Wirtschaft:Längere Fristen für Steuererklärung

Steuerberater haben, weil sie in der Corona-Krise die Wirtschaftshilfen für die Unternehmen beantragen müssen, gerade jede Menge zu tun. Die Abgabefrist für die Steuererklärung des Jahres 2019 durch steuerberatende Berufe wird deshalb bis zum 31. August verlängert, berichtet der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Schrodi. Zudem wird die Pflicht zur Abgabe eines Insolvenzantrags für Unternehmen, die aufgrund von Corona in Schwierigkeiten geraten sind und noch auf die Corona-Hilfen warten, bis zum 30. April dieses Jahres ausgesetzt. Schrodi hatte bereits bei der ersten Lesung des Gesetzes hervorgehoben, dass die Fristverlängerung "Druck vom Kessel" nehme: "So schaffen wir es, dass die Beantragung der Wirtschaftshilfen, die von vielen Betrieben und Geschäften in Dachau und Fürstenfeldbruck in Anspruch genommen werden, nicht darunter leidet, dass die Steuererklärungen fertig werden müssen." Auch die weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nennt er einen "wichtigen Baustein, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern und Arbeitsplätze zu erhalten".

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