Kolumne von Heribert Prantl:Dem Gemeinwohl verpflichtet

Meeres-Lichtinstallation in der Hafen-City

Die Stiftungslandschaft in Deutschland schimmert in vielen Farben. Diese Meeres-Lichtinstallation projizierte die Deutsche Meeresstiftung in der Hamburger Hafen-City anlässlich der UN-Ozeandekade.

(Foto: Ulrich Perrey/dpa)

Stiftungen in Deutschland: Wohltätigkeit, Steuerflucht und Etikettenschwindel. Die geplante Reform reformiert nichts. Die Transparenz ist stiften gegangen.

Von Heribert Prantl

Es geht um hundert Milliarden Euro, mindestens. So hoch ist das Kapital der deutschen Stiftungen. Neuere Auswertungen sagen, dass diese Schätzungen noch viel zu niedrig seien: Der Kapitalstock der Stiftungen liege, so heißt es, in der Summe doppelt so hoch, bei zweihundert Milliarden. Aber Genaues weiß man nicht. Warum nicht? Bei den Stiftungen ist die Transparenz schon lange stiften gegangen. Die deutsche Stiftungslandschaft ist ein Dickicht, da schaut niemand mehr durch. In diesem Dickicht gedeiht alles Mögliche und Unmögliche: In diesem Dickicht gedeihen großartiger Idealismus und wunderbare Wohltätigkeit, Philantropie und Mäzenatentum; in diesem Dickicht gedeihen auch Steuervermeidung, Etikettenschwindel, Eitelkeit und subtile politische Einflussnahme; es gedeihen Gemeinnutz und Eigennutz.

Daran wird sich mit der Stiftungsreform leider nichts ändern. Diese Reform ist seit 2014 in Arbeit, es gibt einen Referentenentwurf zur "Vereinheitlichung des Stiftungsrechts", der jetzt vier Monate alt ist und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Dafür ist nun nicht mehr viel Zeit und wahrscheinlich wird es nicht dazu kommen. Aber das ist nicht schade. Diese Reform verdient nämlich ihren Namen nicht. Sie ist keine Reform, sie ist ein Etikettenschwindel - so wie nicht wenige Stiftungen ein Etikettenschwindel sind. Man nutzt dieses Etikett gerne, weil die "Stiftung" einen besseren Ruf hat als der "eingetragene Verein".

Eine gute Reform des Stiftungsrechts müsste das schier undurchdringliche Stiftungsdickicht lichten, es müsste einen Freischnitt wagen. Die Reform versucht das nicht einmal. Ihr wesentlicher Inhalt sind ein paar bürokratische Erleichterungen und die Einführung eines Stiftungsregisters; dieses hat Ähnlichkeiten mit dem Handels- oder Vereinsregister. Es registriert, es zählt auf; es regelt aber praktisch nichts. Das Gesetz schleicht um die Kernfragen herum: Wozu fördert der Staat Stiftungen? Was ist der Auftrag einer gemeinnützigen Stiftung? Was soll eine Stiftung im 21. Jahrhundert leisten? Mit welchen Mitteln und Möglichkeiten sollen die Zwecke der Stiftung verfolgt werden?

Die Zahl der Stiftungen steigt von Jahr zu Jahr

Vereine sind flüchtig, Stiftungen sind für Zeit und Ewigkeit. Mit einer Stiftung verbindet sich die Aura des Edlen und des Hochseriösen. Es gibt Stiftungen, die Jahrhunderte alt sind. Die ersten Armen- und Findelhäuser, die ersten Spitäler wurden von Stiftern erbaut. Im Mittelalter war die Stiftung, gefördert von der Kirche, ein Mittel zur Erlangung des Seelenheils, weil bekanntlich eher ein Kamel durch ein Nadelöhr geht, als dass ein Reicher in das Reich Gottes kommt. Später waren Stiftungen das gute Gewissen des Großbürgertums, sie waren Reparaturbetriebe des Kapitalismus. Dann aber, nach der Ermordung der jüdischen Stifter, nach zwei Weltkriegen, Inflation und Währungsreform lag die Stiftungskultur in Deutschland am Boden. Sie erholte sich um die Jahrtausendwende wieder, die Zahl der Stiftungen stieg von Jahr zu Jahr: weil die steuerliche Förderung besser wurde; weil es bei Rotary und im Lions Club schick wurde, von der Gründung seiner Stiftung zu berichten; und weil der Finanzkapitalismus einen Gemeinwohl-Kapitalismus provozierte. Geld suchte Anlegemöglichkeiten. War das die Refeudalisierung des Gemeinwesens? Die stärkere Förderung der Stiftungen gehörte zum Programm der Agenda 2010; zugleich wurde der Spitzensteuersatz gesenkt; der Staat verzichtete also darauf, sich Geld für den Sozialstaat zu holen, weil man sich den angeblich nicht mehr leisten konnte. Senkung der Steuern als Quasi-Schenkung für Reiche - auf dass die dann Schenkungen an Stiftungen machen?

Heute gibt es an die 22 000 Stiftungen; manche sind milliardenschwer; andere leben von der Hand in den Mund. Es gibt Stiftungen, die wunderbar erfolgreich und gemeinnützig-unternehmerisch wirtschaften. Und es gibt Stiftungen, die mangels Zinsen auf den Kapitalstock keine Einnahmen mehr haben, aber einen wohlklingenden Namen, Stiftungen, die sich nicht einmal mehr richtig selber verwalten können, die nur noch ihren Geschäftsführer finanzieren. Weil die Nullzinsphase seit vielen Jahren anhält, vermehrt sich Stiftungskapital nicht mehr automatisch. Glücklich sind die Stiftungen, die Immobilien oder Aktienpakete besitzen. Viele kleinere Stiftungen sind aber nicht mehr in der Lage, Erträge zu erwirtschaften und so ihren gemeinnützigen Zweck zu erfüllen; sie krautern herum; vielleicht können sie künftig leichter zusammengelegt werden, um so auf einen grünen Zweig zu kommen. Andere Stiftungen sind gut gepolstert, verfolgen aber mit dem Polster eigennützige Ziele. Dazu gehörten die Stiftungen politischer Parteien. Ihre Polster bestehen aus Steuergeld, Herkunft Bundeshaushalt. Damit haben diese "Stiftungen" nicht nur rechtlich, sondern von ihrer Finanzierung her mit klassischen Stiftungen nichts gemein. Es wäre besser, sie würden unter dem Label "Verein" agieren.

Es braucht kreative Regeln für die Wohltätigkeit, nicht Refeudalisierung

In den Jahren von 2015 bis 2024 werden in Deutschland insgesamt 3067 Milliarden Euro vererbt, Geld, das vor allem aus großen Vermögen kommt. Welche gesetzlichen Angebote gibt es, einen Teil davon gemeinnützig zu nutzen? Eine Stiftung ist ja nicht ein Sack Geld, den der Stifter unwiderruflich verschenkt und der dann zur Bank getragen wird, auf dass er Erträge abwirft; eine Stiftung ist vor allem eine Idee - eine Idee, die dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Von dieser uneigennützigen Idee, von diesem Ideal müsste man im Gesetz ein wenig mehr finden als Regeln dazu, wie Stiftungen vom Staat beaufsichtigt werden. Es bräuchte ein kreatives legislatives Konzept für Wohltätigkeit.

Dieses Konzept müsste Anregungen nutzen, wie sie die Bürgerstiftungen oder die Bewegungsstiftung geben. In den Bürgerstiftungen finden Geldreiche, Zeitreiche und Ideenreiche zu neuen Formen ehrenamtlichen Engagements zusammen. Von der Bewegungsstiftung, in der sich viele kleine Stifter zusammentun, werden soziale Projekte und Bewegungen gefördert. Der Stifter kann nicht mitentscheiden, wie sein Geld angelegt wird. Der Leitgedanke dabei ist, dass privates Kapital, das Gutes tun soll, in kollektive Entscheidungsprozesse überführt werden muss.

Ein Stiftungsgesetz für das 21. Jahrhundert sollte die Bräsigkeit wegblasen, die dem geltenden Recht innewohnt.

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Kolumne von Heribert Prantl

Heribert Prantl ist seit 1. März 2019 Kolumnist und ständiger Autor der Süddeutschen Zeitung. Zuvor leitete er das Ressort Meinung sowie die Innenpolitik und war Mitglied der Chefredaktion. Alle seine Kolumnen finden Sie hier.

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