Maut-Affäre:Daten, die Scheuer gefährlich werden könnten

Verkehrsminister Andreas Scheuer / Maut

Als "vertretbar" wertet die Koalition das Vorgehen ihres eigenen Ministers Andreas Scheuer bei der Maut.

(Foto: Dorothée Barth/dpa)

Der BGH gibt der Opposition recht: Der Untersuchungsausschuss darf den Bundestags-Account des Ministers auswerten.

Von Markus Balser, Berlin

Am Donnerstag um kurz vor Mitternacht erschien es, als hätte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) das Schlimmste im Maut-Untersuchungsausschuss hinter sich. Er war der letzte Zeuge, seine Befragung war zu Ende. Rund 700 000 Blätter Akten und Tausende Mails hatte sein Ministerium dem Ausschuss seit Anfang des vergangenen Jahres übermittelt. Nun sollte die Sache gelaufen sein. Doch die Erleichterung hielt nur einen Tag.

Am Freitagabend gab der Bundesgerichtshof eine für Scheuer brisante Entscheidung bekannt - eine, die sogar weit über den Fall der Pkw-Maut Folgen haben wird. Ein Ermittlungsrichter gab einem Antrag von FDP, Linken und Grünen statt: Damit dürfen nun sogenannte Logfiles, wichtige Bundestagsdaten des Abgeordneten-Accounts von Scheuer, ausgewertet werden. Aus den Logfiles lässt sich erkennen, wann und mit wem der Minister über diesen Account Mails ausgetauscht hat - und mit welchem Betreff. Es geht um Kommunikation mit Staatssekretären oder Abteilungsleitern.

Die Opposition hatte Scheuer zuvor vorgeworfen, wichtige Maut-Mails, die vor allem über sein Abgeordneten-Postfach liefen, weiter geheim zu halten. Scheuer bestreitet das. Der Verkehrsminister hatte allerdings anfangs auch bestritten, dass überhaupt Maut-E-Mails über diesen Account liefen, und musste später zurückrudern. Sein Ministerium lieferte Dokumente an den Ausschuss nach und machte dafür ein "Büroversehen" verantwortlich. Noch immer lägen nicht alle Mails vor, vermutet die Opposition.

Der Ausschuss wird möglicherweise neue Zeugen anhören

Der Beschluss des Bundesgerichthofs ist nicht nur unangenehm für Scheuer. Er ist auch eine Ohrfeige für Unions- und SPD-Fraktion im Maut-Ausschuss. Sie hatten es unter Verweis auf einen unzulässigen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis abgelehnt, den von der Opposition geforderten Zugriff auf die Daten Scheuers auch nur zu beantragen. Der BGH entschied nun jedoch, dass der Untersuchungsausschuss zu dem Antrag "verpflichtet" sei. Er müsse den Bundestagspräsidenten zur Aufklärung um Vorlage dieser Logfiles bitten. Die Opposition habe schließlich konkrete Anhaltspunkte vorgetragen, die Zweifel an der Vollständigkeit der Minister-Mails begründeten.

Die Entscheidung dürfte außer in Scheuers Ressort auch in weiteren Ministerien für Unruhe sorgen, denn sie zeigt, dass der BGH die Rechte des Parlaments bei der Kontrolle von Ministern sehr hoch hängt. Der Schutz der Daten sei vor allem für Bürger gegen Eingriffe des Staates gedacht, auch Amtsträger könnten sich darauf berufen. Allerdings dürfe das nicht dazu führen, dass sie sich der Kontrolle durch das Parlament entziehen.

So seien Amtsträger verpflichtet, Privates und Dienstliches zu trennen. Auf Smartphones sei das auch für Minister technisch problemlos möglich. Die Logik des BGH: Wer nicht sauber trennt, muss damit rechnen, dass seine Kommunikation kontrolliert wird. Sonst könnten sich Minister schon dadurch der Kontrolle entziehen, dass sie Privates in Dienstliches einflechten. Das Gleiche gelte für Mails, die Minister-Angelegenheiten betreffen, aber über deren Bundestags-Account liefen. Der hohe Schutz der Kommunikation von Abgeordneten gelte dann analog nicht.

Die Opposition droht bereits mit einer Verlängerung des Maut-Ausschusses, wenn sich ihr Verdacht erhärtet. Falls die Analyse der Logfiles Ungereimtheiten ergebe, sei es denkbar, "dass weitere Zeugen geladen werden müssen" und der Abschlussbericht des Ausschusses erst im September fertig werde, sagte FDP-Obmann Christian Jung.

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