Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erstmals zu möglichen Schadenersatzansprüchen von Diesel-Käufern gegen Daimler geäußert. Kläger werfen dem Autobauer vor, in der Abgastechnik von Mercedes-Fahrzeugen mit einem sogenannten Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet zu haben. Wie der BGH am Dienstag mitteilte, begründen die Entwicklung und der Einsatz eines solchen Thermofensters allein aber noch keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dafür müsse festgestellt sein, dass Personen bei Daimler in dem Bewusstsein gehandelt hätten, "eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden".
Dieselaffäre:BGH äußert sich erstmals zum Fall Daimler
© SZ vom 27.01.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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