Covid-19:Überwachung im Blindflug

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Mit 220 Euro soll den Laboren jede Sequenzierung künftig vergütet werden. (Foto: Ritzau Scanpix/via REUTERS)

Die Überwachung von Corona-Mutanten läuft schleppend an. Statt 5000 wurden in der vergangenen Woche nur 745 Virussequenzen erfasst.

Von Christina Berndt, Markus Grill und Johannes Jolmes

Dass die Überwachung der Coronaviren sträflich vernachlässigt worden war, wurde deutschen Gesundheitsbehörden mit einem Schlag klar, als britische Kollegen Ende Dezember die rasante Ausbreitung der neuen Sars-CoV-2-Variante B.1.1.7 meldeten. Wie viele dieser Mutanten schon in Deutschland unterwegs waren, konnte niemand sagen. Denn während in Großbritannien genetische Veränderungen von Viren engmaschig durch die Sequenzierung des Viren-Erbguts in Patientenproben überprüft werden, geschieht dies in Deutschland nur punktuell. In Großbritannien wurde bis Ende 2020 jeder 15. positive Corona-Test analysiert, in Deutschland gerade mal einer von 900.

Hastig erließ Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) daraufhin eine Verordnung zur molekulargenetischen Surveillance von SARS-CoV-2. Laut der Verordnung vom 18. Januar sollen nun bei mehr als 70 000 Neuinfektionen pro Woche fünf Prozent der positiven Proben sequenziert und die Ergebnisse an das Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. Liegt die Zahl der Neuinfektionen darunter, sollen es sogar zehn Prozent sein.

Doch die Labore halten diesem Anspruch bei Weitem nicht stand, wie Recherchen von NDR, WDR und SZ zeigen. In der vergangenen Woche gab es nach Angaben des RKI mehr als 101 000 positive Corona-Tests. Es wurden aber nur 745 neue Sequenzen der Datenbank hinzugefügt, wie das RKI auf Anfrage mitteilte, also 0,7 Prozent. Die 745 Sequenzen stammen zudem nicht aus aktuellen Proben, sondern aus solchen, die während der gesamten Pandemie entnommen wurden, wie das RKI auf Nachfrage einräumte. Wie viele davon neu sind, ist unklar. Doch "die Datenbasis wächst nun fortlaufend an", verspricht das RKI.

In dem Datensatz fanden sich laut RKI 15 Sequenzen der englischen Virusvariante B.1.1.7. Die Mutante machte also bereits zwei Prozent aller sequenzierten Proben aus. Die südafrikanische Linie B.1.351 wurde in 0,5 Prozent der sequenzierten Proben gefunden, die Linie aus Brasilien, kürzlich erstmals in Deutschland nachgewiesen, war im Datensatz nicht vertreten. Der Anteil dieser problematischen Varianten, denen eine höhere Übertragbarkeit nachgesagt wird, dürfte in den kommenden Wochen wohl ansteigen. In einer Kindertagesstätte in Freiburg wurde zuletzt bei 18 Kindern und Erziehern B.1.1.7 gefunden.

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Es kommt nicht so auf die Zahl der Analysen an - aber man sollte breit sequenzieren

Mit 220 Euro soll den Laboren jede Sequenzierung künftig vergütet werden. Für Hartmut Hengel, den Direktor des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Freiburg und ehemaligen Präsidenten der Gesellschaft für Virologie, ist das eine stattliche Summe, die bisherige Versäumnisse gut machen soll. "Da man in der Vergangenheit keine Strukturen geschaffen hat, muss man das jetzt mit Geld kompensieren", sagt er.

An sich hält es Hengel aber für richtig, jetzt Anreize zu schaffen. Allerdings sollten die Strukturen seiner Ansicht nach dauerhaft etabliert werden. Die Verordnung gilt vorerst nur bis Ende Oktober. Am besten sei es, so Hengel, die Überwachung von Sars-CoV-2 parallel zum Influenza-Screening aufzubauen, das schon seit Jahren durch ein Netz von mehr als 1000 Hausarztpraxen aus allen Regionen Deutschlands erfolgt. Seit Beginn der Pandemie liefern diese Praxen auch Sars-CoV-2-Proben zur Sequenzierung, allerdings zu wenige, um die noch seltenen Mutanten "zu quantifizieren und nachzuverfolgen", wie das RKI einräumt. Dies solle sich mit der neuen Verordnung bessern.

Auf Nachhaltigkeit hofft auch Manja Marz, Leiterin der Fachgruppe Bioinformatik an der Universität Jena: Sie betont, dass führende Virologen auf nationaler und internationaler Ebene seit Jahren für mehr Genomsequenzierung werben. "Damals hat uns niemand zugehört", so Marz. Selbst verheerende Ausbrüche wie der von Ebola in Westafrika hätten nicht grundsätzlich etwas geändert. "Wir sollten aber schon vor der nächsten Pandemie einen Plan haben, was uns alles erwarten kann." Dabei könne eine lang angelegte Erbgutanalyse entscheidend helfen.

Kritik an der Verordnung des Gesundheitsministeriums kommt auch von anderen Wissenschaftlern. Die Strategie sei noch nicht gut durchdacht, bemängelt Jörg Timm, Leiter des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Düsseldorf. So sei "nicht klar, nach welcher Vorgehensweise die fünf Prozent der positiven Tests ausgewählt werden sollen." Timm befürchtet eine Vorauswahl in den Laboren, etwa von Reiserückkehrern aus England, "die ein repräsentatives Bild beeinträchtigen." Auch der Virologe Christian Drosten von der Berliner Charité hatte vor Kurzem in der Bundespressekonferenz betont: Es komme gar nicht so sehr auf die Zahl der Erbgutanalysen an, sondern vor allem darauf, dass breitflächig sequenziert werde.

Trotz des Weckrufs aus England waren hiesige Behörden zuletzt aber immer noch erstaunlich nachlässig. Als am 11. Januar erstmals in Deutschland ein schon einmal genesener Patient im Kreis Freudenstadt nach einer erneuten Infektion mit Sars-CoV-2 starb, untersuchten die Behörden nicht, welches Virus ihn das Leben gekostet hatte. Dabei ist genau in diesem Landkreis Deutschlands erster B.1.1.7-Fall nachgewiesen worden.

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