der Partei heute ist.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

AfD und Beamte
:"Wer sich still verhält, dem wird man wenig anhaben können"

Was würde es für Staatsdiener bei der AfD bedeuten, wenn der Verfassungsschutz die Partei als Beobachtungsobjekt einstufen sollte? Der Jurist Ralf Brinktrine kennt die Antwort.

Interview von Ronen Steinke

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: