Streit um den Welfenschatz:US-Gerichte nicht zuständig

Umstritten: der Welfenschatz, hier ein Kuppelreliquiar. (Foto: Tobias Schwarz/AFP)

Teilerfolg für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz: Der Supreme Court in den USA schätzt die Auseinandersetzung als innerdeutsche Angelegenheit ein, US-Gerichte seien nicht zuständig.

Von Sonja Zekri

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat im Streit um den Welfenschatz in den USA einen Teilerfolg erzielt. Der Supreme Court hat am Mittwoch einstimmig entschieden, dass US-Gerichte nicht zuständig sind, um über die Forderungen von Nachfahren eines deutsch-jüdischen Kunsthändler-Konsortiums nach der Herausgabe von kostbaren mittelalterlichen Reliquien-Behältern, Kreuzen und Altäre zu entscheiden. Der Streit um den Welfenschatz sei, so die neun Verfassungsrichter, eine innerdeutsche Angelegenheit.

Der Vorsitzende Richter John Roberts erläuterte in der Urteilsbegründung, dass die USA wohl "überrascht" wären und Gegenmaßnahmen ergreifen würden, sollte ein deutsches Gericht über Millionenforderungen amerikanischer Bürger wegen Jahre zurückliegender Menschenrechtsverletzungen urteilen. "Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass Deutschlands Reaktion anders ausfallen würde, sollten US-Gerichte in diesem Fall Gerichtsbarkeit ausüben", so Roberts.

1935 hatte ein Konsortium jüdischer Kunsthändler 42 Objekte des Welfenschatzes an den Staat Preußen verkauft. Ihre Nachfahren klagten, weil der Kauf unter Druck stattgefunden habe und verlangen die Herausgabe der Objekte.

Mit der Entscheidung des Supreme Court ist der Fall in den USA allerdings nicht erledigt. Das Oberste Gericht wies die unteren Instanzen an, ein Argument der Nachfahren der Kunsthändler zu prüfen, dass ihre Verwandten zum Zeitpunkt des Verkaufs keine deutschen Staatsbürger waren. Der Fall könnte also weitergehen.

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